Oberstufe BW: Wertung einer GFS

  • Hallo,


    bei uns (berufliches Gymnasium in Baden Württemberg)
    herrscht gerade etwas Uneinigkeit über die Wertung einer GFS
    (gleichwertige Feststellung von Schülerleistungen), die in Klasse 11 und
    12 bzw. 12 und 13 in mindestens drei Fächern eigener Wahl in Absprache
    mit dem Fachlehrer zu erarbeiten sind.


    Die Verordnung über die
    Jahrgangsstufen und die Abiturprüfung an beruflichen Gymnasien (siehe
    unten) sagt, dass eine GFS in Form eines Projekts, einer Hausarbeit etc.
    wie eine Klausur gewertet wird und der Fachlehrer darüber hinaus die
    Möglichkeit hat, eine Klausur durch eine solche Leistung zu ersetzen,
    sofern mindestens eine Klausur im jeweiligen Fach geschrieben wurde.


    Kollegin A handhabt das so, dass individuelle GFS in Form von schriftlichen
    Hausarbeiten/Referaten möglich sind, aber keine Klausur ersetzen,
    sondern am Ende nur gleichwertig mit den Klausuren verrechnet werden.
    Kollege B wiederum gibt den GFS-Kandidaten die Möglichkeit, eine Klausur-Note
    durch eine GFS-Note zu ersetzen - was rechnerisch für die Schüler
    natürlich von Vorteil ist, wenn die GFS besser als die jeweilige Klausur
    benotet wird.


    Von der Schulleitung hieß es nun, dass dieses
    "Ersetzen" nur zulässig sei, wenn es sich bei der GFS um eine
    Klassen-Projektarbeit handelt, die der Fachlehrer im Vorfeld als
    Klausur-wertig ankündigt. Das Problem sei, dass geschriebene Klausuren
    auch zählen müssen, also nicht im Nachhinein ersetzt/gestrichen werden
    dürfen.



    Ich selbst tendiere eigentlich eher zu Kollege B und
    finde die offiziellen Formulierungen (siehe unten) etwas sehr schwammig
    bzw. verstehe eigentlich nur, dass die Entscheidung im Ermessen des
    Fachlehrers liegt, solange die Rahmenbedingungen erfüllt werden. Von der
    Art der GFS oder ob es eine Klassen- oder Einzelaufgabe sein muss,
    steht da doch nichts, oder? Pädagogisch ist so ein nachträgliches
    "Ersetzen" natürlich fraglich, wenn die Schüler damit "einfach so" eine
    schlechte Klausur streichen können, andererseits sollte man dann doch
    eher an den GFS-Anforderungen feilen und den Schülern diese Chance
    lassen, finde ich.



    Wird jemand schlauer als ich aus den Verordnungen oder hat Erfahrungen?
    Würde mich sehr interessieren - danke schon mal für Antworten! :)



    http://www.landesrecht-bw.de/j…otBildVBWV18P9#focuspoint (5)
    http://www.landesrecht-bw.de/j…=S&toc.poskey=#focuspoint (3)

  • Ich weiß leider nicht, wie es richtig ist, dachte aber bislang immer, dass eine GFS statt einer Klassenarbeit abgelegt werden muss.
    Sprich: Wenn Du insgesamt z.B. 4 Klassenarbeiten schreiben musst, wird eine dieser Klassenarbeitsnoten als GFS ermittelt.
    Also in die Richtung "Wer seine Note verbessern möchte, kann und wer nicht dann eben nicht" würde ich es nicht laufen lassen.


    Vielleicht hab ich das aber auch falsch verstanden.


    Habe gerade noch diesen Link gefunden:
    http://www.referendar.de/forum/viewtopic.php?f=7&t=23751
    Hilft er?
    Beim Überfliegen habe ich festgestellt, dass meine Variante wohl doch nicht geht, zumindest nicht im beruflichen Bereich.


    Sorry, aber das klingt echt nicht so eindeutig.

  • Bei uns wird es wie bei Kollegin A gehandhabt - die GFSen zählen zusätzlich zu den Klassenarbeiten zu den schriftlichen Leistungen. Es werden genauso viele KA geschrieben wie auch ohne GFS und sie zählen auch alle.
    Die schriftliche Note ergibt sich also aus der Summe der Klassenarbeitsnoten + GFS-Note geteilt durch Anzahl der Klassenarbeiten +1.

  • Hallo,
    meines Wissens, und so wird es auch bei uns gehandhabt, zählt die GFS für diesen Schüler wie eine zusätzliche Klassenarbeit und nach dem Link von Super-Lion und der Notenbildungsverordnung, wo es heißt:
    "abweichend hiervon bleibt in den beruflichen Gymnasien die Zahl der vorgeschriebenen Klassenarbeiten von den gleichwertigen Leistungen unberührt." ist das Ersetzen einer Klassenarbeit durch eine GFS auch nicht zulässig.


    Grundsätzlich finde ich auch das Streichen einer Klassenarbeit bedenklich , denn da heißt es in der Notenbildungsverordnung:
    "3. Abschnitt
    Feststellung von Schülerleistungen
    § 7
    Allgemeines
    (1) Grundlage der Leistungsbewertung in einem Unterrichtsfach sind alle vom Schüler
    im Zusammenhang mit dem Unterricht erbrachten Leistungen (schriftliche, mündliche
    und praktische Leistungen). Schriftliche Leistungen sind insbesondere die schriftlichen
    Arbeiten (Klassenarbeiten und schriftliche Wiederholungsarbeiten). Der Fachlehrer hat
    zum Beginn seines Unterrichts bekanntzugeben, wie er in der Regel die verschiedenen
    Leistungen bei der Notenbildung gewichten wird."
    Demzufolge, und so wurde es uns auch im Seminar gesagt, ist es nicht zulässig, eine einmal erbrachte Leistung zu streichen.


    Gruß,
    Zephyr

  • Vielen Dank für eure Antworten und eure Recherche!


    Im Zusammenhang mit dem Zitat aus der Notenbildungsverordnung von Zephyr scheint ja zumindest das mit dem nachträglichen Ersetzen einer Klausur eindeutig nicht zulässig zu sein.


    Bei uns gab es inzwischen schon einen kleinen Aufstand, weil nun einige Schüler nicht auf den erhofften Schnitt kommen. Sehr schade, dass es da nicht im Voraus eine eindeutige Regelung gab bzw. niemand wusste, wie die aussieht. Ich meine mich sogar zu erinnern, früher selbst die ein oder andere Klausur durch eine GFS ersetzt zu haben, daher hätte ich da ein Auge zugedrückt.

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