Fahrtkosten über Steuer oder Schule?

  • Ich bin am Berufskolleg und fahre viel in Praxisstellen (3x pro Woche).
    Nun stelle ich mir die Frage, ob ich diese Kilometer über die Schule oder über die Steuer abrechnen soll. Was sind eure Erfahrungen? Gibt es da einen finanziellen Unterschied?

  • Auf jeden Fall über die Schule abrechnen, falls das möglich ist.


    Wenn du Fahrtkosten über die Steuer als Werbungskosten angibst, mindert das ja nicht direkt deine Steuerzahlung, sondern nur dein zu versteuerndes Einkommen.
    Hast du außer 800€ Fahrtkosten nur 200 € sonstige Werbungskosten, bekommst du gar nichts - denn 1000 € Werbungskostenfreibetrag musst du erst überschreiten, damit sich das auswirkt. Und von dem Betrag, der über den Freibetrag von 1000€ hinausgeht, wird dir wiederum nur dein Steuersatz erstattet. Hast du z.B. 2000 € Werbungskosten, werden 1000 € vom Freibetrag "gefressen", von den restlichen 1000€ bekommst du - je nach Steuerklasse und Progressionsstufe - 25%-45% erstattet - also 250-450 €.


    Die Fahrtkostenerstattung durch den Arbeitgeber musst du wiederum als Einnahmen bei der Steuer angeben und mit 25%-45% versteuern. Wegen der og. Rechnung hast du jedoch netto mehr in der Tasche.


    edit: Susannea (s.u.) hat Recht. Fahrtkostenerstattungen müssen nicht versteuert werden.

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

    Einmal editiert, zuletzt von alias ()

  • Die Fahrtkostenerstattung durch den Arbeitgeber musst du wiederum als Einnahmen bei der Steuer angeben und mit 25%-45% versteuern. Wegen der og. Rechnung hast du jedoch netto mehr in der Tasche.

    Echt? Fahrtkostenerstattungen muss man als Einnahmen bei der Steuer angeben? Habe ich nie gemacht!

  • Das Thema hat mich jetzt aber wirklich mal geschäftigt. Im Moment betrifft es mich nicht, da ich nicht an eine auswärtige Schule abgeordnet bin. Aber ich habe mal das EStG durchgelesen und verweise auf §3 EstG Nr. 13.


    Steuerfrei sind : die aus öffentlichen Kassen gezahlten Reisekostenvergütungen, Umzugskostenvergütungen und Trennungsgelder.



    http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__3.html


  • DAS hat alias evtl. etwas mißverständlich ausgedrückt. Du musst es als steuerfreie Erstattungen bei der Steuer angeben und auch die Fahrten, damit das Finanzamt weiß, dass du diese erhalten durftest und kannst dann natürlich die Wege auch nicht mehr absetzen.

Werbung