Warteliste und Elternzeit

  • Hallo liebes Forum,


    ich befinde mich derzeit auf der Warteliste für Grundschullehrer in Bayern.
    Nun bin ich eigentlich noch bis Dezember in Elternzeit.


    Weiß jemand vielleicht, wie es aussieht, wenn mein Notenschnitt für eine Einstellung zum nächsten Schuljahr (also September) reichen würde?
    Müsste ich dann ab September arbeiten oder kann ich im Dezember anfangen oder werde ich gar nicht berücksichtigt, wenn ich angebe, dass ich mich zu Schuljahresbeginn noch in Elternzeit befinde?


    Ich hoffe, es kennt sich jemand aus :)


    Glg.

  • Darf ich mal nachfragen: Hast du momentan denn einen Arbeitsvertrag? Wenn nicht, bist du nicht in Elternzeit. Elternzeit kann man nur als AN haben.


    Das ist evtl. auch ganz wichtig bei der Berücksichtigung. Du müsstest dann nämlich angeben, dass du auf Grund der Kindererziehung erst ab dann und dann zur Verfügung stehst. Sonst gehen sie davon aus, dass du bereits einen Arbeitsvertrag hast.

  • Nein, ich habe momentan keinen Arbeitsvertrag.


    Elternzeit ist vielleicht das falsche Wort. Aber ich würde bis dahin Elterngeld beziehen..

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