Noch eine Besprechung! Dienstverpflichtend?

  • Meine Schulleitung hatte eine neue tolle Idee.
    Alle Klassenlehrer müssen am neuen Schulprogramm mitwirken und dafür wird eine Dienstbesprechung angesetzt. Schön nach der letzten Stunde. Einmal wöchentlich. Zusätzlich zur monatlichen Konferenz, die ja auch nachmittags statt findet.... und zusätzlich zu den Besprechungen mit den Kollegen zur allgemeinen Unterrichtsabsprache.
    Ich hab ja nichts gegen solche Besprechungen und ich wirke auch gerne überall mit.
    Aber die Zeit an dem Tag und nach der letzten Stunde ist für mich nicht machbar.
    ich hab ja nicht eine Teilzeitstelle, weil ich gerne wenig Geld habe, sondern weil ich alleinerziehend bin und Kinder und Job unter einen Hut bekommen muss.
    Und nach der letzten Stunde kann ich einfach nicht einmal wöchentlich in der Schule bleiben.... oder zumindest nicht an dem Tag. An drei anderen Tagen in der Woche haben meine Kinder länger Schule und keine Nachmittagsveranstaltungen... aber das ist der einzige Tag der Woche an dem meine KInder früher nach Hause kommen, wir gemeinsam Mittag essen... das ich ja auch noch vorbereiten muss... und es dann ins Nachmittagsprogramm geht.
    Ich komme also gerne Abends nochmal... da liegen meine Kinder im Bett... oder auch gerne an den drei anderen Tagen und entwickel was zu entwickeln ist... aber an dem Tag geht es bei mir einfach nicht.
    Über Goodwill will ich ja gar nicht reden... sicher ist immer viel möglich, wenn es gewollt wird und man sich entgegen kommt. Das versuche ich noch... aber was ist, wenn Schulleitung sagt... jeder muss kommen!
    Gibt es irgendeine Grundlage, dass ich sagen kann... sorry, Leute, ich komme nicht.
    Oder ist es so, dass meine Schulleitung mich selbstverständlich dienstverpflichten kann... und ich dann erscheinen muss?

    Das Leben ist unberechenbar. Iss das Dessert zuerst!

    • Offizieller Beitrag

    Ich kann es wieder nur für Hessen beantworten, aber in NRW wird es vermutlich ähnlich sein: Hier bist Du auch als Teilzeitbeschäftigte(r) grundsätzlich verpflichtet, an solchen dienstlichen Sitzungen teilzunehmen. Dazu kommt noch, dass hier Schulprogramm- und Schulentwicklungsarbeit mittlerweile explizit zu den Aufgaben der Lehrkraft gehören. Es steht dir allerdings frei, im Zuge einer Diesntaufsichtsbeschwerde prüfen zu lassen, ob Du hier über ein angemessenes Maß belastet wirst. Wie viele Sitzungen und Konferenzen hast Du denn so im Schnitt pro Woche?

  • Habe mit der Schulleitung heute gesprochen und es wird eine Regelung gefunden werden.
    Das ist ja schon mal gut. Auch wenn die wohl so aussieht, dass ich irgendwelche undankbaren Aufgaben nun von zu Hause erledigen muss.
    Egal... aber zeitlich kann ich nunmal nicht anders.
    Ich denke ja auch, dass im Dienstrecht nicht wirklich etwas darüber steht und selkst wenn, dass es nicht unbedingt günstig für mich ist.
    Aber da anderen Müttern in unserem Kollegium immer mal wieder alle Wünsche erfüllt wurden, wenn es um Stundenplan und Dienstverpflichtungen ging, konnte die Schulleitung kaum anders, als mir bei meinem ersten wirklichen Wunsch, auch entgegen zu kommen.
    Also... hier wird alles halbwegs gut werden.

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  • Doch, im Dienstrecht steht etwas dazu, Paragraph 15, ADO:


    http://www.schulministerium.nr…recht/Dienstrecht/ADO.pdf


    Zitat:


    (1) Der Umfang der Dienstpflichten der teilzeitbeschäftigten Lehrer und
    Lehrerinnen (Unterrichtsverpflichtung und außerunterrichtliche Aufgaben)
    soll der reduzierten Pflichtstundenzahl entsprechen.
    (2) Die dienstliche Verpflichtung teilzeitbeschäftigter Lehrer und Lehrerinnen
    erstreckt sich auch auf die Klassenleitung und die Teilnahme an Konferenzen
    und Prüfungen. Sonstige dienstliche Aufgaben (z. B. Vertretungen,
    Aufsichtführung, Sprechstunden, Sprechtage) sollen proportional zur
    Arbeitszeitermäßigung wahrgenommen werden. Bei Schulwanderungen
    und Schulfahrten kann sich die Reduzierung nur auf die Anzahl der Veranstaltungen
    beziehen.
    (3) Bei der Stundenplangestaltung sollen unterrichtsfreie Tage ermöglicht
    werden, sofern dies aus schulformspezifischen, schulorganisatorischen
    und pädagogischen Gründen vertretbar ist; eine überproportionale Belastung
    durch Springstunden sollte vermieden werden.

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