Besoldung nach Erfahrungsstufen in Rheinland-Pfalz

  • Hallo ,


    laut der neuen Reform in RLP wurde zum 01.07.13 auf die Besoldung nach Erfahrungsstufen (vorher Altersstufen) gewechselt.
    Was bedeutet dies für die Kollegen, die in einigen Monaten ihr Ref. beenden? Werden sie dann in Stufe 1 eingruppiert oder gibt es eine Übergangsregelung, da bei ihrer Einstellung die Reform noch nicht aktuell war? Gerade für ältere Referendare würde diese Änderung ein erheblich finanz. Verlust bedeuten. Wie wurde die Umstellung in den anderen Bundesländern geregelt?


    Freu mich über Infos


    VG


    S.

  • Wie dies in Rheinland-Pfalz umgesetzt wird, weiß ich leider nicht. Zum Vergleich:


    In Baden-Württemberg wurden durch das Dienstrechtsreformgesetz vom 09.11.2010 die Dienstaltersstufen durch Zeiten mit dienstlicher Erfahrung (Erfahrungszeiten) ersetzt (siehe § 31 Landesbesoldungsgesetz Baden-Württemberg), wobei seitdem für die Besoldungsgruppe A 13 erst die fünfte Stufe mit einem Wert belegt ist (siehe Anlage 6 zu § 28 LBesGBW). Bis dahin hatte bereits die dritte Stufe einen Wert.


    Die Antwort auf die Frage nach Übergangsregelungen für bereits aktive Beamte ist in § 100 Abs. 3 letzter Satz LBesGBW versteckt, den hier fast keiner gelesen hat. Das Erwachen kommt demnächst, wenn der erwartete Aufstieg in die nächste Stufe ausbleibt.


    ‚In den Fällen des Absatzes 2 Satz 2 verlängert sich die reguläre Laufzeit der Stufe, der der Beamte zugeordnet wird, um die Monate, die der Beamte nach dem am Tag vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes geltenden Recht noch benötigt hätte, um den Betrag dieser Stufe zu erreichen.’


    Bei Lehrkräften, die am 01.01.2011 bereits im Dienst waren, wird für das Aufsteigen in den Erfahrungsgruppen weiterhin das errechnete Besoldungsdienstalter zugrunde gelegt, also der Beginn des Zählrhythmus für das Aufsteigen ist - wie auch vorher beim BDA - weiterhin die erste Stufe der Grundgehaltstabelle. Die ersten vier Stufen erreicht man jeweils im 2-Jahres-Rhythmus, die vier folgenden Stufen werden im 3-Jahres-Rhythmus, die dann folgenden Stufen immer nach jeweils weiteren vier Jahren erreicht.


    Beispiel: Wer zu Beginn des Schuljahres 2009/2010 mit BDA 01.05.2005 in den höheren Schuldienst des Landes eingetreten ist, wurde nach A 13 Stufe 3 besoldet. Nachdem seit 01.01.2011 für diese Besoldungsgruppe in den ersten vier Stufen der Tabelle kein Betrag ausgewiesen ist, wurde der Besoldung die Stufe 5, also die erste mit Wert belegte Stufe, zugrunde gelegt, was gegenüber der bis 31.12.2010 gültigen Regelung für diesen Kollegen einen finanziellen Vorteil darstellte.


    Aber: In die Stufe 6 rückt er erst am 01.05.2016 auf, da er zunächst - anders als ein Berufsanfänger - die nicht mit Werten belegten Vorstufen ‚absitzen’ muss: Am 01.01.2011 wurde er aus der Stufe 3 in die Stufe 5 übergeleitet. Die reguläre Laufzeit dieser Stufe (3 Jahre) verlängert sich um die Monate, die der Beamte nach dem alten Recht noch benötigt hätte, um den Betrag dieser Stufe zu erreichen (hier: 4 Monate in Stufe 3 und 24 Monate in Stufe 4). In der Stufe 5 verbleibt der Beamte somit ab 1.1.2011 insgesamt 5 Jahre und 4 Monate.


    Hätte er Studium und Referendariat weniger zügig durchgezogen und wäre deshalb erst zu Beginn des Schuljahres 2011/2012 im September 2011 in den Schuldienst eingetreten, wäre er gleich in Stufe 5 gekommen und würde bereits nach drei Jahren am 01.09.2014 in Stufe 6 aufsteigen, also 20 Monate früher. Diese Benachteiligung setzt sich in der Folge bis zur Erreichung der Stufe 12 fort.


    Die Landesregierung hat hierfür eine überzeugende Erklärung: ‚Hinsichtlich der vorhandenen Beamten wurde eine verwaltungsmäßig einfach umzusetzende Übergangsregelung getroffen, die sicherstellt, dass sich ein Beamter bei der Zuordnung zu einer Stufe der neuen Grundgehaltstabelle nicht verschlechtert. Eine noch großzügigere Übergangsregelung (z. B. neue Stufenfestsetzung in Altfällen immer dann, wenn sie für den Beamten finanziell günstiger ist) kam aus Kostengründen nicht in Betracht.’


    Eine weitere Merkwürdigkeit ist die unterschiedliche Bewertung beruflicher Erfahrungen bei der Besoldung und der Probezeit.


    In § 31 Abs. 1 LBesGBW ist festgelegt, dass Erfahrungszeiten ‚Zeiten im Dienst eines öffentlich-rechtlichen Dienstherrn im Geltungsbereich des Grundgesetzes in einem Beamten- oder Richterverhältnis mit Anspruch auf Dienstbezüge’ sind, während § 19 Abs. 4 LBG eine Beschränkung auf den öffentlichen Dienst bezüglich der Probezeit nicht vorsieht: "Dienstzeiten im öffentlichen Dienst oder Zeiten, die in einem der Ausbildung entsprechenden Beruf zurückgelegt wurden, können auf die Probezeit angerechnet werden, wenn sie nach ihrer Art und Bedeutung Tätigkeiten in der betreffenden Laufbahn entsprochen haben."


    Wer also als Fremdsprachenlehrer nach dem 2. Staatsexamen im Rahmen des EU-Comenius-Programms an einer Schule in Großbritannien oder Frankreich unterrichtet hat, kann diese Zeit auf die Probezeit angerechnet bekommen. Berufliche Erfahrung, die sich auf den Besoldungsaufstieg auswirken würde, hat er dabei offenbar nicht gesammelt. :( Eine Informatiklehrerin, die bei drei Kindern die Elternzeit voll ausschöpft, dabei wichtige Erfahrungen im Chaos-Management sammelt, aber fachlich auf dem alten Wissensstand verbleibt, rückt hingegen in dieser Zeit um drei Erfahrungsstufen weiter, ebenso wie ein Kollege, der neun Jahre dieses Fach unterrichtet und zahlreiche Fortbildungsveranstaltungen besucht hat.


    Der Begriff 'Erfahrung' ist also mit Vorsicht zu betrachten. Es handelt sich bei der Umstellung von Dienstalters- auf Erfahrungsstufen in erster Linie um eine Sparmaßnahme, sozial ein klein wenig abgefedert durch Familienpolitik.

    2 Mal editiert, zuletzt von Jorge () aus folgendem Grund: Ergänzung

  • Hallo Jorge,


    vielen Dank für deine ausführliche Antwort. Bin gespannt wie sich hier die Situation entwickelt. Ich ahne vielen Refs. ist die Auswirkung der Reform nocht nicht wirklich bewusst. Weder wurde das Thema bei uns an der Schule diskutiert noch habe ich im Netz Foreneinträge darüber gefunden. Schon merkwürdig, da es letztendlich für die Betroffenen (nicht nur Lehramt) starke finanzielle Änderungen bedeutet.


    VG


    S.

  • nochmal ich, wenn ich deinen Text richtig verstanden habe, werde ich als Beamtin auf Lebenszeit zwar ohne direkten Verlust übergeleitet, komme dann aber nicht reg. in die nächste Stufe sondern drehe in meiner jetzigen Stufe Warteschleifen? Und da schaut die GEW und die anderen Gewerkschaften einfach zu?

  • Und da schaut die GEW und die anderen Gewerkschaften einfach zu?

    Genau das hatte ich mich auch gefragt und bei der GEW Baden-Württemberg nachgehakt. Dort fiel man aus allen Wolken. Obwohl diese Gewerkschaft im Vorfeld in die laufenden Beratungen mit eingebunden gewesen war, wurde ihr gegenüber diese Stufenaufstiegsbremse offenbar verschwiegen. Dies sei in den Gesprächen nie thematisiert worden. Dafür, dass diese Vernebelung wohl beabsichtigt war, spricht auch, dass die Benachteiligung bereits aktiver Beamter im letzten Satz des § 100 Abs. 3 LBesGBW erscheint, wo es kaum jemand vermutet und weitgehend unentdeckt bleiben konnte. Nun will die GEW versuchen, über den Petitionsausschuss noch eine Änderung herbeizuführen, was wohl kaum gelingen dürfte.


    Grün-rot, die hier insbesondere von Lehrern gern gewählt werden, hat ja gerade weitere Kürzungsmaßnahmen beschlossen, wie Verdoppelung des Besoldungsabzugs auf 8 % in den ersten drei Dienstjahren, Wegfall von Anrechnungsstunden, Verschiebung der Besoldungserhöhung auf das kommende Jahr u. v. a.


    Auf meine Anfrage an das Finanzministerium, welches Signal davon ausgehen solle, dass ‚Bestandsbeamte’ jahrelang in einer Stufe verharren müssen, kam die (korrekte) Antwort, die Exekutive setze nur das um, was ihr die Legislative vorgebe. Ich möge mich deshalb mit meiner Frage an meine Landtagsabgeordnete wenden.


    Diese Dame (Lehrerin!) lieferte auf die Frage, warum sie einer solchen Regelung im Landtag zugestimmt habe, ein schönes Unterrichtsbeispiel dafür, wie Politiker auf Fragen eingehen und wie Gewaltenteilung nicht gedacht ist. Sie bedauerte, darauf nicht antworten zu können, da sie zu individueller Rechtsberatung (!) nicht befugt sei. Im Übrigen solle ich mich mit meiner Frage an das Finanzministerium wenden. Dort könne man mir kompetente Auskunft geben. Tucholsky lässt grüßen: Kein Mensch ist nutzlos. Er kann immer noch als schlechtes Beispiel dienen.


    Sieh mal nach, welche Regelung in Rheinland-Pfalz getroffen wurde, und wende dich dann gegebenenfalls an die Gewerkschaft. Große Hoffnung solltest du dir aber nicht machen. Dies alles ist politisch gewollt, und die Wähler, einschließlich der Lehrer, haben die Leute, die dies entscheiden, mehrheitlich gewählt. Daraus, dass an eurer Schule keiner darüber spricht und das Thema auch hier im Forum kaum auf Interesse stößt, kannst du ersehen, dass es den meisten völlig egal ist.

  • Um nochmal auf die Situation in Rheinland-Pfalz einzugehen: Leider wurde hier die Reform noch härter umgesetzt als in anderen Bundesländern, die hiesigen Gewerkschaften konnten oder wollten da anscheinend nichts abfedern.
    Das bedeutet: Es gibt keine Übergangsregelung. Von der Einstufung nach "Erfahrung" (selbst Zeiten als PES/Vertretungslehrer werden hierfür anscheinend NICHT angerechnet) wird nur verschont, wer vor dem 01.07.2013 bereits (mindestens) Beamter auf Probe war. Beamte auf Widerruf / Referendare schauen hingegen in die Röhre. Besonders für ältere Quereinsteiger im BBS-Bereich ist es ein Schock. Von anderen Bundesländern habe ich nicht nur gehört, dass teilweise von gewerkschaftlicher Seite Übergangsregelungen ausgehandelt wurden, sondern auch, dass mancherorts die Eingangsstufe für A13 auf Stufe 5 angehoben wurde, so dass sich der finanzielle Verlust in Grenzen hält. Doch auch Letzteres ist in Rheinland-Pfalz leider nicht geschehen.
    Unter http://forum.oeffentlicher-dienst.info/viewforum.php?f=4 finden sich mehrere Diskussionsstränge zu dem Thema.

  • Danke für die Infos. Ich habe zwischenzeitlich bei der GEW angerufen und dort ebenfalls diese Info bekommen. Da sich meine Gewerkschaft nicht für die Belange ihrer Mitglieder einsetzt und auch noch der Meinug ist, dass die Reform gerecht sei, werde ich nach meinem Rechtsempfinden aus der Gewerkschaft austreten. Ich finde es unmöglich wie das Land mit seinen Mitarbeitern umgeht und noch bedenklicher, dass die Gewerkschaft dem zustimmt. Da kann ich mir die 30 € jeden Monat echt sparen.

  • ...da frag ich mich doch, ob der Zeitpunkt absichtlich kurz vor den Ferien in RLP gewählt wurde, um einen zeitnahen, aktiven Dialog unter Kollegen zu minimieren ???
    I

  • Das ist eine Unverschämtheit sondergleichen. Der wahre Skandal ist aber der, dass bei der Umstellung auf Erfahrungsstufen Erfahrungen als Angestellter im öffentlichen Dienst eben NICHT berücksichtigt werden, sondern nur jene, die als Beamter oder Richter gesammelt wurden. Bei mir ist damit in RLP so langsam das Maß voll. Das ist ein weiterer Tiefschlag in einer langen Folge von negativen Erfahrungen mit dem hiesigen Bildungssystem und den entsprechenden Behörden.


    Weiß jemand, in welchen Bundesländern noch die alten "Senioritaetsregelungen" gelten?

  • ...da frag ich mich doch, ob der Zeitpunkt absichtlich kurz vor den Ferien in RLP gewählt wurde, um einen zeitnahen, aktiven Dialog unter Kollegen zu minimieren ???
    I


    Da bin ich mir sicher.
    Wie man an den wenigen Reaktionen hier sehen kann, scheint diese Strategie der Landesregierung leider auch aufzugehen.


  • Da bin ich mir sicher.
    Wie man an den wenigen Reaktionen hier sehen kann, scheint diese Strategie der Landesregierung leider auch aufzugehen.

    und das im September Wahlen sind ist auch absoluter Zufall *Ironie*..bis bei dem Thema nach den Ferien genug aufgewacht sind um zu handeln, sind die Wahlen vorbei und dann passiert da im positiven Sinne für die Betroffenen nichts mehr...

    • Offizieller Beitrag


    Da bin ich mir sicher.
    Wie man an den wenigen Reaktionen hier sehen kann, scheint diese Strategie der Landesregierung leider auch aufzugehen.


    Da es hier speziell um RLP ging, muss man aber auch beachten, wer davon im Forum alles betroffen ist.


    Und wenn ich an mein Kollegium denke: die sind alle vor dem 01.07.2013 Beamter (auf Probe) gewesen. Wenn das in anderen Kollegien auch so aussieht, bleiben die Referendare, die darüber jammern könnten. Und das sind im Vergleich recht wenige Menschen, die da übrig bleiben. Da sollte man sich nicht wundern, wenn der von euch erwartete Aufschrei aus bleibt.

  • Naja, ich denke es liegt v.a. daran, dass momentan viele im Urlaub sind und die neue Regelung noch nicht kennen.


    In Hessen z.B. sind ja auch die jetzt schon verbeamteten Lehrer von der neuen Dienstrechtsreform betroffen, wobei diese anscheinend nicht so große Verluste haben werden.
    Und dort meldet sich auch neimand im Thread "Hessen".
    Ich vermute, es liegt auch daran, dass keiner konkret weiß, wie es später mit seinem Gehalt aussehen wird, welche Gewinne und v.a. Verluste die Betroffenen haben werden.

  • Hier meldet sich eine Betroffene. Ich bin 30 Jahre alt und habe gerade mein Ref für die GS in RLP beendet (hatte nach dem Abi erst eine Ausbildung zur Ergotherapeutin gemacht und 2 Jahre in dem Beruf mit Kindern im GS-Alter gearbeitet, was übrigens auch eine wertvolle ERFAHRUNG für meine Arbeit in der GS war). Am 19.8. werde ich nun verbeamtet und ich habe mich auch schon über die Umstellung aufgeregt. Allerdings weiß ich gar nicht so recht wie viel es bei mir letztendlich finanziell ausmacht. Ich blicke bei den ganzen Stufen irgendwie nicht so durch. In welche Stufe wäre ich nach der alten Regelung gekommen und in welche Stufe komme ich jetzt?

  • Hier meldet sich eine Betroffene. Ich bin 30 Jahre alt und habe gerade mein Ref für die GS in RLP beendet (hatte nach dem Abi erst eine Ausbildung zur Ergotherapeutin gemacht und 2 Jahre in dem Beruf mit Kindern im GS-Alter gearbeitet, was übrigens auch eine wertvolle ERFAHRUNG für meine Arbeit in der GS war). Am 19.8. werde ich nun verbeamtet und ich habe mich auch schon über die Umstellung aufgeregt. Allerdings weiß ich gar nicht so recht wie viel es bei mir letztendlich finanziell ausmacht. Ich blicke bei den ganzen Stufen irgendwie nicht so durch. In welche Stufe wäre ich nach der alten Regelung gekommen und in welche Stufe komme ich jetzt?


    Hier 2 Links


    http://oeffentlicher-dienst.info/beamte/rp/stufen.html


    http://oeffentlicher-dienst.in…=beamte-rlp-2013&matrix=1


    VG

  • Danke. Hatte mich am Sonntagabend nach meinem Beitrag auch nochmal näher informiert und bin unter anderem auch auf diese Seite gestoßen. :geschenk:


  • Da es hier speziell um RLP ging, muss man aber auch beachten, wer davon im Forum alles betroffen ist.


    Und wenn ich an mein Kollegium denke: die sind alle vor dem 01.07.2013 Beamter (auf Probe) gewesen. Wenn das in anderen Kollegien auch so aussieht, bleiben die Referendare, die darüber jammern könnten. Und das sind im Vergleich recht wenige Menschen, die da übrig bleiben. Da sollte man sich nicht wundern, wenn der von euch erwartete Aufschrei aus bleibt.


    Nicht nur die Referendare. Im Berufsschulbereich kenne ich auch einige Leute, die letzten Herbst mit dem Ref fertig wurden, und das ganze Schuljahr über kein Planstellenangebot erhalten haben bzw. ständig in die Zukunft vertröstet wurden. Inzwischen dürfte klar sein: Es war von Anfang an geplant, sie erst ein Jahr später zu wesentlich schlechteren Konditionen einzustellen.


    Aber klar, natürlich sind das nicht mehrere tausend Menschen. Und von denen, die es betrifft, wird man trotzdem wenig hören, weil sie


    a) Wenn Sie die Möglichkeit dazu haben und es in Ihre Lebensplanung passt, sowieso in ein anderes Bundesland ziehen oder
    b) Sie sind auf RLP angewiesen (beispielsweise weil sie Kinder hier haben). Dann dürfte es natürlich am besten sein, möglichst ruhig zu sein und kein falsches Wort zu sagen - schließlich ist man der allmächtigen ADD ausgeliefert und möchte diese nicht verärgern.

  • Stichwort: Solidarität. In der freien Wirtschaft würde mit der Aktion jeder AG vor dem Arbeitsgericht landen und verlieren. Für die Leute, die es jetzt betrifft muss eine Übergangsregelung geschaffen werden, da sie unter anderen Voraussetzungen ihren Vorbereitungsdienst begonnen und absolviert haben. Betrifft ja nicht nur Lehrer.

  • Hi an alle und sorry, dass ich dieses Thema noch mal aufgreife, aber es scheint ja weiterhin aktuell zu sein.


    Sind denn gegen diese Diskriminierung keine Klagen angelaufen? Mir würden durch diese Willkür 5 Jahre Erfahrung als Vertretungslehrer einfach weggenommen, wenn man diese nicht anerkennt. Ich überlege wirklich, ob ich die geplante Verbeamtung im kommenden September so überhaupt annehmen kann.


    Wäre super, wenn sich jemand hierzu melden würde.

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