Auch mal eine Schwangerschaftsfrage

  • wenn ein Rötelnschutz besteht (und das es es auch, was die anderen BL in der Zeit prüfen) - kein Rötelnschutz - keine Einstellung (nicht mal für Vertretungsverträge).


    naja in nrw wird eindeutig nicht nur auf röteln getestet! bei grundschulehrereinnen wird auf ringelröteln, keuchhusten, masern, mums, z.t hepatitis etc. getestet..
    damit man für den entsprechenden fall sofort bescheid weiß.
    ich muss auch gestehen, dass ich diese praxis für mehr als fraglich halte nur leute einzustellen die einen rötelschutz haben..(obwohl ich selbst geimpft bin finde ich es immer noch gut, wenn menschen das selbst entscheiden dürfen wogegen sie sich impfen lassen).
    außerdem wird bei uns weit mehr abgefragt.. z.b. die arbeitsbedingungen..bei uns darf ab dann kein sport mehr unterrichtet werden, wandertage und aufsichten nur noch auf persönlichen wunsch ect.


  • ich muss auch gestehen, dass ich diese praxis für mehr als fraglich halte nur leute einzustellen die einen rötelschutz haben..(obwohl ich selbst geimpft bin finde ich es immer noch gut, wenn menschen das selbst entscheiden dürfen wogegen sie sich impfen lassen).


    Nicht nur dass, es gibt ja auch geimpfte, die nicht immun sind ;)
    Achso, ich weiß, dass einige zwar den Nachweis verlangen, aber keine Chance haben, wenn du nicht immun bist, denn das wäre eine klarer Diskriminierung und nicht zulässig, da könnte man problemlos die Stelle einklagen.

  • Erstmal danke an Schmelli für die Hesseninfos.


    Ich habe meinen Schulleiter gesagt, dass ich nicht auf das Sportfest möchte. Er schaut mich nur an und fragt warum :staun:


    Muss jetzt leider nochmal ein paar Fragen nachschieben.
    Die Zeugniskonferenzen nahen. Leider liegen die meisten an dem Tag an dem ich eh schon von 8-15.30 Unterricht habe. Mit Zeugniskonferenzen wäre ich bei 18.30 Uhr. Allerdings sind nachmittags ein bis zwei mal Pausen dazwischen. Ist das mit dem MuSchu vereinbar oder meint ihr ich könnte fragen, ob man die letzte Konferenz mit einer anderen tauschen könnte? Mir geht es grundsätzlich wirklich gut, aber nach dem langen Schultag bin ich eh schon völlig k.o.


    Gibt es eine Mindeststundenzahl mit der ich wieder einsteigen muss? Ich überlege nur ein Jahr Elternzeit und dann Teilzeit in Elternzeit für ein Jahr. Mir würden so 9-10 Stunden für ein Halbjahr vorschweben. (Das wäre ein 2. Schulhalbjahr)

  • Du darfst zuzüglich Pausen 8,5h höchstens arbeiten. Somit ginge das schon, wenn du mit Pausen nicht drüber kommst.
    Da ihr scheinbar auch vor 20 Uhr fertig seid, ist es rein rechtlich kein Problem. Wenn es dir zu anstrengend ist, hilft nur darum zu bitten, darauf Rücksicht zu nehmen.


    Einen Anspruch hast du grundsätzlich nur auf Teilzeit mit mindestens 37,5% der Stunden, wenn du angestellt bist. Höchstens auf 75%, alles darüber ist außerhalb der Elternzeit.

  • Unsere Konferenzen finden im Sitzen statt? Was macht ihr da so?


    Zitat

    Ich habe meinen Schulleiter gesagt, dass ich nicht auf das Sportfest möchte. Er schaut mich nur an und fragt warum :staun:


    Was hat er danach gesagt? Musst du nun auf das Sportfest?

  • Was hat es denn damit zu tun, dass eure Konferenzen im Sitzen stattfinden? Das tun unsere auch. Finde ich nach 8 Stunden Unterricht trotzdem anstrengend.


    Er hat sichs aufgeschrieben. Ich habe mir aber mittlerweile die Stelle ausm Internet rausgesucht und auch schon eine Vertretung für mich gefunden, die meine Klasse begleitet.

  • Du darfst zuzüglich Pausen 8,5h höchstens arbeiten. Somit ginge das schon, wenn du mit Pausen nicht drüber kommst.
    Da ihr scheinbar auch vor 20 Uhr fertig seid, ist es rein rechtlich kein Problem. Wenn es dir zu anstrengend ist, hilft nur darum zu bitten, darauf Rücksicht zu nehmen.


    Einen Anspruch hast du grundsätzlich nur auf Teilzeit mit mindestens 37,5% der Stunden, wenn du angestellt bist. Höchstens auf 75%, alles darüber ist außerhalb der Elternzeit.


    Du darfst zuzüglich Pausen 8,5h höchstens arbeiten. Somit ginge das schon, wenn du mit Pausen nicht drüber kommst.
    Da ihr scheinbar auch vor 20 Uhr fertig seid, ist es rein rechtlich kein Problem. Wenn es dir zu anstrengend ist, hilft nur darum zu bitten, darauf Rücksicht zu nehmen.


    Einen Anspruch hast du grundsätzlich nur auf Teilzeit mit mindestens 37,5% der Stunden, wenn du angestellt bist. Höchstens auf 75%, alles darüber ist außerhalb der Elternzeit.

    Gut, dass wollte ich wissen. Danke.
    Besteht der Anspruch auf im Beamtenverhältnis nicht?

  • Was hat es denn damit zu tun, dass eure Konferenzen im Sitzen stattfinden? Das tun unsere auch. Finde ich nach 8 Stunden Unterricht trotzdem anstrengend.


    Zitat

    Werdende und stillende Mütter dürfen nicht in Nachtarbeit (zwischen 20 und 6 Uhr), nicht an Sonn­ und Feiertagen und nicht mit Mehrarbeit beschäftigt werden. Sie dürfen nicht mehr als maximal 8 ½ Stunden täglich oder 90 Stunden pro Doppelwoche, Frauen unter 18 Jahren täglich höchstens 8 Stunden oder 80 Stunden in der Doppelwoche arbeiten. Gesetzliche Ruhepausen sowie die Fahrzeit (Wohnung – Arbeitsstelle) sind keine Arbeitszeit.


    Zitat

    Insbesondere gilt ein generelles Beschäftigungsverbot für werdend e Mütter: bei Arbeiten, bei denen regelmäßig Lasten von mehr als 5 kg Gewicht oder gelegentlich Lasten von mehr als 10 kg Gewicht ohne mechanische Hilfs- mittel von Hand gehoben, bewegt oder befördert werden, nach Ablauf des fünften Monats der Schwangerschaft bei Arbeiten, bei denen sie ständig stehen müssen, soweit diese Beschäftigung täglich vier Stunden überschreitet, bei Arbeiten, bei denen sie sich häufig erheblich strecken oder beugen oder bei denen sie dauernd hocken oder sich gebückt halten müssen, bei der Bedienung von Geräten und Maschinen aller Art mit hoher Fuß beanspruchung, die mit dem Schälen von Holz befasst sind, bei Arbeiten, bei denen sie infolge ihrer Schwangerschaft in besonderem Maße der Gefahr, an einer Berufskrankheit zu erkranken, ausgesetzt sind oder bei denen durch das Risiko der Entstehung einer Berufskrankheit eine erhöhte Gefährdung für die werdende Mutter oder eine Gefahr für die Leibesfrucht besteht, nach Ablauf des dritten Monats der Schwangerschaft auf Beförderungs- mitteln, bei Arbeiten, bei denen sie erhöhten Unfallgefahren ausgesetzt sind.


    Zitat

    Ich habe mir aber mittlerweile die Stelle ausm Internet rausgesucht und auch schon eine Vertretung für mich gefunden, die meine Klasse begleitet.



    Welche Stelle?

  • @Habmaleinefrage:
    Das MuSchG also, mit den Konferenzen gilt auch für Beamten, zur Elternzeit gilt das Landesbeamtengesetz deines Landes, das kann andere Aussagen treffen als das BEEG.


    @MarlenH: Die Doppelwochen betreffen nur Leute im Schichtdienst und mit Wochenendarbeit, wobei du wohl täglich trotzdem die 8,5h nicht überschreiten darfst. Aber das tut sie hier ja nicht, wenn man die Pausen abzieht.

  • @MarlenH: Die Doppelwochen betreffen nur Leute im Schichtdienst und mit Wochenendarbeit, wobei du wohl täglich trotzdem die 8,5h nicht überschreiten darfst. Aber das tut sie hier ja nicht, wenn man die Pausen abzieht.



    Von daher verstehe ich ja die Frage nicht.

  • Habdamalnefrage: Du darfst wenn du Teilzeit in Elternzeit machst auch unterhälftig arbeiten! Eine genaue Stundenzahl habe ich hierbei noch nirgendwo gelesen. (Da ich ja auch noch in Elternzeit bin. Wenn ich was anderes lese gebe ich dir Bescheid. :-))

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