Tests als pdf zurück

  • Wenn ich mir überlege, was mich im Schulalltag am meisten belastet, dann ist es (neben anderen Dingen) das Wiedereintreiben von Leistungsnachweisen. Bei uns in Bayern müssen alle schriftlichen Leistungsnachweise (hier heißen sie Schulaufgaben, Kurzarbeiten und Extemporalen) 2 Wochen nach Rückgabe an die Schüler vollständig im Rektorat abgegeben werden. Da ich sehr viele Schüler habe (alles nur zweistündige Fächer) und alle nur einmal in der Woche sehe (Doppelstundenkonzept) ist das pünkliche Einsammeln seeehr anstrengend! Einmal krank, einmal vergessen, einmal ausgefallen und schon sind 4 Wochen rum. Lasse ich mir die Arbeiten ins Fach legen, gibt es immer wieder das Theater mit dem angeblich unbekannten Lehrer, dem ein Schüler die Arbeit gegeben hat, der sie aber nie in mein Fach legt...


    Auf der Suche nach einem Ausweg aus diesem Drama kam mir die Idee den Schülern die korrigierten Schulaufgaben und Kurzarbeiten als pdf per email zu schicken. Ich würde die Blätter in den automatischen Einzug meines Scanners legen, die emails rausschicken und könnte die Originale sofort abgeben, nie wieder Stress mit zu späten oder verschwundenen Arbeiten!


    Frage: Darf man das? Gibt es irgendwo eine Vorschrift, die vorschreibt, dass die Eltern die Arbeiten in original Papierform bekommen müssen?


    Gibt es sonst noch was, was ich bedenken müsste? Ach ja, den Erhalt (besonders bei schechten Noten) könnte man sich ja auch im Hausaufgabenheft quittieren lassen. Was meint ihr?

    • Offizieller Beitrag

    Das Problem kenne ich.


    Aber genauer: in der RSO steht, das man die Exen nach Hause geben KANN, also nicht muss. Und es ist bei uns üblich, dies zu unterlassen, wenn die Rückgabe sich wiederholt verzögert. Ebenso ist üblich, Exen nur im Falle von 5 oder 6 heim zu geben für die Unterschrift, sonst nur auf Antrag der Eltern.
    Bei Schulaufgaben kommst du nicht drumrum, ist ja auch sinnvoll, damit man das Zuhause noch mal durchgehen kann. Wenn aber auch hier der Schüler schlampig wird, gibt man sie ihm nicht mehr mit. Man kann dann sie dann kopieren lassen, auf Kosten der Schüler. Hier würde nichts dagegen sprechen, deinen Weg zu gehen, aber ich würde dann mal vorher mit deinem Datenschutzbeauftagten sprechen.
    In jedem Fall wie gesagt, wenn die Schuld auf Seiten des Schülers liegt und man dann entsprechend die Eltern informiert hat, würde ich auch nichts mehr mit heimgehen. Begründung im Brief: weil der Schüler wiederholt meine dienstlichen Aufgaben behindert.


    Übrigens gibt es für große und kleine Leistungsnachweise unterschiedliche Fristen.

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