NRW Vorklausuren

  • Jemand stellt diese Frage in einem RECHTSForum unter Schulrecht. Ich habe sie von dort hierhinein kopiert:


    "Hallo,


    in der Zeit vor dem Zentralabitur gab es in NRW per Erlass eine Sperrfrist für Abituraufgaben von 4, später 3 Jahren, d.h. nach 3 Jahren durfte man die gleiche Klausuraufgabe im Abitur erneut einreichen. An diesem Zeitraum haben sich die meisten Kollegen auch bei den anderen Oberstufenklausuren orientiert bevor sie eigene Aufgaben recycelt haben.


    Die Abitursperrfrist ist ja mit dem Zentralabitur hinfällig geworden, und ich frage mich, ob es nun etwas Vergleichbares für die normalen Oberstufenklausuren gibt, insbesondere die sog. "Vorabi"-Klausur (die ja eben nur die letzte reguläre Oberstufenklausur ist).


    Zusätzlich würde mich auch interessieren, wie die Verwendung von alten Zentralabituraufgaben geregelt ist. Die Aufgaben der Haupttermine kann man zwar in manchen Fächern beim S****-Verlag als Übungsheft kaufen, aber spricht das prüfungsrechtlich gegen eine Verwendung? (Ob das sinnvoll ist überlassen wir dabei mal dem entsprechenden Fachlehrer.)


    Die Aufgaben der letzten drei Jahre, die man beim Ministerium herunterladen kann, tragen den Vermerk nur für den Dienstgebrauch. Das ist ja der Fall wenn die Aufgabe in einer Klausur erneut gestellt wird."
    http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?f=37&t=250284


    Klingt für mich sehr nach dem Ruf, nochmehr Dinge rechtlich festzuschreiben, als schon festgeschrieben sind, aber vielleicht sehe ich das ja ein bisschen zu aufgeregt, dann beruhigt mich doch bitte.
    Ich musste gerade eben 8 (in Worten acht) verschiedene Vorklausuren erstellen, mir ist noch ganz schlecht von der vielen Arbeit. Bei der Menge musste ich älteres Material wiederverwerten, sonst hätte ich die nötige Anzahl nie geschafft.
    Von mir aus sollte man da keine schlafenden Hunde wecken.
    Wie seht ihr das?


    Fragt
    putzi

    "I think it would be a great idea." (Mohandas Karamchand Gandhi when asked what he thought of western civilization)

  • Hallo,
    uns hat man gesagt, dass die Zentralabiturklausuren nicht verwendet werden dürfen, da jeder Schüler Zugriff auf die Lösungen hat. Die darf man nur zu Übungszwecken einsetzten. Zu deiner anderen Frage habe ich auch keine Antwort. Tut mir leid.

  • Bei uns ist das auch so. Prüfungsaufgaben, die veröffentlicht sind, dürfen nicht noch mal als Klausur genutzt werden. Verwendung als Übung ist erlaubt. Deswegen müssen die Vorprüfungen selbst in den Schulen erstellt werden. Aber ein Tipp: Nimm doch Prüfungen aus anderen Bundesländern. Da kommt kein Schüler dahinter.
    Warum musst du eigentlich 8 Vorprüfungsklausuren erstellen? Das klingt, als ob du in 4 Fächern jeweils 2 Varianten ausarbeiten musst?

  • Hat jeder Schüler Zugriff auf die Lösungen??? Auf der Ministeriumsseite stehen nur die Klausurtexte und die Fragen, aber keine Bewertungsbögen für Lehrer und auch sonst keine Lösungen. Die Texte im S****-Verlag haben Lösungs"vorschläge" (habt ihr euch die mal angesehen? ich schon), aber enthalten nicht die Bewertungsbögen für Lehrer. Es ist ja in Englisch nicht wie in Mathe mit der Eindeutigkeit von Lösungen.


    8 Klausuren sind es, weil ich für zwei Q2er Klausuren machen muss - je 2 zur Auswahl, plus nochmal 2 für die Nachschreiber, macht vier pro Kurs. Bei zwei Kursen also 8. Im gleichen Zeitraum schreiben auch die Q1er, so dass ich da noch zusätzlich eine Klausur plus eine für Nachschreiber entwerfen musste. Da ich diese drei Stapel auch korrigieren muss, wenn sie geschrieben sind, habe ich währenddessen keine Zeit, mich erst dann um Erstellen von Nachschreiberklausuren zu kümmern.
    Zehn Klausuren erstellen alle für denselben Zeitraum von 14 Tagen, und alle nagelneu, wie kriegt ihr das hin??


    putzi

    "I think it would be a great idea." (Mohandas Karamchand Gandhi when asked what he thought of western civilization)

  • Wir schreiben in allen Kursen die gleichen Klausuren am gleichen Tag. Damit hat der gesamte Jahrgang die gleiche Klausur. Macht also nur 2 Klausuren. Nachschreibeklausuren erstelle ich erst, wenn es auch Nachschreiber gibt.

  • Die Lösungen sind in Englisch nicht mit im Internet veröffentlicht. Aber trotzdem dürfen wir die Prüfung des Vorjahres nicht verwenden.


  • Wir schreiben in allen Kursen die gleichen Klausuren am gleichen Tag. Damit hat der gesamte Jahrgang die gleiche Klausur. Macht also nur 2 Klausuren. Nachschreibeklausuren erstelle ich erst, wenn es auch Nachschreiber gibt.

    Habt ihr nicht Grund- und Leistungskurse? Die schreiben alle am selben Tag dieselbe Klausur? Das ist in NRW nicht möglich.
    Ich habe einen Grund- und einen Leistungskurs, muss also vier verschiedene Klausuren stellen. Während ich die dann alle korrigiere, habe ich neben dem Unterricht keine Zeit mehr, mich noch um das Erstellen von Nachschreiberklausuren zu kümmern. Deshalb mach ich die vorher fertig, damit ich zum Zeitpunkt der größten Arbeitsbelastung die Dinger nur noch aus dem Ordner ziehen muss. Irgendwie muss ich mich ja entstressen BEVOR es knüppeldick kommt.


    putzi

    "I think it would be a great idea." (Mohandas Karamchand Gandhi when asked what he thought of western civilization)

  • In Sachsen-Anhalt gibt es keine Unterscheidung mehr zwischen Grund- und Leistungskursen. Da gibt es nur eine Klausur für alle mit zwei Auswahlmöglichkeiten.


    Dann mal viel Glück und Kraft für dich.

  • Die Klausuren der Nachtermine sind meines Wissens nicht veröffentlicht, die gibt es oft eher "unter der Hand" auf Fortbildungen von Kollegen an Schulen, die Nachschreiber hatten. Außerdem hatte man an Schulen mit einer einigermaßen fähigen SV ja eh schon Klausursammlungen für bestimmte Lehrer, an den Unis ist das völlig normal, dass man sich nach Aufgabensammlungen auf einen bestimmten Professor vorbereitet. Und ganz ehrlich: Wenn meine Schüler sämtliche vergangenen Klausuren durchgearbeitet haben möchte ich mich eigentlich nicht beschweren, das wäre mehr Arbeit als sie in den letzten 2 Jahren investiert haben :-/.
    Insofern ist das Recycling von Aufgaben eine Arbeitserleichterung, die ich auf jeden Fall annehmen würde, falls es keine rechtlichen Bedenken gibt.
    Ich könnte mir vorstellen, dass die Ursprungsfrage auf genau diese rechtliche Absicherung abzielt. Fachliche und didaktische Fragen stehen in NRW ja inzwischen deutlich hinter rechtlichen Fragen (Ist diese Klausur widerspruchsfest? Bekommt auch wirklich jeder das Abi unabhängig von seinen Fähigkeiten?) zurück.

    --

    Keine Daten, keine Quellen? Kein Interesse.

Werbung