Klassenarbeiten

  • Soweit ich weiß, dürfen in der Sekundarstufe I nur 2 Klassenarbeiten pro Woche geschrieben werden.
    Ist dieses eine "in der Regel" - Bestimmung oder eine echte Begrenzung auf 2 Klassenarbeiten? Eine Kollegin meint, dass eine Lerngruppe - wenn sie einverstanden ist - auch 3 Arbeiten pro Woche schreiben darf.


    (Frage für NRW)

  • Was soll denn bitte "wenn sie einverstanden ist" heißen?
    Erlasse lassen sich nicht durch Mehrheitsbeschluss von Schülern außer Kraft setzen. Und selbst wenn die Lerngruppe vermeintlich geschlossen dafür ist, schützt dich das nicht davor, dass hinterher die Mutter eines Schülers, der eine 5 geschrieben hat, kommt und sagt "mein Sohn war überhaupt nicht einverstanden, er hat sich nur nicht getraut was zu sagen".

  • Laut Schulministerium NRW ist es eine "Sollen"-Bestimmung.
    "Pro Tag darf insgesamt nur eine schriftliche Klassenarbeit geschrieben werden, in einer Woche sollen nicht mehr als zwei Arbeiten angesetzt werden".
    Da steht nicht "dürfen nicht" oder "können nicht". Solche Formulierungen beinhalten Unterschiede und haben daher juristische Bedeutung.


    Da man mit Sicherheit außerordentlich triftige Gründe haben muss, um mehr als zwei Arbeiten zu schreiben, sollte man sich an die Bestimmung halten.
    Mögliche Gründe wären vielleicht, dass der Lehrer/die Lehrerin länger krank war und dann z. B. gegen Ende des Schuljahres kein anderer Termin für eine Klassenarbeit gefunden werden kann.
    Frag Deinen Chef - vielleicht würde er unter solchen Umständen zu anderen Notenfindungsverfahren raten.


    Gruß
    putzi

    "I think it would be a great idea." (Mohandas Karamchand Gandhi when asked what he thought of western civilization)

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  • Danke für eure Antworten. Diese Kollegin hat die 3. Arbeit einfach so festgesetzt, obwohl ein anderer Kollege und ich unsere Arbeiten bereits terminiert hatten. Diese Kollegin ist u.a. aus besagtem Grund nicht bereit ihre Arbeit zu verlegen (und da kein anderer Termin mehr möglich war. Es sei denn sie hätte für ihre Arbeit den Tag vor Abgabe der Noten geschrieben). Nun habe ich Angst, dass ich meine Arbeit eben verschieben muss und eine Nachtschicht einlegen muss, um die Arbeit zu korrigieren (ich werde im Falle eines Falles natürlich alle Hebel in Bewgung setzen dieses nicht zu tun) oder dass eben ein Schüler wegen seiner Note Einspruch einlegt (wie Moebius schrieb)

  • Das "sollen" hat juristisch eine relativ hohe Bindungskraft. Man darf gegen solche Regelungen verstoßen, aber nur wenn man zwingende Gründe hat. "Kein anderer Termin mehr möglich" ist normalerweise kein zwingender Grund, da die Kollegin diese Situation ja selber herbeigeführt hat - sie hätte ihre Arbeit ja schließlich längst schreiben können. Eine Außnahme könnte sein, wenn die betreffende Kollegin längere Zeit krank war, das könnte dann als zwingender Grund zu werten sein.
    Ich kann aber nachvollziehen, dass Du ohne eigenes Zutun jetzt in eine dumme Situation gekommen bist. Eine Lösung ist so aus der Ferne schwer zu sehen, vielleicht kann man durch Tauschen von Stunden was hinbekommen.

  • Danke für deine Antwort Moebius, ich werde morgen mal mit meinem SL sprechen und ihn fragen wie weiter vorgegangen werden kann. Immerhin hatte ich die richtige Vermutung, dass 3 Arbeiten pro Woche nicht erlaubt sind.


    Lg Flipper

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