Beihilfe Hessen

  • Hallo liebe Forumsgemeinde,


    ich bin jetzt insgesamt schon über drei Jahre im Schuldienst tätig. Allerdings bin ich erst seit ca. 10 Monaten auf Probe verbeamtet. Zwischen REferendariat und Festanstellung war ich ca. drei MOnate (müsste jetzt genau nachgucken) als angestellte Lehrerin tätig. Den öffentlichen Dienst habe ich also nicht unterbrochen, sondern nur den Beamtenstatus. Nun heißt es bei der Beihilfe (Hessen) bezüglich Zahnersatz auf der Homepage, dass dieser nur erstattet wird


    "wenn Beihilfeberechtigte nach §
    2 Abs. 1 Nr. und 4 bei Behandlungsbeginn mindestens ein Jahr
    ununterbrochen dem öffentlichen Dienst (§40 Abs. 6 des
    Bundesbesoldungsgesetzes) angehören."
    Da nur mein Beamtenstatus und
    nicht meine Tätigkeit im öffentlichen Dienst unterbrochen wurde, dürfte
    dieser Absatz für mich daher nicht relevant sein - oder? Übrigens wäre das auch der erste Beihilfeantrag den ich stelle, weil ich noch nicht so lange privat versichert bin.


    Für Hilfe wäre ich dankbar!


    Liebe Grüße


    Sylvana

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