Einstellung nach Ref

  • Hallo,


    ich habe Fragen bezüglich der Einstellung nach dem Referendariat.
    Während des Referendariats ist man fest bei einer Bezirksregierung eingestellt. Wenn man sich nach dem Ref auf eine Stelle bewirbt, die sich in einer anderen Bezirksregierung befindet, muss man sich dann dorthin versetzen lassen oder bleibt man bei der Bezirksregierung und kann sich auf alle Stellen im Bundesland bewerben?


    In wie weit hat ein nicht so positives Schulleitergutachten auf die Aufnahme in die neue Bezirksregierung Einfluss, sprich kann mir die Bezirksregierung aufgrund eines nicht so positiven Schulleitergutachtens daraus einen Strick drehen?


    Wer nimmt die Auswahl bezüglich der Einstellung vor und in wie weit spielt hier ein nicht so positives Schulleitergutachten eine Rolle?


    Vielen Dank im Voraus.

  • Hmmm, wenn Du dazuschreibst, in welchem Bundesland du dich befindest, wäre es sicherlich einfacher, Dir eine korrekte Antwort zu geben!

  • In NRW bewirbst du dich über https://www.schulministerium.n…action=157.17100078711434 und https://www.schulministerium.nrw.de/BP/VERENA
    direkt an den Schulen. Da hängt es nicht davon ab, in welcher Bezirksregierung Du dich befindest.


    Du kannst selbst entscheiden, ob du dein SL-Gutachten in deine Bewerbungsmappe steckst. Ich habe meins nicht mitgeschickt (mein Seminar hat behauptet, dies sei nicht erwünscht). Nun habe ich aber von meiner Schulleitung erfahren, dass sie sich über jede Bewerbung wundert, wo es nicht beiligt.
    Das ist mal wieder ein Beispiel für "gelungene Kommunikation" zwischen Seminar und Schule!



    LG
    PS: - Die Stelle hab ich trotzdem bekommen

  • danke für deine Antwort.


    Also bleibt man bei der Bezirksregierung, wo man sich einmal beworben hatte, fest?


    Hast du deiner Schulleiterin von deinem Gutachten im nachhinein erzählt? Kann das Schulleitergutachten denn generell ein K.O. Kriterium sein?

  • Nein, du bist ja nach dem Referendariat nicht mehr eingestellt, also gehörst Du keiner Bezirksregierung mehr an...


    Defacto quasi Arbeitslos. Solltest Du Angst haben, keine Stelle zu bekommen, kannst Du dich sogar 3 Monate vorher beim Arbeitsamt melden, damit du im Fall der Fälle Anspruch auf Förderung hast.
    In NRW brauchst Du aber eigentlich keine Sorge zu haben... Vertretungsstellen gibts wie Sand am Meer.


    Ich habe nicht von meinem SL Gutachten erzählt. Nur als si emir sagte, dass sie sich wundert, wenn es nicht mitgeschickt wird, erzählte sie auch, dass sie dann davon ausgeht, dass es entweder wegen fachlicher Mängel schlecht ist (das sieht sie aber auch am 2. Stex-Zeugnis) oder wegen persönlicher Differenzen... da habe ich sie nur angegrinst und gemeint, dass ich das so bestätigen kann ;)

  • also gehöre ich dann erst wieder einer Bezirksregierung an, wenn ich eine Stelle bzw. Vertretungsstelle bekommen habe?


    Hat die Bezirksregierung dann die Chance dir den Lehrerberuf zu verbieten bzw. dich von Bewerbungsverfahren auszuschließen aufgrund eines nicht positiven SL-Gutachtens?


    Wie sieht es denn bei einer zukünftigen Verbeamtung aus? Hat das SL-Gutachten nach dem Ref Auswirkungen auf eine eventuelle zukünftige Verbeamtung? Falls dem so ist, können neue Gutachten, die sich im Laufe der Berufsjahre ansammeln, das alte Gutachten aufwerten?

  • Weißt du auch zufällig wie das mit dem Wechsel eines Bundeslandes nach dem Ref bzw. generell ist? Geht das so einfach, also Anerkennung, oder wie läuft das ab?

  • also gehöre ich dann erst wieder einer Bezirksregierung an, wenn ich eine Stelle bzw. Vertretungsstelle bekommen habe?


    Hat die Bezirksregierung dann die Chance dir den Lehrerberuf zu verbieten bzw. dich von Bewerbungsverfahren auszuschließen aufgrund eines nicht positiven SL-Gutachtens?


    Wie sieht es denn bei einer zukünftigen Verbeamtung aus? Hat das SL-Gutachten nach dem Ref Auswirkungen auf eine eventuelle zukünftige Verbeamtung? Falls dem so ist, können neue Gutachten, die sich im Laufe der Berufsjahre ansammeln, das alte Gutachten aufwerten?

    Genau, sobald Du eine Stelle hast, gehörst Du dann der Bezirksregierung an, indem deine Schule liegt.


    Ich kriege den Eindruck, Du bist ein bisschen wie ich und machst Dir zu viele Gedanken! ;)
    Ich weiß noch nichtmal, ob die Bezirksregierung dein Gutachten zu sehen kriegt. Natürlich geht die SL -Note ins 2. Stex mit ein. - Das ist ja klar.
    Wenn Du aber das 2. Stex bestanden hast, kräht da kein Hahn mehr nach. Schon gar nicht kann Dir jemand deshalb die Lehrerlaubnis entziehen...


    Ich bin mir aber nicht sicher, in wie fern es möglich ist, aufgrund des SL Gutachtens durchzufallen - aber ich schätze das als relativ gering ein, da ja dann die Fachleitergutachten, ähnlcih sein müssten.


    Die Verbeamtung auf Probe erfolgt ohne weiteres Gutachten. Bei der Verbeamtung auf Lebenszeit werden 2(?) Gutachten von der Schulleitung der Schule erstellt, an der Du dann eingestellt bist.


    Weißt du auch zufällig wie das mit dem Wechsel eines Bundeslandes nach dem Ref bzw. generell ist? Geht das so einfach, also Anerkennung, oder wie läuft das ab?

    Die Wechsel des Bundeslandes sind überall unterschiedlich. Da informierst Du dich am besten, indem du Lehrereinstellung und dann das Bundesland bei Google eingibst. - Nach Niedersachsen hätte ich wechseln können. Das war aber das Einzige, worüber ich mich informiert habe.

  • Huhu. Selbe Frage hätte ich für Rheinland-Pfalz, bzw. auch interessenhalber für Baden Württemberg.
    Ich finds einfach nirgendwo =) Weiss das jemand? Wie ist es nach dem Referendariat dort? Ist es möglich, Präferenzen bei der Standortwahl anzugeben? Oder werd ich irgendwo hingesteckt?

  • Für Baden-Württemberg:


    Das gesamte Verfahren läuft online. Alles zu finden bei http://www.lobw.de . Die dritte Schaltfläche von oben: BEWERBUNG EINSTELLUNG


    Natürlich kann man bevorzugte Einsatzorte bzw. -regionen angeben. Die Einstellungschancen - bei der derzeitigen Lage, die eben von geringer werdendem Bedarf gekennzeichnet ist - steigen natürlich mit der Mobilität der Bewerber.

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