Ländertauschverfahren

  • Guten Abend zusammen,


    ich habe mal eine Frage und hoffe, ich kann hier Hilfe bekommen. Ich bin seit August an einer Schule in MV und meine Probezeit endet Ende Januar. Aus familiären Gründen ist es nun aber so, dass ich nach NRW zurück müsste, weil zwei plötzliche Erkrankungen aufgetreten sind. Jetzt wollte ich mich erkundigen, wie das mit dem Ländertauschverfahren funktioniert: Muss ich zuerst hier in MV die Freigabe erbitten bzw. mit für das Ländertauchverfahren anmelden oder kann im Juni in NRW einfach den Antrag stellen, so dass ich zum 2. Halbjahr des Schuljahres 2014/15 nach NRW kann?


    Vielen dank für eure Hilfe


    LG

  • Hi,


    ich recherchiere wg. der gleichen Angelegenheit wie du und versuche, mit meinem bisherigen Wissensstand zu helfen. Erst einmal: bist du verbeamtet oder angestellt? Zweiteres wuerde Einiges erleichtern. Dann koenntest du kuendigen und dich in NRW bewerben, wobei.der Markt grad nicht so rosig aussehen soll.


    Daneben existiert das Tauschverfahren der Bundeslaender. Du musst dich bis zum 31.1.2014 dort anmelden, wenn du zum 1.8.2014 gehen darfst. Das Tauschverfahren ist immer an Fristen gebunden und dient in erster Linie der Familienzusammenfuehrung.


    Sprich mit deinem Schulleiter und/oder den Personalraeten MVs bzw. NRWs (je nach Bezirksregierung). Frueher oder spaeter musst du aber mit deinem SL sprechen, da er dich freigeben muss.


    Viel Erfolg! Greetz, Ben

  • Ach so, was ich allerdings noch nicht weiß und was mich selber interessieren würde, ist, ob man vorher beim jeweiligen Land eine Freistellung fuer das Tauschverfahren beantragen muss und wie lange.das dauert. Bei der Neubewerbung ist dies meines Wissens noetig.

    • Offizieller Beitrag

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