Korrektur eines offensichtlich nicht selbst verfassten Textes "verweigern"

  • Mich würde mal interessieren, ob jemand Erfahrungen aus erster Hand mit so einem Fall hat. Ich lese zwar immer viel von "das ist so, das steht so in der BASS, APO, Schulgesetz, beim Hoegg" etc., aber ein Bericht aus eigener Erfahrung (Was hat der Schulleiter gesagt, wie hat der Schüler reagiert, was hat ggf. der Dezernent gemeint) wäre doch mal ganz aufschlussreich.


    Damit schließe ich gleich eine weiter Frage an:
    Gibt es jemanden in NRW (das ein geradezu obszön schülerfreundliches Schulrecht hat), der schon mal eine für den jeweiligen Schüler unwahrscheinlich gute Facharbeit mit dem "Anscheinsbeweis", den Hoegg in dem Buch Schulrecht anspricht, als Minderleistung gewertet hat?
    Wir haben wieder einige solcher Fälle, der Schüler konnte bei Rückfragen nicht viel Sinnvolles zum Inhalt der Arbeit sagen. Da sich die Bewertung aber angeblich nur auf die Arbeit selber bezieht ist die vorherrschenden Meinung "Da kann man nix machen". Das mag ich aber nicht so einfach akzeptieren.

    --

    Keine Daten, keine Quellen? Kein Interesse.

  • Schreib doch deine Bewertung drunter und begründe sie. Und dann warte ab, ob der Schüler dagegen Widerspruch erhebt. Ich hätte die ersten Zeilen ordentlich mit Korrekturzeichen versehen und dann nach einige Zeilen aufgegeben, damit der Schüler sieht, dass ich korrigiert habe. Verlange eine Überarbeitung und wenn die genauso schlecht ist, dann hat er eben Pech! 00Punkte!! Sein Problem!

    • Offizieller Beitrag

    Mich würde mal interessieren, ob jemand Erfahrungen aus erster Hand mit so einem Fall hat. Ich lese zwar immer viel von "das ist so, das steht so in der BASS, APO, Schulgesetz, beim Hoegg" etc., aber ein Bericht aus eigener Erfahrung (Was hat der Schulleiter gesagt, wie hat der Schüler reagiert, was hat ggf. der Dezernent gemeint) wäre doch mal ganz aufschlussreich.


    Dann mache ich mal den Anfang:
    Bei einem Plagiat weise ich dieses natürlich mit den entsprechenden Quellen nach. Das war bislang bei zwei oder drei Facharbeiten so. Da aber nicht ausschließlich oder überwiegend "kopiert" wurde, habe ich zwar spürbaren Punktabzug gegeben, aber nicht pauschal ein ungenügend. Weder der Schüler, noch seine Eltern haben sich beschwert. Insofern waren auch Schulleitung und Dezernent gar nicht beteiligt.
    Letztlich kann der Schüler gar nicht mehr leugnen, wenn man ihm die Quellen schwarz auf weiß auf den Tisch legt.


    Zitat


    Damit schließe ich gleich eine weiter Frage an:
    Gibt es jemanden in NRW (das ein geradezu obszön schülerfreundliches Schulrecht hat), der schon mal eine für den jeweiligen Schüler unwahrscheinlich gute Facharbeit mit dem "Anscheinsbeweis", den Hoegg in dem Buch Schulrecht anspricht, als Minderleistung gewertet hat?
    Wir haben wieder einige solcher Fälle, der Schüler konnte bei Rückfragen nicht viel Sinnvolles zum Inhalt der Arbeit sagen. Da sich die Bewertung aber angeblich nur auf die Arbeit selber bezieht ist die vorherrschenden Meinung "Da kann man nix machen". Das mag ich aber nicht so einfach akzeptieren.


    Diese Fälle wirst Du alleine deswegen hier allenfalls vereinzelt finden, weil die meisten Kollegen den Anscheinsbeweis gar nicht kennen. Den habe ich beispielsweise auch erst durch Hoegg kennengelernt.
    Insofern ist ein "da kann man nix machen" die logische Konsequenz, wenn man als Lehrkraft nicht hinreichend informiert ist. Die Wahrscheinlichkeit, dass ein solcher Fall mit einer Beschwerde und ggf. einer Entscheidung durch die obere Schulaufsicht endet, ist jedoch deutlich höher.
    Wie haben die Schüler das denn erklärt, dass sie einerseits eine gute Arbeit abgegeben haben, aber andererseits keine Ahnung von dem haben, was sie geschrieben haben?


    Alles das ist aber natürlich dann problematisch oder gar hinfällig, wenn der Schulleiter einer eventuellen Beschwerde durch die Eltern oder den Schüler stattgibt. Das mag aus "Schülerfreundlichkeit" geschehen oder aus Unkenntnis der Rechtslage oder aus scheinbar pädagogischen Gründen.


    Gruß
    Bolzbold

  • Mich würde mal interessieren, ob jemand Erfahrungen aus erster Hand mit so einem Fall hat. Ich lese zwar immer viel von "das ist so, das steht so in der BASS, APO, Schulgesetz, beim Hoegg" etc., aber ein Bericht aus eigener Erfahrung (Was hat der Schulleiter gesagt, wie hat der Schüler reagiert, was hat ggf. der Dezernent gemeint) wäre doch mal ganz aufschlussreich.


    Damit schließe ich gleich eine weiter Frage an:
    Gibt es jemanden in NRW (das ein geradezu obszön schülerfreundliches Schulrecht hat), der schon mal eine für den jeweiligen Schüler unwahrscheinlich gute Facharbeit mit dem "Anscheinsbeweis", den Hoegg in dem Buch Schulrecht anspricht, als Minderleistung gewertet hat?
    Wir haben wieder einige solcher Fälle, der Schüler konnte bei Rückfragen nicht viel Sinnvolles zum Inhalt der Arbeit sagen. Da sich die Bewertung aber angeblich nur auf die Arbeit selber bezieht ist die vorherrschenden Meinung "Da kann man nix machen". Das mag ich aber nicht so einfach akzeptieren.


    Da gerade in NRW die Facharbeiten durch sind (und ich wieder von einigen wundersamen, aber temporär anscheinend eng begrenzten Wissensschüben gehört habe) schiebe ich die Frage nochmal nach oben. Erfahrungen aus erster Hand? Irgendjemand?

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    Keine Daten, keine Quellen? Kein Interesse.

    • Offizieller Beitrag

    Bei einer Facharbeit gelten aufgrund der Selbstständigkeitserklärung verschärfte Regeln.
    Alles geistige Gut, das nicht dem Schüler selbst entsprungen ist und aus anderen Quellen stammt, muss entsprechend angegeben werden.
    Ist dies nicht der Fall, liegt ein formaler Verstoß, sowie ein Verstoß gegen die Wissenschaftlichkeit vor. Ich werte die Arbeit in solchen Fällen drastisch ab.


    Liegt ferner ein (Teil)Plagiat vor, d.h. ganze Passagen sind abgeschrieben oder nur leicht abgewandelt worden und ohne Quellenangabe, dann kann man auch ein ungenügend geben.


    Gruß
    Bolzbold

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