Beide Lehrer: Beihilfeberechtigung?

  • Hallo,

    meine Partnerin und ich sind beide verbeamtete Lehrer (NRW). Wir haben einen Sohn.
    Im Moment sind meine Partnerin und ich jeweils zu 50% beihilfeberechtigt, unser Sohn (über meine Partnerin) zu 80%.
    Wie wird sich das verändern wenn wir heiraten? Oder bleibt alles gleich?

    Gruß

    Jooge

  • Der Bemessungssatz bei der Beihilfe ist personenbezogen, nicht familienstandsbezogen (siehe § 12 BVO-NRW). Eine Eheschließung hat darauf keine Auswirkungen, aber ein zweites Kind. Dann steigt der Satz bei einem Partner auf 70 %.

    http://www.lbv.nrw.de/merkblaetter_v…b_beih_land.pdf

Werbung