Neue Ordnungsgruppe in einer Bewerbung angeben... Aber wie?

  • Hallo Leute,


    sollte dieses Thema bereits existieren, tut mir das sehr leid. Mittels Suchfunktion habe ich jedenfalls nichts dazu finden können.
    Die Frage konnte mir paradoxerweise auch vom Schulamt niemand erklären. -.-


    Ich habe jetzt nicht mehr OG 17, sondern 15.
    Aber wie gebe ich das bei der Bewerbung mit an? Im zeugnis steht ja die Note 1,7, also OG 17. In der Mappe solte aber auch der Aufstieg mit drin sein, sieht auch einfach besser aus, vor allem bei den schulscharfen Bewerbungen.


    Kann mir jemand diesbzgl. helfen? Wäre euch sehr verbunden. :)


    Jaja... früher waren die OG noch sch***egal, man bekam sofort ne feste Stelle und wurde sofort verbeamtet... Das waren Zeiten. :(


    Lg
    Jenny

  • Ich weiß nicht, aus welchem BL du stammst, aber für NRW gilt, dass die BezReg die OG an die Schulen, an denen du dich online beworben hast, übermittelt. Insofern erfährt die Schule automatisch deine aktuelle OG, nach der die Bewerber eingeladen werden (oder eben auch nicht). In der Mappe kannst du aber z.B. Beurteilungen der Schulleiter heften, die du während einer Vertretungstätigkeiten erhalten hast (kann ja auch nicht schaden, soweit diese gut sind).

  • Wenn du den Schulleiter darum bittest, wird er dir ein Arbeitszeugnis ausstellen. Gerne wird von Schulen ein Nachweis über Erfahrungen im Unterricht von Schülern mit Migrationshintergrund gesehen, den auch ein Schulleiter der Vertretungsstelle ausstellen kann. Für die Verbesserung der OG musst du deinen Vertrag zur Bezirksregierung schicken. Nach einiger Zeit bekommt man einen Wisch über die geleisteten Stunden und die neue OG.

  • Hallo,
    ich kann auch nur für NRW sprechen.


    Deine Ordnungsgruppe ändert sich überhaupt nur dann, wenn du deine Arbeitsverträge (Vertretungsstellen) an die Bezirksregierung schickst und dort um Anrechung der Vertretungszeit auf die Ordnungsgruppe bittest. Die Bezirksregierung sendet dann nach Ende der Bewerbungsfrist eine Liste mit den Ordnungsgruppen aller Bewerber an die ausschreibende Schule. Ohne diesen Weg über die Bezirksregierung ändert sich die Ordnungsgruppe nicht. Die Note (1. und 2. Staatsexamen) bleibt übrigens weiter bestehen und ändert sich nie. Nur diese Noten habe ich damals in den Bewerbungen angegeben und die sind auch aus den Zeugnissen ersichtlich.


    Zusätzlich kannst du (wie bereits erwähnt) deine Unterrichtserfahrungen durch Bescheinigungen der Schulleiter belegen.


    Viel Glück bei den Bewerbungen!

Werbung