Arbeitsverhältnis ruhen lassen oder auflösen?

  • Hallo!


    Ich bin angestellte Lehrerin mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag. Da ich im
    Winter noch einmal studieren möchte, möchte ich den Arbeitsvertrag
    auflösen.
    Kann ich nach Auflösung später nochmal in einer anderen Schule arbeiten oder in einer anderen Bildungseinrichtung?



    Eine Alternative wäre den Vertrag ruhen zu lassen (soweit ich weiß
    würde mein AG mich nicht weiter bezahlen).


    Falls ich dies tue, kehre ich dann nach dem Studium an die gleiche
    Schule wieder zurück oder kann ich theoretisch auch in 3 Jahren für eine
    halbe Stelle an einer andere Schule oder in einen KiGa etc.?



    Vielen Dank für die Hilfe!

  • In einen Kindergarten kannst du als Lehrer mit einem Lehrervertrag sicherlich nicht. Du kannst dich beurlauben lassen. Ob du dann studieren darfst musst du dann mit der Personalstelle klären.


    Natürlich kann es sein, dass du an eine andere Schule kommst, aber das hängt stark vom Schulleiter ab, denn erst einmal gehörst du an die Schule für die du angestellt bist (steht jedenfalls sicherlich in deiner Vertragsbestätigung). Und natürlich kann es auch sein, dass du bei Vertragsauflösung noch einmal einen Vertrag erhältst, aber die Frage ist, ob du dann z.B. die Berlin-Zulage noch erhältst.

  • Prinzipiell kannst du dich beurlauben lassen, sofern deine Schule das mitmacht (ich gehe mal davon aus, dass du an einer staatlichen Schule bist). Die Schule kann bei der aktuellen Notlage in Berlin zwar eine Beurlaubung mit dem Verweis auf dienstliche Belange verwehren, du kannst aber angeben, dass du ersatzweise um eine Vertragsauflösung bittest - das dürfte zu einem Umdenken führen.


    Und ja, du kannst in der Zeit dann natürlich studieren oder als Angestellte auch in einem anderen Beruf theoretisch bis zu Vollzeit arbeiten (als Beamtin könntest du max. 8 Stunden arbeiten), nachdem du dies als Nebentätigkeit anzeigst. Da hast du als Angestellte einen Rechtsanspruch drauf und das geht die Personalstelle nach der vorherigen Anzeige auc gar nichts mehr an. Die Planstelle bleibt dir bei Beurlaubung erhalten.


    Es kann aber je nach neuer Tätigkeit steuerliche Komplikationen geben, die man vorher klären sollte.

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