Lehrerverwaltung- Programm

  • Du scheinst mein Ansinnen nicht zu verstehen:
    Ich habe "Beweispflicht" extra in Anführungsstriche gesetzt, weil ich dies hier nicht in einem rechtlichen Sinn meinte.
    Ich bin nicht dafür, dass alles per Hand geschrieben wird. Ich bin nur dafür, dass wir a) uns an die Vorgaben halten und b) nicht für etwas verantwortlich gemacht werden, was meiner Meinung nach außerhalb unseres Bereiches liegt.
    Deinen Teil mit der Autopsie habe ich sehr wohl verstanden. Daher ich darauf vorher extra hingewiesen. Wo siehst du da einen Widerspruch zu meiner Aussage? Passt ganz genau zu meiner Aussage!
    Ich will nicht dich oder dein Programm schlecht machen. Da verstehst du etwas grundsätzlich falsch. Ich will dich, dein Programm und andere absichern/schützen. Aber schützen bzw. absichern geht nicht durch totschweigen oder verharmlosen.
    Was hast du den gegen die Prüfung durch deinen Datenschutzbeauftragen? Er ist doch an deiner Schule. Frage ihn doch. Wir hätten können uns doch die ganze Diskussion hier sparen, wenn du sagt:
    "Mein Datenschutzbeauftragter hat mir bestätigt, dass mein Vorgehen genehmigungsfrei ist bzw. genehmigt werden kann". Es ist eine einfache Frage bei einer Person, die du täglich an deiner Schule siehst.

  • Vielleicht solltest du mal mit deinem Standpunkt gegenüber Rechtsvorschriften anfangen. Ich hab ein Problem damit, mit zweierlei Maßstäben zu messen. Also entweder halten wir a) uns an die Vorgaben oder wir b) meinen etwas nicht in einem rechtlichen Sinne. Beides gleichzeitig


    [..]Ich habe "Beweispflicht" extra in Anführungsstriche gesetzt, weil ich dies hier nicht in einem rechtlichen Sinn meinte.
    Ich bin nicht dafür, dass alles per Hand geschrieben wird. Ich bin nur dafür, dass wir a) uns an die Vorgaben halten [...]


    klingt für mich nach Rosinenpickerei.

    "A lack of planing on your side does not constitute an emergency on my side."

  • Von dem Zitat bezog sich der erste Satz auf meine "Pflichten", die du mir "unterstellen" wolltest. (Sinngemäß: Ich muss beweisen, dass du es "falsch" machst.)
    Von dem Zitat bezog sich der zweite Satz auf meine Einstellung. Ich kann nicht erkennen, warum ich das als "Rosinenpicken" bezeichnen sollte. Ich bin technikfreundlich (sonst würde ich hier kaum im Forum schreiben) und habe an den Stellen, an den es mir genehmigt wurde, einen PC eingesetzt. An den Stellen, an denen ich keine Genehmigung bekommen habe, habe ich keinen PC benutzt.
    So gesehen ist mein Autofahren auch Rosienenpicken. Ich fahre nämlich auf den Strassen und Plätze, auf denen ich es darf. Dort wo ich es nicht darf, fahre ich nicht. In diesem Sinn darfst du mich gerne Rosinenpicker nennen. Damit habe ich kein Problem.


    Lass uns doch beim Thema bleiben: Was spricht dagegen beim Datenschutzbeauftragten zu fragen ob es anzeigefrei/genehmigungsfrei ist oder nicht bzw. ob es genemight wird? Du kennst ihn/sie doch, du siehst ihn/sie (fast) täglich.

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