PGCE Anerkennung

  • Liebe Foristen
    hat irgendwer Erfahrungen gemacht mit der Anerkennung eines PGCE MFL German / French irgendwo in Deutschland? Wenn ja, welche Fächergrundlage hattet ihr (1. Staatsexamen, Magister etc.)?
    Ich könnte ab September in Hull ein PGCE MFL machen, habe in Deutschland aber Geschichte (Hauptfach), Englisch und Politik (Nebenfächer) studiert. Ich bin mir sehr unsicher, ob ich das wirklich machen soll, weil ich nicht weiß, ob das mit der Anerkennung in Deutschland geht und es kaum irgendwo aktuelle Informationen gibt.


    Danke schon mal für Antworten!

  • Danke für die Antwort! Diese Publikationen habe ich schon gesehen. Aber keiner der beschriebenen Fälle passt auch meine Situation, daher bin ich unsicher.

  • Für Baden-Württemberg gilt die EU-EWR-Lehrerverordnung (http://www.rfs-lb.de/fileadmin…-Vorschriften/0123-21.pdf).


    Die Anerkennung eines ausländischen Lehrerdiploms (QTS, PGCE allein genügt nicht!) ist eine Sache, die Einstellung in den Schuldienst eine andere. 'Man' sagt, mit einer Anerkennung aus Bayern oder Baden-Württemberg habe man Einstellungschancen in ganz Deutschland, ansonsten wohl eher auf das jeweilige Bundesland begrenzt.


    Zunächst muss unterschieden werden, ob die Anerkennung ohne oder mit Auflagen erfolgt. Fehlende (deutsche) Prüfungsteile (z. B. Schulrecht) können durch Unterrichtserfahrung in UK ausgeglichen werden, d. h. du solltest nach dem QTS noch mindestens ein Jahr dort unterrichten, denn Auflagen zu erfüllen, setzt meistens voraus, dass du in Deutschland nochmals ähnlich wie ein Referendar einer Ausbildungsschule zugewiesen wirst, Unterrichtsbesuche bekommst und Nachprüfungen ablegen musst, oder du musst Kolloquien absolvieren, deren Note dann wie für das 2. Staatsexamen zählt.


    Ob du danach in den Schuldienst übernommen wirst, hängt auch von der Leistungsziffer ab, die dem Lehrerdiplom beigemessen wird. Das bereitet dann Probleme, wenn die ausländischen Diplome keine Noten enthalten, sondern nur das Bestehen bestätigen. Auch dann werden Kolloquien verlangt.


    Persönlich kenne ich den Fall einer Schottin: M.A. in MFL (Deutsch und Französisch), PGDE MFL Secondary (vergleichbar PGCE in England), nach Probationer Year: Full Registration beim General Teaching Council (entspricht QTS in England) und ein weiteres Jahr Unterrichtserfahrung. Auflagenfreie Anerkennung als gleichwertig mit der Ausbildung zur Gymnasiallehrerin mit Oberstufenberechtigung; Beamtin auf Probe, durch Anrechnung der förderlichen Vordientszeiten auf die Probezeit kurz danach Beamtin auf Lebenszeit.


    Zuständig für die Anerkennung ist das Bundesland, in dem du eine spätere Tätigkeit anstrebst. Es wäre sinnvoll, schon jetzt mit der entsprechenden Stelle in Verbindung zu setzen und dein Vorhaben zu besprechen. Es kann also klappen, muss aber nicht. :rolleyes: Mit dem QTS hättest du aber gute Möglichkeiten, auch in UK zu unterrichten.


    Jorge

  • Danke für die ausführliche Antwort. Ich habe heute mit Hessen telefoniert und die erkennen das PGCE allein an als Einstieg für die Anerkennungsprozedur. Aber dort werde ich auch Auflagen erfüllen müssen und eventuell dann Probleme mit der Anerkennung des Gleichstellungsbescheids in anderen Bundesländern haben, obwohl Brandenburg und MeckPom mir gesagt haben, dass sie alles anerkennen, wenn es in einem anderen Bundesland anerkannt worden ist. Ich würde tendenziell gerne nach Brandenburg zurück. Wahrscheinlich ist es besser, das Induction Year noch dranzuhängen oder lieber gleich in Deutschland nachzustudieren.. Ach ja, alles kompliziert.

  • ... , obwohl Brandenburg und MeckPom mir gesagt haben, dass sie alles anerkennen, wenn es in einem anderen Bundesland anerkannt worden ist.

    Das stimmt schon. Alle Länder erkennen die Gleichstellungsbescheide gegenseitig an, was aber noch keine Einstelungsgarantie bedeutet. So sollen Lehrerdiplome aus den neuen osteuropäischen EU-Staaten in größerer Zahl in MeckPom anerkannt worden sein. Baden-Württemberg und Bayern würden diese Bewerber trotz Anerkennung jedoch nicht einstellen (hört man ohne Gewähr auf Richtigkeit).


    Wenn du keine auflagenfreie Anerkennung bekommen kannst, würde ich die gesamte 2. Phase in Deutschland machen, sofern du vor hast, künftig in Deutschland zu arbeiten. Dass Hessen für das Verfahren nur das PGCE verlangt, mag formal richtig sein, aber in den meisten Ländern beträgt das Referendariat 1 1/2 Jahre, so dass die Differenz zum einjährigen PGCE durch eine mindestens doppelt so lange Unterrichtserfahrung ausgeglichen werden muss, d. h. du musst das Induction Year anhängen und kommst dann auch zum QTS. Die Schweiz verlangt jedenfalls immer den QTS.


    Hast du in Hessen auch abgeklärt, ob sie überhaupt ein PGCE MFL (D/F) berücksichtigen, wo du doch vollkommen andere Fächer studiert hast? Das Anspruchsniveau in Fremdsprachen ist in UK nicht mit den deutschen Zielvorgaben vergleichbar. Du magst dort als Muttersprachlerin DaF unterrichten können, aber eine deutsche Klasse zum Abitur zu führen, dürfte ohne entsprechendes Studium wohl nicht so einfach zu schaffen sein.


    Bei die Entscheidung würde ich auch die Arbeitsmarktsituation berücksichtigen. Schau mal bei http://www.tes.co.uk, wie viele Stellenangebote für MFL-Lehrer es dort weltweit gibt. Vielleicht hast du dort bessere Berufsaussichten als in Deutschland. Auch kannst du nach fünf Jahren Aufenthalt in UK zusätzlich die britische Staatsbürgerschaft bekommen für den Fall, dass die EU auseinanderbricht.


    Jorge

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