Junge nicht beschulbar - wie geht man vor?

  • Zitat eva1987

    • Zitat

      An der Schule heißt es, dass es durch die Gesetze der Inklusion nicht möglich ist, den Jungen ohne die Erlaubnis der Eltern auf die Förderschule zu schicken. Meiner Meinung nach, ist der junge an der „ganz normalen“ Grundschule aber nicht beschulbar.

      Das ist eben so, weil unsere liebe Frau Löhrmann das so wünscht ! Also, demnächst bitte keine eigene Gedanken und Meinungen über die (heilige) Inklusion entwickeln !

    Zitat

    Wann bekommt man denn einen I-Helfer? Das sei angeblich bei ihm auch nicht möglich, da müssten die Eltern erst zustimmen?! Ich kann mir das allerdings nicht vorstellen. Es kann doch nicht möglich sein, dass der Junge machen kann was er will?

    Das finde ich aber sehr defizitorientiert und im Sinne der löhrmannschen Inklusion nicht zielführend gedacht und gefragt, Frau Kollegin ! Man muss verhaltensinteressante und Schüler mit nichtnormiertem Potential immer positiv betrachten und sie als Bereicherung für die Klasse sehen. Ich würde eine andere Perspektive einnehmen und es anders formulieren : In meinem Unterricht muss es möglich sein, dass der Junge machen kann was er will !


    Wir alle in NRW können doch auf einmal Inklusion ! Wo ist das Problem ? Wenn auf dem rotgrünen Papier Inklusion steht, ist es eben so, Punkt !


    Und sowieso bin ich der Meinung, dass Ihr Euch alle nicht so anstellen und jammern sollt ! Wie ich Euch kenne, habt Ihr fast alle Rotgrün, etliche von Euch sogar Grünrot, gewählt und vor ein paar Jahren zusammen mit der GEW leuchtende Augen bekommen, als zum erstenmal der Begriff Inklusion ins Leben gerufen wurde. Manche von Euch, das habe ich genau beobachtet, haben dazu noch Beifall geklatscht.


    Und immer im Sinne von Frau Löhrmann daran denken und handeln : "Wir lassen niemanden zurück !" 8_o_)

    Ihr kommuniziert mit dem künftigen Bildungsminister !

    3 Mal editiert, zuletzt von Elternschreck ()

  • Zitat eva1987

    • Das ist eben so, weil unsere liebe Frau Löhrmann das so wünscht ! Also, demnächst bitte keine eigene Gedanken und Meinungen über die (heilige) Inklusion entwickeln !

    Ich muss an dieser Stelle (bei allem Sarkasmus, den ich gut verstehen kann), nochmal ernsthaft und etwas naiv nachfragen:
    Gibt es tatsächlich keine Gesetzeslücke, die uns in Härtefällen ermöglicht, ein Kind gegen den Willen der Eltern einer Regelschule zu verweisen und auf eine Förderschule zu schicken?


    Bleibt dann nur die Möglichkeit, Ordnungsmaßnahmen durchzuziehen bis letztendlich ein Schulverweis erfolgt?

  • Darf ich das rechtlich gesehen und ist die Mutter dann verpflichtet ihn abzuholen? Unsere SL sagte neulich ich soll nicht mehr anrufen... :angst:


    Ich könnt echt kotzen, wenn ich sowas lese. Auch das mit dem Psychologen!


    Nun gut, lies dich durch die Bestimmungen deines Bundeslandes und versuche alle formalen Schritte einzuhalten mit der Botschaft an die Schulleitung: ich mache das so, es ist notwendig, unterschreiben Sie mal bitte hier ;) ... Also du weißt schon, wie ich das meine. Bleib klar und ruhig und fordernd.


    1. Schöpfe alle "Erziehungsmaßnahmen" aus, die das Schulgesetz hergibt
    2. schöpfe alles "Ordnungsmaßnahmen" aus, die dein Schulgesetz hergibt (muss meist der SChulleiter durchsetzen)
    3. Bleib mit der Mama in Kontakt, ich schwör dir, dass sie selbst am Stock geht und froh ist, jemand hört ihr zu. Stell dir 2 min. lang vor, was sich vom Mittagessen bis zum Schlafengehen dort abspielt.
    4. freu dich, wenn das Kind medikamentös eingestellt wird, Ritalin wirkt manchmal wunder
    5. Gehe alle Schritte die es braucht, um die Überprüfung EH einzuleiten
    6. Verkürzte Beschulung kann man auch beantragen, such das für dein Bula heraus, z.B. über Schulleiter mit Maßgabe warum und wie lang (17 Wochen, bis die Psychiatrie ihn aufnimmt nur die 1. und 2. Stunde täglich oder sowas)
    7. Dokumentiere jeden Scheiß objektiv beschreibend samt Datum

  • Und immer im Sinne von Frau Löhrmann daran denken und handeln : "Wir lassen niemanden zurück !" 8_o_)

    Richtig. Und deswegen suchen wir jetzt die bestmögliche Schule für diesen Jungen, denn in seiner jetzigen Situation und Schulklasse bleibt er leider zurück, wie wir alle sehen.


  • 6. Verkürzte Beschulung kann man auch beantragen, such das für dein Bula heraus, z.B. über Schulleiter mit Maßgabe warum und wie lang (17 Wochen, bis die Psychiatrie ihn aufnimmt nur die 1. und 2. Stunde täglich oder sowas


    Ich habe mich dazu schon doll und dusselig gesucht, aber null gefunden :(
    Hat vielleicht jemand einen Tipp, wo ich sowas für Rlp finde?
    Das wäre super :top:

  • Dass Ihr Euch die Köpfe deartig zermartert (Wozu eigentlich?), kann ich ehrlich gesagt nicht begreifen.


    Nicht, dass Ihr denkt, ich sei pessimistisch, es muss Euch aber doch jetzt eins klar werden : Das, was die TE in o.g. Eingangsthread beschreibt, wird demnächst in allen (!) Schulen und Klassen die Alltagsnormalität werden, die freilich nur Ihr auszubaden habt. Macht aber nichts, Ihr arbeitet ja für eine heilige pädagogische Sache, die sich Inklusion nennnt. Da ist es unerheblich, ob Kollegen ihre Gsundheit opfern müssen. Es macht auch nichts, wenn in den Klassen Zustände herrschen die man früher niemals als Unterricht bezeichnet hätte. Bildung ist eh nicht mehr gefragt und sowieso herrscht in der Gesllschaft schon lange nicht mehr der (wirklch) leistungsorientierte Mensch als Leitlinie.


    Ihr könnt noch soviel nach "Gesetzeslücken" etc. suchen. Ihr werdet Euch stundenlang daran nervlich aufreiben. Letzendlich wird es zu keinem Ergebnis führen, und letztendlich steht Ihr mit diesem Problem ganz allein da. Wenn selbst die Schulleitung, es wäre allein ihre Aufgabe, da nicht so richtig vorankommt, ist eh Hopfen und Malz verloren.


    Findet Euch mit der real existierenden Situstion ab und genießt lieber mehr Eure Freizeit ! Deutschlands Schulen und damit unsere Gesellschaft werden eh im Chaos versinken.


    Denkt aber jetzt bitte nicht, dass ich ein Pessimist sei ! Ich sehe es einfach nur rabenschwarz. 8_o_)


    PS : Ach ja, ich darf diese Woche auf keinen Fall den Lottoschein vergessen !

    Ihr kommuniziert mit dem künftigen Bildungsminister !

  • ES, deine Frage danach, weshalb man sich hier so den Kopf zermartert, lässt sich ganz leicht beantworten: 2 Userinnen haben konkrete Probleme mit Schülern geschildert und bitten im Forum um Hilfe.


    Dein Inklusionsbashing in allen Ehren (oder so), aber dies ist nicht der richtige Ort/Thread dafür. Zu diesem Zweck haben wir diverse andere Threads, in denen du dich sicherlich schon eingebracht hast.

  • Ich habe mich dazu schon doll und dusselig gesucht, aber null gefunden :(
    Hat vielleicht jemand einen Tipp, wo ich sowas für Rlp finde?
    Das wäre super :top:

    Formal würde ich sagen hier:


    Schulg § 56 "Nichtschulische Erziehung und Unterrichtung sind in begründeten Ausnahmefällen mit Genehmigung der Schulbehörde zulässig; ...
    Schülerinnen und Schülern, die aus gesundheitlichen Gründen für längere
    Zeit nicht schulbesuchsfähig sind, kann Hausunterricht erteilt werden."



    Wie gesagt, rufe in der nächsten EH-Schule an und lass dich beraten.

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