Schulleitung über Bewerbung informieren?

  • Hallo,


    ich hoffe, dass hier jemand ist, der mir auf die rein rechtliche Frage eine Auskunft geben kann.


    Nach einiger Überlegungzeit möchte ich mich aktuell gerne auf eine Stelle als abgeordnete Lehrerin an der Uni bewerben.


    An meiner früheren Schule hat die Schulleiterin einer Kollegin, die in einer ähnlichen Situation war, gesagt, dass die Schulleitung unbedingt über eine Bewerbung in Kenntnis zu setzen sei. Dies sei Pflicht! Ich meine im Kopf zu haben, dass sich besagte Kollegin bei der GEW informiert hat und dort erfahren hat, dass sie eben nicht dazu verpflichtet ist. Leider ist das aber schon einige Jahre her, so dass ich mir nicht mehr sicher bin und deshalb würde ich gerne die derzeitige rechtliche Grundlage kennen.
    Die moralische Seite steht auf einem ganz anderen Blatt. Dessen bin ich mir bewusst, doch dazu möchte ich mich hier ungern äußern.


    Viele Grüße,
    Gulka

  • Als ich in ähnlicher Lage war, habe ich die Bewerbungen vor meiner SL verschwiegen. Man muss davon ausgehen, dass es nicht klappt und weiß ja, wie sensibel manche Menschen sind. Wenn Deine Bewerbung scheitert, wird die SL (zurecht) davon ausgehen, dass Du Dich auch in Zukunft auf Stellen bewerben wirst, falls sich Gelegenheiten bieten. Das wird ihren Wunsch, Dich noch zu berücksichtigen, nicht stärken.


    Bei mir ging es allerdings ohne Probleme, die SL nicht einzuweihen, OHNE sie zu belügen. Das lag daran, dass die SL mit Beurlaubungen etc. recht großzügig war. Hätte sie einen restriktiveren Kurs gefahren, hätte ich sie notgedrungen evtl. eingeweiht.


    Lange Rede, kurzer Sinn: Ich weiß nicht, wie die Rechtslage ist, aber ich würde die SL nicht einweihen, nicht jedenfalls, bevor eine Zusage absehbar ist. Ich wüsste auch nicht, in welchem Unternehmen etwas ähnliches verlangt würde.


    Edit: Dass ich sie hätte einweihen müssen, war übrigens nie ein Thema, auch nach dem Erfolg von Bewerbungen nicht. Entweder war die SL dort wieder sehr großzügig, oder eine solche Notwendigkeit existiert nicht (in BW).

    • Offizieller Beitrag

    Bei uns gab es mal eine ähnliche Situation und viel Böses Blut, weil die SL nichts wusste, eine Planstelle besetzt ist und es Wochen nicht klar war, wer zu welchen Anteilen das Gehalt zählt, ob gekürzt wird, weil die Uni nur einen Teil bezahlen wollte.... War für alle Beteiligten unschön.

  • Vielen Dank für eure Antworten. Ich möchte eben auch aus den Gründen, die unter uns oben schon ausgeführt hat, der SL zunächst nichts sagen. Sollte ich zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen werden, was zu Schulzeiten stattfindet, werde ich aber nicht lügen, sondern durchaus den Grund nennen.


    Über die Bezahlung mache ich mir die wenigsten Sorgen. Das böse Blut gibt es vermutlich eher, falls es klappen sollte und eine Vollzeitstelle kurzfristig neu besetzt werden muss.


    Sollte noch jemand die rechtliche Lage kennen bin ich weiterhin für Antworten dankbar.

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