Notwendige Versicherungen für den Lehrerberuf?!

  • Hallo zusammen!


    Mich würde mal interessieren, welche Versicherungen ihr im Hinbick auf euren Beruf abgeschlossen habt. Dass man sich krankenversichert ist klar. Mir geht es eher um Rechtschutz, private Haftpflicht, Unfallversicherung... und welche Leistungen da sinnvoll sind, gerne auch, wenn ihr mögt, was euch das bei welchem Versicherer pro Jahr kostet.


    Im Ref war es ja z.B. so, dass man durch den Eintritt in einen der Verbände vor solchen Risiken wie "Schlüssel verloren" geschützt war. Ist das im Beruf auch so, wenn man sich in einem der Verbände befindet?! Dann brauche ich diese Leistung ja eigentlich nicht in einer privaten Haftpflicht.


    Welche Versicherungen (siehe oben) mit welchen Leistungen haltet ihr für absolut notwendig auch über den Beruf Lehrer hinaus?!


    Danke!


    Silentium

  • Würde mich auch interessieren :)


    Ich werf auch mal die Schlagworte Diensthaftpflicht und Schlüsselversicherung in den Raum.

  • Ich starte im Mai ins Ref und habe nächste Woche zwei Gespräche vor mir, eins bei der Debeka und eins bei der DBV. Es wird um die private Krankenversicherung, Diensthaftpflicht, Schlüsselversicherung und ,ganz wichtig für mich, die Dienstunfähigkeitsversicherung gehen.
    Die DU sollte meiner Meinung nach gut versichert sein. Ich hab nämlich das Gefühl, dass die DU wahrscheinlicher ist als die Inanspruchnahme einer privaten Unfallversicherung. :(

    Schöne Grüße,
    dzeneriffa



    Am Ende wird alles gut! Wenn´s noch nicht gut ist, dann ist es noch nicht das Ende =)

  • Ich mache hier mal schamlos Werbung: Für Lehrer gibt es - nicht nur meiner Meinung nach - eigentlich nur zwei Versicherungsgesellschaften, die interessant sind, nämlich die Debeka als PKV und die "Haftpflichtunterstützungskasse kraftfahrender Beamter Deutschlands auf Gegenseitigkeit", vulgo HUK-Coburg, für alles andere.


    Ich fahre seit Jahren sehr gut mit der HUK und war immer zufrieden (bei der alljährlich im November einsetzenden Werbeflut - "Jetzt die KFZ-Versicherung wechseln und sparen!" - lache ich nur; aus Spaß werfe ich dann mal Vergleichsrechner an und komme immer auf das gleiche Ergebnis, nämlich dass ich bestimmt nicht wechseln will); mein Vater ist sein Beamtenleben lang bei der Debeka und hatte auch nie Probleme. - Das ist jetzt natürlich ein klassisches Argument von der Art, wie ich sie als Deutschlehrer in der Erörterung NICHT haben will ("Kinder, ein persönliches Erlebnis ist keine Begründung für ein Argument!"). Also schön trotzdem Tarife vergleichen!


    Was an Versicherungen nötig ist?


    - absolut nötig: Privathaftpflicht


    - nötig: Berufshaftpflicht, Hausratversicherung, Lebensversicherung (falls Familie vorhanden), Berufsunfähigkeit (auf Bedingungen achten!), Verkehrsrechtsschutz


    - nice to have: Privat- und Berufsrechtsschutz


    - für Beamte völlig unnötig: Private Rentenversicherung



    Viele Lehrer (vor allem die mit einer eher ängstlichen Grundhaltung, also... ja genau, "viele" trifft es wohl ganz gut :teufel: ) denken, ihre Schlüsselversicherung sei ein absolutes Muss, übersehen dabei aber, dass sie ohnehin nur im Falle grober Fahrlässigkeit bei Schlüsselverlust haften würden. Auch Rechtsschutzversicherungen sind nicht unumstritten.




    Gruß
    Fossi

    Die Mutter der Dummen ist immer schwanger.

  • Viele Lehrer (vor allem die mit einer eher ängstlichen Grundhaltung, also... ja genau, "viele" trifft es wohl ganz gut ) denken, ihre Schlüsselversicherung sei ein absolutes Muss, übersehen dabei aber, dass sie ohnehin nur im Falle grober Fahrlässigkeit bei Schlüsselverlust haften würden.

    Zitat aus der BLLV Zeitschrift "Bayerische Schule", Ausgabe 6/2011:


    "Eine Lehrerin lässt den Schulschlüssel auf einer Bank in der Turn-
    halle liegen. Er verschwindet und es muss eine neue Schließanla-
    ge eingebaut werden. Kostenpunkt: 4.500 Euro – zu tragen von
    der Lehrkraft. Die weigert sich, doch das Verwaltungsgericht
    Hannover stuft ihr Verhalten als „grob fahrlässig“ ein und verurteilt
    sie dazu, die Kosten vollständig selbst zu tragen (Urteil vom
    25.01.2008, Az. 2 A 8123/06). In einem anderen Fall lässt eine
    Lehrkraft den Schulhausschlüssel in einem Schloss an einer
    Schultüre stecken. Das Gericht bewertet auch diesen Umstand
    mit allen Konsequenzen als „grob fahrlässiges Verhalten“.

    Es kommt immer wieder vor, dass eine Lehrkraft einen Schulhaus-
    schlüssel verliert oder verlegt und der Sachaufwandsträger auf
    einem Auswechseln der Schließanlage besteht. Und das hat ei-
    nen guten Grund: An einer Schule befinden sich in aller Regel

    zahlreiche Wertsachen, außerdem könnten Unbefugte sich leicht
    Zutritt verschaffen und personengeschützte Daten stehlen. Von
    daher muss im Zusammenhang immer gefragt werden, wer für
    den Schaden, der durch das Auswechseln der Schließanlage ent-
    steht, in Betracht kommt. Und es muss überprüft werden, ob der
    Verlust des Schulschlüssels auf eine „vorsätzliche“ (sehr selten)
    oder „grob fahrlässige“ Dienstpflichtverletzung zurückzuführen ist.

    Im ersten Fall betrachtete das Gericht als besonderes Problem,
    dass der Schulhausschlüssel offen herumlag. Hätte die Lehrkraft
    den Schlüssel zum Beispiel in eine Tasche gelegt und wäre er aus
    dieser Tasche gestohlen worden, wäre der Tatbestand anders
    gesehen worden. Das Gericht berief sich bei seiner Entscheidung
    vor allem auf den Umstand, dass die Lehrkraft es jedermann leicht
    gemacht habe, den Schlüssel zu entwenden."


    "Liegt ein „fahrlässiges“ Verhalten vor, hat der Sachaufwands-
    träger die Kosten zu tragen."

  • ... usw., usw. - Gegenbeispiele lassen sich immer finden. Zumal hier erstinstanzliche Urteile zitiert werden. Die andere Frage ist dann übrigens noch, ob die Schlüsselversicherung bei "grob fahrlässigem" Verhalten haftet.



    Gruß
    Fossi - der übrigens auch eine Amtshaftpflicht mit Schlüsselversicherung hat, sich aber gelegentlich darüber amüsiert, dass die Schlüsselversicherung von manchen Kollegen als DIE elementare Versicherung angesehen wird. Um beim obigen Beispiel zu bleiben: Die 4.500 Euro, die im ersten Urteil aufgerufen werden, sind massiv ärgerlich, bringen einen Lehrer aber nicht an den Rand der Existenz.

    Die Mutter der Dummen ist immer schwanger.


  • ... usw., usw. - Gegenbeispiele lassen sich immer finden. Zumal hier erstinstanzliche Urteile zitiert werden. Die andere Frage ist dann übrigens noch, ob die Schlüsselversicherung bei "grob fahrlässigem" Verhalten haftet.

    Das tut sie.



    Die 4.500 Euro, die im ersten Urteil aufgerufen werden, sind massiv ärgerlich, bringen einen Lehrer aber nicht an den Rand der Existenz.

    Also ich zahle das nicht so nebenbei. Wenn ich bedenke, wie schnell man mal in der Schule nicht aufpasst, weil irgendwas mit einem Schüler ist, dann tun mir die paar Euro für die Versicherung nicht weh. Aber das muss jeder selbst entscheiden.

    • Offizieller Beitrag

    Ich mache hier mal schamlos Werbung: Für Lehrer gibt es - nicht nur meiner Meinung nach - eigentlich nur zwei Versicherungsgesellschaften, die interessant sind, nämlich die Debeka als PKV und die "Haftpflichtunterstützungskasse kraftfahrender Beamter Deutschlands auf Gegenseitigkeit", vulgo HUK-Coburg, für alles andere.


    mein Vater ist sein Beamtenleben lang bei der Debeka und hatte auch nie Probleme. - Das ist jetzt natürlich ein klassisches Argument von der Art, wie ich sie als Deutschlehrer in der Erörterung NICHT haben will ("Kinder, ein persönliches Erlebnis ist keine Begründung für ein Argument!"). Also schön trotzdem Tarife vergleichen!



    Wenigstens schreibst du es selbst. Im Referendars-Tarif ist die Debeka unschlagbar günstig. Hatte bei mir im Seminar den Effekt, dass alle zur Debeka gerannt sind, ohne sich darüber klar zu werden, was nach dem Reg ist. Da ist die Debeka nämlich nicht immer sooo günstig. Da ich vorher schon privat versichert war, musste ich mir darüber keine Gedanken machen, hätte sich nicht gelohnt. Nach dem Ref habe ich im Schnitt 50€ weniger gezahlt als die weiblichen Kollegen bei der Debeka.



    Mich persönlich würde noch interessieren, weshalb eine Verkehrsrechtschutzversicherung Deiner Meinung nach unabdingbar sein sollte, während eine Privat- und Berufsrechtschutzversicherung eher unnötig ist?

  • Mich persönlich würde noch interessieren, weshalb eine Verkehrsrechtschutzversicherung Deiner Meinung nach unabdingbar sein sollte, während eine Privat- und Berufsrechtschutzversicherung eher unnötig ist?

    Ich darf Dich korrigieren: Verkehrsrechtsschutz ist IMHO "nötig", nicht "unabdingbar". Ganz einfach: Weil Du heutzutage praktisch keinen Unfall mehr erleben wirst, bei dem Dein Gegner nicht alle Möglichkeiten ausschöpfen wird, um möglichst wenig zu zahlen /viel zu bekommen. Da lohnt sich der Verkehrsrechtsschutz für um die 40 Euro im Jahr (bei meiner präferierten Versicherung, andere mögen da mehr verlangen).


    Die nicht "unnötigen", sondern - wenn sie im Budget drin sind - von mir als "nice to have" bezeichneten Privat- und Berufsrechtsschutzversicherungen sind demgegenüber nachrangig, weil sie im Allgemeinen so viele Ausschlussklauseln drin haben, dass sie im Endeffekt meist teurer sind als das, was sie leisten. Und wenn Du zu viele Versicherungsfälle hast (das ist bei so mancher RSV dann schon beim zweiten so), dann fliegst Du ruck-zuck raus. Diese Weisheit stammt im Übrigen nicht von mir, sondern von einem befreundeten Anwalt (der eigentlich gegen Rechtsschutzversicherungen nichts haben sollte). Wie oft wolltest Du persönlich denn schon jemanden verklagen oder wurdest verklagt?


    edit: Was vielleicht noch zum Thema "Privathaftpflicht" interessant ist: Man sollte unbedingt einen Tarif wählen (kaum teurer), der eine Forderungsausfallversicherung enthält. Dann springt die eigene Haftpflichtversciherung ein, wenn ein Anspruchsgegner nicht zahlen kann, weil er selbst nicht versichert ist. Erstaunlicherweise gibt es wohl tatsächlich erwachsene (?) Menschen, die keine PHV haben.



    Gruß
    Fossi

    Die Mutter der Dummen ist immer schwanger.

    Einmal editiert, zuletzt von fossi74 ()

  • Ich empfehle da immer die Mitgliedschaft in einer Lehrergewerkschaft!

    Als "Stimmvieh" (gar nicht negativ gemeint), um den Anliegen der Gesamt-Lehrerschaft mehr Nachdruck zu verleihen: OK.


    Für persönliche Anliegen / Probleme gilt aber IMHO: Ein guter Anwalt ist etwas teurer, aber meist um den Faktor 3 kompetenter und engagierter als alles, was an Gewerkschaftsjuristen so aufzutreiben ist. Immer auch zu bedenken: Der Anwalt, der von meinen Mitgliedsbeiträgen finanziert wird, ist nicht unbedingt der, der einen - von denselben Beiträgen zu finanzierenden - Prozess befürworten wird.




    Gruß
    Fossi

    Die Mutter der Dummen ist immer schwanger.

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