Befristete Stelle - Rechtliche Grundlage

  • Hallo liebes Forum..


    ich arbeite derzeit in einem befristeten Arbeitsverhältnis und das seit 2,5 Jahren ohne Unterbrechung an derselben Schule (Ferien wurden auch immer bezahlt). Lediglich die Stunden variierten immer mal etwas.
    Ein Kollege sprach mich daraufhin an, ob es kein Gesetz gibt in Hessen, welches das regelt und ob ich nicht irgendwann mal einen Anspruch auf eine feste Stelle habe.
    Ich bin bezüglich solcher Rechtsgrundlagen kein Fachmann und würde mich freuen, wenn ihr mir hier Tipps geben könntet, wo ich mich diesbezüglich schlau machen könnte.


    Liebe Grüße, monster

  • Ich bin auch TVH-lerin! Juchee!
    Soweit ich weiß, kann bzw konnte man bei der 3. gleichen zu vertretenden Lehrerin/3x gleiche Begründung eine feste Stelle anfordern. Passiert aber wohl nicht häufig, da wird ganz genau geschaut!
    Bei mir war mal der Fall, dass ich 1 Woche arbeitete ohne den Vertrag unterzeichnet zu haben- die Sl hatte diesen schlichtweg verlegt. Ich wusste zu diesem Zeitpunkt aber nicht von der Regelung! Wenn man zur 1.GeKo im neuen Schuljahr eingeladen wird und anwesend ist, ohne einen Vertrag zu haben, ist es wohl auch so, dass eine Stelle eingeklagt werden kann.


    Mein Rat: Wende dich mal an den Gesamtpersonalrat deines Schulamtes oder an die GEW, die können auch genau informieren.
    Vieeel Erfolg!! und klär mich mal genau auf, wenn du es konkret weißt

  • @callum: Grund ist immer Mutterschutz / Elternzeit


    soleil3: Werde mal den Gesamtpersonalrat fragen. Ich weiß nur, dass es wohl von Bundesland zu Bundesland verschieden ist. Ich hab da echt keinen Durchblick. Melde mich, sobald ich mehr weiß.


    monster

  • Hallo,


    eine grundlose Befristung kann max. 2 Jahre andauern. Bei Dir liegt aber meiner Meinung nach ein Sachgrund vor (Vertretung für Elternzeit). In solchen Fällen kann die Befristung beliebig lang sein (Paragraph 14 TzBfG).


    Ohne Gewähr.


    Grüße


    Sunrise

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