• Liebe Forenmitglieder,


    erst einmal ein herzliches Dankeschön: Ich bin seit einiger Zeit fleißiger Mitleser und finde das Forum hier äußerst hilfreich, wenngleich ich mich bisher wenig aktiv einbringen konnte.
    Nun habe ich auch eine eigene Frage und hoffe, dass ihr mir weiterhelfen könnt.


    Ich habe kürzlich den AV einer privaten Schule unterzeichnet und freue mich schon sehr auf die erneute Arbeit an einer Schule: Klassenleiter, wirklich nette Klassen ... Allerdings ist die Stelle recht knapp befristet und auch nicht voll (12UR-Studen). Dennoch gefällt mir die Schule und der menschliche Umgang da sehr gut.


    Nun hat mir mein alter Arbeitgeber, eine Uni, SEHR kurzfristig ein sehr verlockendes Angebot unterbreitet: eine volle Stelle, die recht weiträumig befristet ist. Sie umfasst 14 SWS Lehre (Lehrkraft für bes. Aufgaben) - also gut machbar, zumal ich dort einiges bereits "in der Schublade" habe. Als Familienvater sehe ich mich quasi genötigt, die Unistelle anzunehmen. Nicht nur weil das mehr einbringt, sondern auch weil es mehr Sicherheit bietet (ganz nebenbei liegt es mir auch sehr gut).


    Das Dilemma in dem ich stecke: Ich habe der Schule zugesagt, sehe mich der Schule gegenüber (auch moralisch!) verpflichtet. Die Schule findet auf die Schnelle jedenfalls keinen Ersatz und war sehr zuvorkommend mir gegenüber. Kurz: Ich will die nicht einfach sitzen lassen. Aufgrund meiner Vorarbeiten wäre es praktisch möglich, die Arbeit an der Uni zu leisten und die UR-Stunden abzudecken (zumindest bis zum Halbjahr; die KL-Tätigkeit sicher sogar über das volle Jahr). Aber bevor ich der Schule diese Lösung vorschlage, würde ich gern wissen, ob es rechtens ist/ auch arbeitsrechtlich möglich ist? Es handelt sich - wie gesagt - um einen Vertrag über 14 SWS Lehre an der Uni und 12 Unterrichtsstunden an der Schule ...


    Ich hoffe, ihr könnt mir irgendwie helfen. Die Unistelle kann ich nicht ausschlagen und aus der Schulstelle will ich mich nicht einfach so davonstehlen ... :S

  • Jap. Ist mir klar. Aber ums Geld geht es mir da nicht vordergründig. Zumindest das Institut ist sehr kompromissbereit. Scheint also hauptsächlich eine Frage des Rechts zu sein, wie viele Stunden man arbeiten darf ... :S Hoffe ich.

  • Die Steuern sollte man aber mit der Steuererklärung zurückbekommen.


    Rechtlich muss wohl der erste Arbeitgeber dem neuen Arbeitsvertrag zustimmen.

  • Hab mich nun ein wenig kundig gemacht - nur falls nochmal jemand in eine ähnliche Lage kommt: Aufgrund des Arbeitszeitgesetzes kann neben einer vollen Stelle nur noch eine geringfügige Beschäftigung zusätzlich erfolgen (natürlich mit Einwilligung des Arbeitgebers, die jedoch eigentlich nur Formsache ist). De facto heißt das: ein Honorarvertrag muss her und der darf auf max. 8 Wochenstunden laufen.
    In meinem konkreten Fall ist das für die Schule ziemlich unschön (eine Klasse sitzt nun ohne Fachlehrer da ...) - und mein Gewissen ist dadurch recht ... unentspannt. :S

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