Besoldungs-Quiz: Didaktischer Leiter einer KGS im Aufbau in NDS

  • Hallo zusammen,
    erst einmal wünsche ich allen Forumsmitgliedern noch frohe Weihnachten! Nun zum eigentlichen Thema. Ein Bekannter von mir, der im nächsten Schuljahr die didaktische Leitung einer KGS (ohne Oberstufe) in Niederachsen übernimmt, stellt sich folgende Frage: Die KGS ist im Aufbau und hat zum nächsten Schuljahr drei Jahrgänge (im Schnitt ca. 130 Schüler pro Jahrgang). Die Stelle ist zunächst mit A14 besoldet. Laut Schure.de wird die Besoldung ab 540 Schüler auf A15 erhöht. Die entsprechende Schülerzahl wird aller Voraussicht nach zum Schuljahresbeginn 2014 erreicht werden. Bis dahin wird er von jetzt A13 (Schulleiter Grundschule) auf A14 befördert werden. Ich gehe davon aus, dass er 6 Monate Bewährung ableisten muss. Dummerweise wird er im Dezember 2016 65 Jahre alt und geht damit normalerweise zum Halbjahr 2016/2017 in den Ruhestand. Wenn ich mich recht entsinne, muss man die Besoldungsgruppe 3 Jahre lang inne haben, damit sie ruheghaltsfähig wird. In seinem Fall wären es aber nur 2,5 Jahre...
    Hinzu kommt die Frage, ob man direkt mit dem Erreichen der Schülerzahl von A14 auf A15 befördert wird oder ob man sich dann auch noch einmal bewähren muss. Und abschließend gibt es ja die theoretische Möglichkeit, länger als 65 zu arbeiten. Würde man dies tun, kann man dann die Besoldungsgruppe mit in Pension nehmen (da man dann ja die drei Jahre "voll machen" kann oder gibt es da Sonderregelungen?
    Ich weiß, das sind Fragen über Fragen, aber der Gehaltsunterschied zwischen A14 und A15 ist ja nicht unerheblich und damit wird auch das Ruhegehalt, welches man ja für den Rest seines Lebens bekommt, dementsprechend höher sein. In diesem geschilderten Fall ist das nicht unerheblich, da die familiäre finanzielle Situation durch die Pflege der Eltern sehr angespannt ist. Für ein paar Antworten wäre ich sehr dankbar.

    Schulfachlicher Koordinator

    3 Mal editiert, zuletzt von Schnitz ()

  • Ein Bekannter von mir hat - in ähnlicher Situation, also Schule im Aufbau - nach Erreichen der Schülerzahl nochmal drei Jahre warten müssen, weil die zuständige Behörde argumentiert hat, die Schülerzahl müsse nachhaltig nachgewiesen werden, also in drei aufeinanderfolgenden Jahren. Das ist zwar bei einer Schule im Aufbau Schwachsinn (die Grenze lag in dem Fall bei 380 Schülern, die Schule hatte am Ende knapp 1000 Schüler), aber nichts wiehert lauter als der Amtsschimmel...

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