verlängerter Master im Lehramtsstudium

  • Hallo,
    ich studiere in Nds Lehramt Sek1.
    Nun gehöre ich zur ersten "Generation", die einen verlängerten Master wird studieren müssen, also 4 statt 2 Semester.
    Da wir von der Uni zwecks Infos an die Homepage des KMK verwiesen wurden, ich dort aber dazu nur viel über
    Qualitätssicherung und Ähnliches finde hoffe ich, dass Ihr vielleicht mehr sagen könnt:


    Der verlängerte Master geht ja mit einem verkürzten Ref. (12 Monate) einher. Dies bedeutet dann wohl ich muss in Nds
    Ref. machen, wenn ich keine verlängerte Ausbildungszeit (also Studium und Ref. zusammen) in Kauf nehmen will?


    Darüber hinaus hörte ich von anderen Studis, mit verlängerter Studienzeit (es müssen dann natürlich auch mehr CPs erworben werden
    als im bisherigen Master) würde auch die Bezahlung steigen, weswegen sogar Einige aus anderen Bundesländern ganz scharf darauf wären.
    Stimmt das? Würde ich dann bei Anstellung bzw. Verbeamtung anders, also besser eingestuft?


    Danke schonmal im Voraus für Eure Mühe

  • Der verlängerte Master geht ja mit einem verkürzten Ref. (12 Monate) einher. Dies bedeutet dann wohl ich muss in Nds
    Ref. machen, wenn ich keine verlängerte Ausbildungszeit (also Studium und Ref. zusammen) in Kauf nehmen will?


    Nein, momentan nicht, in Berlin sieht es aktuell genauso aus, nur Studienräte brauchen länger, die anderen haben nur 12 Monate Ref. Aber das soll gekippt werden. Hier und in Brandenburg nach meiner Recherche auch, kannst du dir aber dafür dann Praxiszeiten aus dem Studium oder neben dem Studium anrechnen lassen.

  • Ah Danke! Ist die Anrechnung der Praxiszeit denn prinzipiell möglich oder nur in bestimmten Bundesländern?


    Scheinbar nur in einigen Bundesländern und hier eben auch abhängig von der Länge des Refs, sprich machst du nur 12 Monate, geht da nichts mehr anzurechnen!

  • Hallo an alle hier, also so weit ich weiß kann die Praxis Zeit leider nicht in jedem Bundesland angerechnet werden. Dies ist einem Freund von mir schon zum Verhängnis geworden als er das Bundesland wechseln wollte.

  • Danke für die Infos!


    Wisst Ihr denn auch Etwas über die eventuell höhere Bezahlung bzw. Besoldung?
    Ich kann das irgendwie nicht so ganz glauben...

  • In Berlin ist irgend was erhöht worden, aber mal ehrlich, dass war sicherlich nicht viel und selbst dass, was jetzt gezahlt wird, ist so wenig, dass dir vorher gesagt wird, du sollst gucken, ob dir nicht zu der Besoldung noch ALGII zusteht! 8o

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