5.7.-12.7. Nachrückverfahren Ba-Wü

  • Hallo,


    ab heute läuft die Frist für das Nachrückverfahren in Baden-Württemberg (schulbezogene Stellen).
    http://www.kultusportal-bw.de/…LINE/SchulbezogeneStellen


    Neben "Stellenangebote aus dem Bereich der schulbezogenen Stellenausschreibung für das Lehramt bzw. den Direkteinstieg" die Schulart angeben und auf "suchen" klicken - dann werden die offenen Stellen mit Fächerkombination und Schulort angezeigt. Bewerbung erfolgt direkt bei der Schule.



    Hinweise zum Bewerbungsverfahren gibt es hier:
    http://www.kultusportal-bw.de/,Lde/781325


    Achtung

    Zitat

    Eine Bewerbung auf eine schulbezogene Stellenausschreibung setzt immer auch eine Bewerbung auf die allgemeine Bewerberliste voraus (s. a. Kurzanleitung für Online-Bewerbung in der Menüleiste links).


    Auf
    http://www.kultusportal-bw.de/…LINE/SchulbezogeneStellen
    gibt es unten einen Link zur Aufnahme in die Bewerberliste


    Viel Glück!

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

  • Wenn ich das richtig lese, war der Aufnahmeschluss für die Bewerberliste aber schon am 31. März.



    Gruß
    Fossi

    Die Mutter der Dummen ist immer schwanger.

  • Ja, das ist richtig, nur wer sich bis zum 31.3. um Aufnahme auf die Liste beworben hat, kann teilnehmen...

  • Hab's selbst gefunden:

    Zitat

    Die Teilnahme von Altbewerberinnen und Altbewerbern sowie von Bewerberinnen und Bewerbern aus anderen Ländern am schulbezogenen Stellenausschreibungsverfahren ist nur mit einer Bestätigung des Regierungspräsidiums über die Aufnahme in die Bewerberliste möglich.
    Der Antrag auf Aufnahme in die Bewerberliste muss deshalb rechtzeitig gestellt werden.


    Zitat

    Abgabetermin für Anträge auf Aufnahme in die Bewerberlisten für Bewerberinnen und Bewerber, die eine Einstellung zum Schuljahresbeginn 2013 / 2014 anstreben, ist grundsätzlich der 31.März 2013. Wird eine Einstellung zum 1.Februar 2013 gewünscht, ist der Antrag bis 30.November 2012 zu stellen. Nicht im Februar 2013 eingestellte Bewerberinnen und Bewerber werden, ohne dass eine weitere Bewerbung erforderlich ist, in das Einstellungsverfahren zum Schuljahresbeginn 2013 /2014 ein bezogen. Für Grund- und Hauptschul- /Werkrealschul- sowie Realschullehrkräfte erfolgt die Einstellung zum Februar 2013 über ein Listenauswahlverfahren.


    http://www.kultusportal-bw.de/…and%20November%202012.pdf

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

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