Stufenfestlegung (Gehalt)

  • Hallo alle zusammen,


    ich hab bezüglich eines Hinweises, den ich bekommen habe, eine sachliche Frage. So lautet es in einem Brief:


    "Für die Bemessung ihres Grundgehaltes gilt somit ab 12.09.2011 die Stufe 3. In dieser Stufe haben sie aufgrund des vorverlegten fiktiven Diensteintritts (...) zum 01.09.2010 bereits 12 Monate verbracht."


    In der Stufe drei handelt es sich um einen Zweijahresrhythmus. Anschließend steigt man die Stufe 4 auf. Ab wann würde ich denn laut diesem Hinweis in Stufe vier hochsteigen. Ich dachte am 01.09.2012, oder sehe ich das falsch?


    Ich danke euch. 8o

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    denk dran, die Sonne schwindet nie.

  • Ja!! Die bei der Besoldungsstelle haben vergessen irgendwo einen Hacken zu machen! :thumbup:


    Also waren unsere Berechnungen richtig ^^

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