Letzte Schritte bei der Einstellung

  • Hallo
    ich habe im Oktober mein Zweites Staatsexamen in Hessen für Englisch und Evangelische Religion Sek I bestanden. Glücklicherweise habe ich (trotz einer nur befriedigenden Abschlussnote) sofort eine Planstelle an einer neuen Schule erhalten.
    Das Einstellungsangebot ist unterzeichnet, nun muss ich nur noch zum Amtaarzt. Doch was genau passiert danach? Diese Frage bezieht sich auf den brürokratischen Ablauf.
    Ist es richtig, dass die Dten erst nach der Vereidigung an die Bezügestelle gesendet werden, was bedeuten würde, dass ich sowieso erst nach dem 01.02.12 mein Geld kriege.


    Eine andere Frage möchte ich gleiuch noch anhängen. Wir werden ja nach A13 besoldet und mit einem Alter von 30 Jahren müsste ich in die Stufe 5 eingruppiert werden. Nun habe ich aber gehört, dass ich der Betrag evtl. noch ändert und ich eine Stufe höher gehe, weil ich bereits eine Berufsausbildung absolviert habe. Stimmt das tatsächlich?
    Freue mich über eure Hilfe.

  • Doch was genau passiert danach?


    Es wird ein Bericht an die Einstellungsbehörde verschickt.


    Ist es richtig, dass die Dten erst nach der Vereidigung an die Bezügestelle gesendet werden, was bedeuten würde, dass ich sowieso erst nach dem 01.02.12 mein Geld kriege.


    Ja - es kann aber (zum Teil) bis zu 3 Monaten dauern, bis man sein richtiges Gehalt bekommt. In der Zwischenzeit gibt's Abschläge...

    Eine andere Frage möchte ich gleiuch noch anhängen. Wir werden ja nach A13 besoldet und mit einem Alter von 30 Jahren müsste ich in die Stufe 5 eingruppiert werden. Nun habe ich aber gehört, dass ich der Betrag evtl. noch ändert und ich eine Stufe höher gehe, weil ich bereits eine Berufsausbildung absolviert habe. Stimmt das tatsächlich?

    Soweit ich weiß ich ist nur der Besoldungsdienstalter maßgebend, lasse mich aber gerne korrigieren ....

  • Eine andere Frage möchte ich gleiuch noch anhängen. Wir werden ja nach A13 besoldet und mit einem Alter von 30 Jahren müsste ich in die Stufe 5 eingruppiert werden. Nun habe ich aber gehört, dass ich der Betrag evtl. noch ändert und ich eine Stufe höher gehe, weil ich bereits eine Berufsausbildung absolviert habe. Stimmt das tatsächlich?


    Je nach Bundesland entscheidet entweder das Dienstalter über die Einstufung oder die Diensterfahrung. Eine vorangegangene Berufsausbildung hat keine Auswirkung auf die Stufe.

  • Zitat von »Stratham«




    Doch was genau passiert danach?





    Es wird ein Bericht an die Einstellungsbehörde verschickt.


    Ja - es kann aber (zum Teil) bis zu 3 Monaten dauern, bis man sein richtiges Gehalt bekommt. In der Zwischenzeit gibt's Abschläge...

    Soweit ich weiß ich ist nur der Besoldungsdienstalter maßgebend, lasse mich aber gerne korrigieren ....

    Wobei das mit den Abschlägen ja absolut daneben ist, denn wenn man einmal im System eingepflegt ist sollte es doch möhglich sein, geluich das komplette Gehalt zu bezahlen.

  • ja mag sein, aber als Beamter hat man keinen Recht auf Verzugszinsen, von daher muß man wohl warten, bis Geld auf dem Konto ist...


    es ist so wie es ist - leider kann man es nicht ändern. Ich bekam ( als Angstellter ) erst nach 2 Monaten einen Abschlag ( den ich nur bekam, weil ich geschrieben habe, daß ich Verzugszinsen beantrage - am gleichen Tag war das Geld auf dem Konto! )

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