NRW Sonderurlaub für kranke Kinder

    • Offizieller Beitrag

    Hallo an alle!


    Da mich die ganze Sache auch persönlich angeht, wollte ich für alle Teilzeitkräfte und A12-Beschäftigten KollegInnen mit Kindern folgende Information reingeben und nachfragen, ob Ihr das ähnlich lest.


    Gemäß diesem Link können alle verbeamteten Lehrkräfte, sofern dienstliche Belange nicht entgegenstehen, wie auch die Angestellten bis zu 25 Tage Sonderurlaub für die Betreuung von kranken Kindern bei Fortzahlung der Bezüge beantragen.


    Pro Kind kann man bis zu zehn Tage beantragen, bei Alleinerziehenden sind es sogar noch mehr.


    Die einzige Einschränkung ist, dass das Jahresbruttoeinkommen ohne Zuschläge unter der Jahresentgeltgrenze für die gesetzliche Versicherungspflicht liegt - das sind derzeit 52.200 Euro.
    (Quelle)


    Demzufolge fallen alle Teilzeitkräfte, alle A12-Lehrkräfte, sowie einige junge A13er unter diese Grenze, womit diese Regelung auch von Vätern, die Vollzeit arbeiten, in Anspruch genommen werden kann.


    Lese ich das komplett falsch oder können demzufolge viele Lehrkräfte eigentlich deutlich aufatmen?


    Gruß
    Bolzbold

    Gruß
    #TheRealBolzbold

    Ceterum censeo factionem AfD non esse eligendam.

  • Hallo Bolzbold,


    danke für das interessante Thema!
    Ja, so ist es tatsächlich, und so handhaben wir es an unserer Schule seit 2008, nachdem einige Kolleginnen nach der Elternzeit wieder eingestiegen sind. Das Thema "Kind krank-was dann?" wurde eingehend recherchiert und - wie gesagt - auch so umgesetzt. Demnach stehen beiden Elternteilen für ein Kind 10 Tage zu; Alleinerziehenden 20.
    Das ist in der Tat eine Erleichterung - theoretisch zumindest, da man rechtlich auf der sicheren Seite ist. Die Reaktionen von SL bei "Kind-krank-Meldungen" sind nach wie vor wenig freundlich, aber das ist ein anderes (bereits viel diskutiertes) Thema.


    Gruß Lea

  • mein mann und ich (beide a12) haben 2kinder.
    ich fang demnächst wieder an voll zu arbeiten.


    sind es bei 2 kindern dann 2o tage für vater und 20 für mutter?


    reicht ein kinderkrankenschein und ein anruf oder muss das extra bei der bezreg/schulamt beantragt werden

  • Coco, pro Kind stehen jedem Elternteil jeweils 10 Tage zu (höchstens jedoch 25 Tage, falls man mehr als 2 Kinder hat, wenn ich es recht verstehe).
    Gemeinsam stünden euch also bei 2 Kindern 40 Tage zu, wenn ihr die Einkommensgrenze (s. o.) nicht überschreitet. Dabei wird aber wohl aufgeschlüsselt werden, welche Anzahl von Tagen für welches Kind und von welchem Elternteil in Anspruch genommen wird.


    Ja, bei mir war es bislang so, dass Anruf in der Schule und Bescheinigung vom Kinderarzt ausgereicht haben; allerdings hatte ich auch noch nie die volle Zahl an Tagen erreicht. Wenn es sich um mehrere Tage auf einmal handelt, dann muss im Nachhinein ein Antrag auf Sonderurlaub ausgefüllt werden (das war bei mir erst einmal der Fall).

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