Probleme im Ref, Krankschreibung, rechtliche Fragen

  • Hallo!
    Ich bin seit 11 Monaten (01.August 2011 Beginn) Referendarin an einer Förderschule in Niedersachsen.
    Mit meiner Ausbildungsschule gibt es große Probleme, vor allem die Schulleitung, bei der ich auch im betreuten Unterricht bin, kontrolliert mich ständig. Ich fühle mich wie eine kleine Praktikantin, die nichts alleine machen darf, die ständig alles abklären muss, ob das so in Ordnung ist. Meine Schulleitung und auch unser Personalrat mögen mich nicht, es grenzt an Mobbing. In Dienstbesprechungen werde ich z. B. bei der Verteilung der Stunden extra vergessen, es werden unfreundliche Kommentare zu mir gegeben, am Telefon wird mir gedroht "das wird dich noch einiges kosten, das wieder gut zu machen".
    Ich habe bereits im Februar das Seminar eingeschaltet, wollte die Schule wechseln. Das Seminar sagte, dass dies nicht möglich ist, da erst andere Maßnahmen greifen mussten, z. B. Wechsel der Lerngruppe usw.
    Sowohl meine Schulleitung, als auch meine Mentorin und meine Seminarleiter waren der Meinung, dass ich große Schwierigkeiten habe einen guten Unterricht zu planen. Immer wieder bewerteten sie mich negativ. Ich rappelte mich immer wieder auf... arbeitete noch mehr, bereitete mich noch gründlicher vor... wieder nichts.
    Mittlerweile ist es nun soweit, dass meine Vornote seitens der Schulleitung und des Seminars feststeht: 5. Zur Vornote kommt dann noch die Schriftliche Arbeit hinzu, welche doppelt zählt, diese muss bis zum 31.7. abgegeben sein. Die Seminarhauptleiterin hat dem Personalrat der Referendare gesagt, dass sie mir raten würde jetzt abzubrechen, mich auszuruhen und später wieder zu beginnen.
    Der Fakt ist, ich sehe keine Chance mehr das Referendariat an der Schule und dem Seminar zu beenden. Mein Plan ist, mich erst einmal 2 Wochen krankschreiben zu lassen aus psychischen Gründen (in 2 Wochen sind Ferien). Die Sommerferien möchte ich zur Regeneration nutzen und natürlich zum Nachdenken über Alternativen oder Wege, wie ich das Ref doch noch abschließen kann. Das Problem ist, dass ich das Geld brauche und deshalb werde ich erst einmal nicht kündigen. Ich weiß, dass ich mich auch bis zu einem halben Jahr krankschreiben lassen kann.
    Ich habe noch viele Fragen bzgl. des weiteren Ablaufs, vielleicht kann der ein oder andere sie beantworten:
    - Muss ich die Schriftliche Arbeit abgeben? Was passiert wenn ich sie nicht abgebe?
    - Wann ist die Prüfung eingeleitet? Mit Abgabe der schriftlichen Arbeit (Abgabedatum: 31.7.12)? Oder mit Verkündung der Vornote im September 2012? Oder noch später? Mein Prüfungsdatum ist wahrscheinlich Anfang Dezember 2012.
    - Kann ich während der eingeleiteten Prüfung kündigen? Welche Folgen hat das?
    - Zur Kündigung aus gesundheitlichen Gründen: Benötige ich ‚nur‘ ein Attest vom Arzt, oder muss ich zusätzlich eine Therapie machen? Welche Folgen hat die Kündigung aus gesundheitlichen Gründen?


    Grüße musicmotte

  • Hallo,
    viele Fragen kann ich dir leider nicht beantworten (dafür ist mein Ref zu lange her), aber vielleicht kann ich dir einige Tipps geben.
    Zunächst einmal zur Krankschreibung. Die Schule darf m.E. nicht verlangen den "Grund" für die Krankschreibung zu erfahren, daher kann man auch keine "Therapie" verlangen. Bei einer Krankschreibung aufgrund psychischer Belastung kann es sein, dass du später beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung Probleme bekommst, z.B. dass die Versicherung psychische Erkrankungen nicht mitversichert.
    Den Tipp von der Seminarhauptleitung würde ich evtl. berücksichtigen, denn letztlich weiß sie am ehesten, wann laut Prüfungsverordnung eine Prüfung als eingeleitet gilt. Bitte doch euren Personalrat noch einmal darum, die Möglichkeiten genauer auszuloten. Letztlich ist der PR der Ansprechpartner.
    Hast Du im Kollegium eine Person, der du vertaust, dich objektiv einzuschätzen? Manchmal tut es einfach gut, wenn einem jemand bestätigt, dass man nicht alles falsch macht und man erfährt, was eben schon gut läuft.
    Letztlich möchte ich dir ganz grundlegend Mut zusprechen. Ich kenne einige Leute, die als Anwärter schlecht beurteilt wurden, z.T. sogar durch die eigene Schulleitung. Inzwischen sind das gestandene Kollegen, die ich für absolut kompetent halte und bei denen auch die Schulleitung letztlich eingesehen hat, dass die Einschätzung unter Anwärterbedingungen nicht der Realität entsprach.
    Ich wünsch Dir alles Gute und drück die Daumen, dass Du deinen Weg findest!
    Gruß
    Cyan


  • Ich kann leider nur für NRW sprechen aber vielleicht lässt es sich für deinen Fall übertragen.


    - Du musst die schriftliche Arbeit nicht abgeben. Wenn sie nicht abgegeben wird, wird es als 6 gewertet. Es sei denn, du kannst das Nicht-Abgeben begründen.
    - Die Prüfung wird mit Anmeldung der Staatsarbeit eingeleitet.


    Zur Kündigung hast du ja schon gute Antworten bekommen.


    Ich drücke dir ganz fest die Daumen und hoffe, dass du einen Weg findest, wieder Freude am Lehrerberuf und -dasein zu entwickeln. :thumbup:

  • also, ich bin in bayern und ich hatte ähnliche probleme.


    ich habe mich 4 monate krank schreiben lassen, somit konnte ich das gesamte jahr wiederholen. ich durfte im seminar bleiben, musste aber die schule wechseln.
    ich hab niemandenm gesagt, dass ich psychisch krank bin, somit hat ein attest vom arzt gereicht. der arbeitgeber hat keinerlei rechte die gründe für eine krankschreibung zu erfahren. je nach dem wie schlecht dein zustand ist, würde ich dir eine therapie aber empfehlen. aber vorsicht: das kann zu problemen bei der verbeamtung führen.


    bei uns ist es so: wenn man im schuljahr mehr als 40 krankheitstage hat, kann auf antrag das gesamte jahr wiederholt werden. logischerweise mit allen buv`s und dem ganzen mist. meist ist damit ein wechsel inbegriffen. ich hab aber keine ahnung wie das in andern bundesländern ist.

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