Beiträge von dzeneriffa

    Ich habe ausschließlich Fachunterricht gezeigt. Die zweite SL war damit einverstanden, mich einmal im Team-teaching zu besuchen. In der Stunde habe ich dann extra Fördermaterial für die Förderschüler*innen erstellt und mit ihnen gemeinsam bearbeitet. Das war aber nur eine der insgesamt 4 Stunden.

    Du schreibst ja selbst: deine SL hat noch nie Sonderpädagogen beurteilt. An ihrer Stelle würde ich mich dann auch auf den Fachunterricht beschränken, das kennt sie und kann sie (hoffentlich).

    Ich (für mich) würde genau das zeigen, was die SL sehen will. Immerhin schreibt sie deine Beurteilung ;)

    Ich bin schon lange Sonderpädagogin und habe auch schon viele schwierige Kinder erlebt, aber dieser Junge ist der erste, der mich körperlich angegangen ist. Und das jetzt schon zum zweiten Mal, das erste Mal gabe es einen Stoß in die Rippen, als ich ihn davon abhalten wollte, ein anderes Kind zu würgen. Diesmal bin ich ja auch nur dazwischen, um andere zu schützen. Ich würde das auch wieder tun.

    Wir können in NRW im Zweifel auch einen Krankenwagen rufen, der das Kind in solch einer akut hochaggressiven Phase in die nächste Psychiatrie bringt. Wäre das noch ein Hebel, die Eltern ins Boot zu bekommen, oder dem Kind angemessene Hilfe zukommen zu lassen?

    Ich lese heraus, dass du dich von deiner SL allein gelassen fühlst. Ich würde schriftlich remonstrieren, dass ihr unter diesen Umständen nicht für die Sicherheit der anderen Schüler*innen garantieren könnt. Das Kind scheint inklusive beschult zu werden, da findest du doch mit Sicherheit andere Kolleg*innen, die ebenso überlastet sind.


    Was sagt euer Schulgesetz zu Klassenkonferenzen? Könnt ihr die ohne SL einberufen? Dann tut das und geht ALLE Eskalationsstufen der Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen durch. Jeder Mini-Vorfall sollte schriftlich dokumentiert werden. Das ist etwas nervig, hilft aber im späteren Verlauf, wenn ein Verweis von der Schule durchgesetzt werden soll.


    Ich lese: das Kind wird inklusiv beschult. In NRW kann bei Fremd- oder Selbstgefährdung (und nur dann!) auch gegen den Willen der Eltern eine Beschuhlung an der Förderschule durchgesetzt werden. Ist das bei euch eine Option?


    Ich lese: die SL mag das Kind und will es behalten. Ich würde mir bei jedem Vorfall die SL zur Unterstützung rufen lassen. Sie sollte maximal mit eingebunden werden. Entweder ist sie in ein paar Wochen absolut genervt oder schafft es durch einen positiven Bezug zum Schüler, ihn einzunorden.


    Euch allen viel Kraft, das ist ein langwieriger Weg.

    Wir Sonderpädagog*innen in NRW unterrichten in Vollzeit so viele Stunden wie üblich an der Schulform, in der wir arbeiten (bzw. Von wo wir abgeordnet werden). An Grundschule, Förderschule, Hauptschule also 28 an Gymnasien und Gesamtschulen 25,5. Für Diagnostik etc. Erhalten wir per se keine Entlastungsstunden. Manche Schulleitung versteht vom GL etwas mehr als andere und sieht ein, dass wir nicht 28 Stunden voll unterrichten können und dann noch Beratung von SuS, KuK(!) und Eltern leisten können und stellt teilweise einen geringen Stundenanteil dafür zur Verfügung. Andere bestehen auf 28 Stunden vollem Unterricht und erhalten dann entsprechend andere sonderpädagogische Unterstützung für Schüler*innen und die Kolleg*innen. Ich für meinen Teil habe beides erlebt im GL. Durchgehende Doppelbesetzung, Stunden in Einzel- und Kleingruppenförderung aber auch eigenen Fachunterricht in 2 Klassen, was dann faktisch 10 Stunden weniger sonderpädagogische Betreuung für „meine“ Schüler*innen bedeutet, weil ich dann als Fachlehrerin eingesetzt bin. Es ist mein Fach, ich unterrichte das gern, aber man kann das auch kritisch betrachten.


    Zu den Gutachten: wir erstellen und verantworten die Gutachten in Kooperation mit Kolleg*innen der Regelschule. Wir unterschreiben das alles gleichberechtigt. Die inhaltlichen Anteile unterscheiden sich mit Sicherheit und ich schreibe bei entsprechendem inhaltlichen Input auch gerne alleine. Ich würde aber kein einziges Elterngespräch ohne Kolleg*in führen und damit Verfahrensfehler riskieren. Wenn Eltern sich schon so unsicher zeigen, wäre ich besonders vorsichtig.

    Hier muss ich zustimmen. Ich erinnere mich an Zeiten, da ist frau bis zum Mutterschutz - auch mit voller Stelle- arbeiten gegangen. Ich finde es vollkommen gerechtfertigt, dass bei fehlendem Immunstatus, chronischer Erkrankung oder einem schwierigen Schwangerschaftsverlauf Konsequenzen gezogen werden, aber das bei uns im Kollegium seit 2020 niemand mehr über die 12. SSW hinaus in der Schule erschienen ist, befremdet mich schon.

    Und könnte es sein, dass eure SL die Gefährdungsbeurteilung einfach so erstellt, dass alle Schwangeren automatisch im BV sind? Dann kann nämlich die Vertretung zuverlässig sofort ausgeschrieben werden.

    Zunächst herzlichen Glückwunsch zur Schwangerschaft und alles Gute!


    Ich kann dir nur schreiben, was ich als Lehrerin im regulären Schuldienst machen würde: so früh wir möglich der Schulleitung bescheid geben. Dann werde ich zum BAD geschickt, der meinen Immunstatus prüft. Auf dieser Grundlage wird dann die Gefährungsbeurteilung erstellt. Treten Infektionskrankheiten in meinen Kursen, bzw. in der Schule auf, werde ich für eine bestimmte Anzahl von Tagen freigestellt.


    Ob das bei dir in der Erwachsenenbildung exakt so läuft, oder modifiziert andere Regelungen gelten, weiß ich nicht. Es bleibt auch das Restrisiko, dass Krankheiten nicht gemeldet werden. So gab es während meiner gesamten Schwangerschaft 2023 keine einzige gemeldete Corona-Infektion an meiner Schule. Damit wäre ich ein paar Tage raus gewesen. Deshalb habe ich auch relativ früh meine Teamkolleg*innen informiert. Dann kamen erst noch Sommerferien, danach wussten aber auch meine Schüler*innen und die Eltern sofort bescheid, etwa 5./6. Monat, mit der Bitte, uns keine kranken Kinder zu schicken und Infektionen ernst zu nehmen. (Corona hat mir dann meine Tochter 2 Wochen vor dem ET aus der Grundschule mitgebracht :sauer: )


    Ich drücke die Daumen, dass deine Schwangerschaft ganz langweilig verläuft!

    Es geht kein Bundesland dabei.


    in NRW musste ich vor etlichen Jahren zwei unterschiedliche Jahrgangsstufen, mit möglichst großem Abstand zeigen. Ist das heute bei euch auch so? Dann kannst du ja eventuell die ersten beiden Besuche in der bekannten Klasse zeigen und erst danach, wenn die erste Klasse sich ein wenig eingespielt hat, die Erstklässler zeigen.


    Ansonsten würde ich rückblickend raten, sich mehr die Mentor*innen und weniger die SuS auszusuchen.

    Palim schreibt da einen ganz wichtigen, letzten Satz: "... wenn die Eltern sich darauf einlassen". Wir haben doch vermutlich alle schon mit Eltern zu tun gehabt, die erstmal eine Weile lang die Schotten dicht machen, wenn man als Lehrkraft auf die Notwendigkeit einer Diagnostik auch nur hinweist. Die Gründe dafür sind sicher vielschichtig, aber in meiner beruflichen Erfahrung habe ich mit einigen Eltern oft viele, viele Gespräche führen müssen, bis zumindest mal beim Kinderarzt das Problem angesprochen wurde. Bei einem Schüler hat es 4 Jahre (!!!) gebraucht, bis der Vater endlich einem Sehtest (!!!) zugestimmt hat. Und Überraschung: das Kind braucht eine Brille.

    Für mich kommt dann noch der schulische Terminplan dazu. Fallen eventuell im Mai/Juni wegen der Feiertage immer ausgerechnet meine Stunden aus? Klassenfahrten und sonstige schulische Termine müssen mit bedacht werden.

    In Deutsch darf ich alternative Leistungen statt Klassenarbeiten abnehmen. Wann passt das für mich besonders gut im Jahr? Für mich z.B. gerne kurz vorm Halbjahr, damit ich statt Korrekturen mehr Zeit für das Formulieren der Textzeugnisse habe.

    In aller Kürze mit Erfahrung aus der ESE-Schule:


    - ALLES dokumentieren. Es reicht eine kleine Tabelle: Datum, Vorfall, Konsequenz (Erziehung- bzw. Ordnungsmaßnahme) jedes Einzelgespräch mit dem Schüler ist schon eine erzieherische Maßnahme! Geschriebenes und das Einhalten der Eskalationsstufen sind besonders wichtig, wenn du vermutest, dass Eltern eventuell klagen würden.

    - Eltern täglich über das Verhalten informieren (gibt es vielleicht auch eine einzige Sache, die das Kind heute gut gemacht hat? Das kann etwas klitzekleines sein --> unbedingt mit rückmelden, insbesondere auch dem Kind)

    - Eltern müssen abholen, wenn es schwere Vorfälle gibt (in NRW: Erziehungsmaßnahme Ausschluss vom Unterricht für den laufenden Tag)

    - schau mal ganz genau in euer Schulgesetz das für Förderschulen gilt. Wir haben hier einen "Zauberparagraphen" (laut ESE-Schulleitung), mit dem man fast alle pädagogischen Maßnahmen begründen kann, falls nötig (darüber sollte dann auch die notwendige Kurzbeschulung möglich sein)

    -schau, dass ihr mit dem JA auf einer Seite steht. Erst dann ist es möglich, den Eltern entsprechend Druck zu machen, Hilfe anzunehmen

    - bei akuter Selbst- und oder Fremdgefährdung: Rettungsdienst bzw. Polizei rufen. Manchmal reagieren die blöd (höhö, die werden mit Erstklässlern nicht fertig) wenn die aber ein wirklich eskalierendes Kind antreffen, kapieren sie es meist.

    Wenn ich meine A13, Stufe 8, verheiratet und 2 Kinder angebe, lande ich über der JAE.


    Ich habe im Übrigen eine SL erwischt, die das sehr genau nahm und meinte, dass mir mit A13 nur 4 Tage zustünden. Dass ich in TZ arbeitete, hatte sie „vergessen“, bzw. den entsprechenden Absatz im Gesetz „überlesen“.

    Das ist mir durchaus bewusst…


    Ich muss meinen Kopf dafür nicht hinhalten .. das hat die SL so entschieden.

    Aber wenn ich von mir als Mutter ausgehe finde ich es richtig.

    Ich will gutes und lernförderliches Material für meine Kinder gerne bezahlen.

    Das ist ja schön und gut. Nur leider hängt diese Einstellung wieder finanziell schlechter gestellte Familien komplett ab. Ich finde, dass es unsere gesellschaftliche Aufgabe ist, uns da auch für diese Eltern in den Klassen der eigenen Kinder stark zu machen.

    Dass man dann an anderer Stelle wiederum für eine bessere finanzielle Ausstattung der Schulen einsteht, steht nochmal auf einem anderen Blatt.


    Im übrigen sammelt hier in NRW, in der Grundschule meiner Tochter, die Schule kein weiteres Materialgeld ein. Wir haben zu Beginn des Schuljahres zwei Arbeitshefte über den Eigenanteil finanziert und fertig. Alle weitern Arbeitshefte stellt die Schule (da habe ich bisher von 3 weiteren Heften erfahren). Bei dem hohen Anteil an BuT berechtigten Kindern, würde euer Vorgehen hier auch sofort auffliegen.

    Du lebst dann vermutlich in einer finanziell gut situierten Umgebung.

    In NRW liegt die Grenze grob zwischen A12 Vollzeit und A13 Vollzeit. Ich hab das mit meiner SL durch. Ich bin A13 und musste ihr nochmal aus dem Gesetz zitieren, dass ich damals durch Teilzeit mehr als die 4 Kindkrank-Tage hatte.


    Ich bin daher auch auf die Auswirkungen auf die Kolleg*innen gespannt, wenn hier in einigen Jahren alle auf A13 angehoben wurden :angst:


    Aktuell gelten aber doch noch höhere Zeiten, noch als Nachwirkung von Corona...


    https://vbe-nrw.de/service/leh…kindes-lehrerrat-aktuell/


    Zitat


    Wichtige Ergänzung

    Die Freistellungs- und Urlaubsverordnung regelt für verbeamtete Personen eine höhere Freistellungmöglichkeit bei der Erkrankung eines Kindes, wenn zusätzlich zu den schon genannten Voraussetzungen eine Besoldung unterhalb der allgemeinen Jahresarbeitsentgeltgrenze gegeben ist. Diese Grenze liegt im Jahr 2023 bei 66.600 €. Kollegen und Kolleginnen die also weniger als 66.600€ im Jahr verdienen, können sich bei der Erkrankung eines Kindes bis zu 10 Tage pro Kind und nicht wie höher verdienende nur 4 Tage freistellen lassen. Hier gilt dann allerdings eine Grenze von 25 Tagen im Kalenderjahr bei mehreren Kindern. Alleinerziehende mit den gleichen Voraussetzungen können bis zu 20 Tage Dienstbefreiung pro Kind erhalten, bei mehreren Kindern allerdings nicht mehr als 50 Tage.

    Tarifbeschäftigte können diese Arbeitsbefreiung ebenfalls erhalten, bekommen in dieser Zeit allerdings Krankengeld. Der Anspruch auf Krankengeld entfällt, wenn das Kind über das andere Elternteil privatversichert ist. Tarifbeschäftigte im Öffentlichen Dienst ohne Anspruch auf Kinderkrankengeld haben Anspruch auf „Arbeitsbefreiung“ (bezahlte Freistellung vom Dienst) für bis zu vier Tage bei schwerer Erkrankung eines Kindes, sofern die oben genannten Bedingungen erfüllt sind.


    Zusätzlich zu diesen Regelungen gibt es für das Jahr 2023 folgende Ausnahme:

    Der § 45 SGB V regelt für das Jahr 2023 eine Freistellung bei Erkrankung eines Kindes im Umfang von bis zu 30 Arbeitstagen pro Kind, für alleinerziehende Versicherte längstens für 60 Arbeitstage pro Kind. Bei mehreren Kindern besteht die Maximalgrenze 65 (bzw. für Alleinerziehende 130) Arbeitstagen. Diese Regelung gilt für das Jahr 2023 für verbeamtete und tarifbeschäftigte Kollegen und Kolleginnen unabhängig von der Jahresarbeitsentgeltgrenze in Höhe von 66.600€.

    Der Azubi ist 17, oder?

    Damit sind auch die Eltern noch in der Pflicht, das Kind in die Schule zu schicken.

    Ein Brief mit der Androhung eines Bußgeldverfahrens ist bei uns (allerdings Sek I) Stufe 1. in Stufe 2 senden wir die Warnung zur Kenntnisnahme auch noch an das Jugendamt. Stufe 3 dann: OWI-Verfahren mit entsprechender Info über ein mögliches Bußgeld.

    Auf unseren Formularen kann man ankreuzen, dass die Eltern (unserem Eindruck nach) ihr Möglichstes tun, das Kind in die Schule zu bekommen. Dann soll die Strafe gegen den Schüler verhangen werden. In der Regel führte das hier dann zu Sozialstunden, in krassen Fällen auch mal zu Jugendarrest.

    Rechtlich habe ich das nie hinterfragt, weil es gängige Praxis an meinen bisherigen Schule war. Wenn wir schon den Hinweis auf den Förderbedarf runter nehmen, dann können wir wohl kaum die Texte drin lassen, oder?


    Der Bildungsgang "HS 9 bei FSP Lernen" ist ja garnicht spezifisch festgezurrt. In der BASS steht ja nur drin, dass es ihn gibt. Es gibt meines Wissens nach auch keine Vorgaben für die Zeugnisse.


    Wer sollte sich denn beschweren? Oder hast du Probleme mit der Schulleitung, gegen die du argumentieren musst?

    Wir haben bisher aus genau diesem Grund des aussortiert Werdens, ganz auf Texte in diesen Fällen verzichtet. Sie bekamen ein reguläres Zeugnis, das die Regelschüler auch in Klasse 9 bekommen würden. Es gab nur unter Bemerkungen den Satz zum Förderschwerpunkt und dem Bildungsgang.

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