Berliner Lehrergehalt mit Zuschuss zur Krankenversicherung

  • Susannea:
    Aber ich musste mich doch freiwillig in der GKV versichern und die holen sich das gesamte Geld von mir und nicht vom AG.
    deswegen is der beitrag ja auch so hoch


    Aber wonach musstest du das denn? Ich sehe dafür eben überhaupt keine Grundlage.
    Alles sagen, du kannst dich erst im dem Jahr in dem du drüber kommst beim AG-Wechsel freiwillig versichern oder aber in dem Jahr nach dem du erstmalig die Grenze überschritten hast, wenn kein AG-Wechsel stattfindet.
    Wie warst du denn bisher versichert?
    Der AG zahlt dann evtl. seinen Anteil eben zusätzlich an dich aus. Du dürftest jedenfalls maximal 627,75 Euro KK-Beitrag zahlen und davon muss der AG eben eigentlich 295,65 zahlen.

  • Aber wonach musstest du das denn? Ich sehe dafür eben überhaupt keine Grundlage.
    Alles sagen, du kannst dich erst im dem Jahr in dem du drüber kommst beim AG-Wechsel freiwillig versichern oder aber in dem Jahr nach dem du erstmalig die Grenze überschritten hast, wenn kein AG-Wechsel stattfindet.
    Wie warst du denn bisher versichert?
    Der AG zahlt dann evtl. seinen Anteil eben zusätzlich an dich aus.

    ich musste mich während des referendariats auch freiwillig versichern. (Da war ich Beamtin auf Widerruf)

  • ich musste mich während des referendariats auch freiwillig versichern. (Da war ich Beamtin auf Widerruf)


    Dies Versicherung müsste aber eigentlich nun automatisch beendet sein mit dem Beginn der Pflichtversicherung. Bei der privaten KK musste ich nur die Bescheinigung von der KK, dass ich nun wieder pflichtversichert bin einreichen, der AG hat mich einfach angemeldet. Wie sieht das denn aus, was hast du dem AG mitgeteilt, wo er dich wie anmelden soll in der KK? Hast du da evtl. eine Befreiung o.ä. angekreuzt?
    Ansonsten frag mal bei der KK nach, wie das läuft, weil du ja eigentlich jetzt pflichtversichert wärst, aber ab 2016 dann wieder freiwillig versichert. Ehrlich gesagt würde ich aber so lange wie möglich pflichtversichert bleiben als Frau, gerade wenn evtl. noch Kinder vorgesehen sind.


  • Dies Versicherung müsste aber eigentlich nun automatisch beendet sein mit dem Beginn der Pflichtversicherung. Bei der privaten KK musste ich nur die Bescheinigung von der KK, dass ich nun wieder pflichtversichert bin einreichen, der AG hat mich einfach angemeldet. Wie sieht das denn aus, was hast du dem AG mitgeteilt, wo er dich wie anmelden soll in der KK? Hast du da evtl. eine Befreiung o.ä. angekreuzt?
    Ansonsten frag mal bei der KK nach, wie das läuft, weil du ja eigentlich jetzt pflichtversichert wärst, aber ab 2016 dann wieder freiwillig versichert. Ehrlich gesagt würde ich aber so lange wie möglich pflichtversichert bleiben als Frau, gerade wenn evtl. noch Kinder vorgesehen sind.

    Mir wurde bei Vertragsunterzeichnung gesagt, dass ich mir eine Krankenkasse suchen muss und ich die Bescheinigung über die Mitgliedschaft vorweisen muss. weiter hieß es, dass ich mich freiwllig versichern muss, aber ein Zuschuss gewährleistet wird, dafür habe ich verschiedene Anträge bekommen, die von der GKV und mir ausgefüllt werden musst.
    klar würde ich lieber Pflichtversichert bleiben, aber ich hatte keine Wahl. Anderen Mitreferendaren geht es auch so...

  • Mir wurde bei Vertragsunterzeichnung gesagt, dass ich mir eine Krankenkasse suchen muss und ich die Bescheinigung über die Mitgliedschaft vorweisen muss. weiter hieß es, dass ich mich freiwllig versichern muss, aber ein Zuschuss gewährleistet wird, dafür habe ich verschiedene Anträge bekommen, die von der GKV und mir ausgefüllt werden musst.
    klar würde ich lieber Pflichtversichert bleiben, aber ich hatte keine Wahl. Anderen Mitreferendaren geht es auch so...


    Ja, die KK suchen und die Mitgliedsbescheinigung vorweisen musste ich auch, ich bin aber pflichtversichert und das unabhängig davon, wieviel Prozent ich arbeite, zumindest war ja bei Vertragsunterzeichnung nicht klar, ob ich ab 1.8. Vollzeit arbeite. Von Februar bis Juli habe ich 50% gearbeitet und damit hätte ich ja dann trotzdem mehr, als du jetzt im Jahr.


  • Ja, die KK suchen und die Mitgliedsbescheinigung vorweisen musste ich auch, ich bin aber pflichtversichert und das unabhängig davon, wieviel Prozent ich arbeite, zumindest war ja bei Vertragsunterzeichnung nicht klar, ob ich ab 1.8. Vollzeit arbeite. Von Februar bis Juli habe ich 50% gearbeitet und damit hätte ich ja dann trotzdem mehr, als du jetzt im Jahr.

    villeicht haben die das ja geändert??? weiß nicht warum es so is, aber es is so :(

  • trotzdem mehr, als du jetzt im Jahr.

    villeicht haben die das ja geändert??? weiß nicht warum es so is, aber es is so :([/quote]
    Nee, das kann so nicht sein, wenn die Gesetzeslage ja auch eine andere ist. Wie gesagt, hast du deine KK mal gefragt, wie das ist? Die Personalstelle ist leider kein kompetenter Ansprechpartner, denn für die gelten ja auch Bundesarbeitsgerichtsurteile angeblich nicht und das MuSchG auch nicht usw.
    Die haben also mit Gesetzen und deren Geltungsbereichen usw. nicht viel zu tun bzw. interessieren sie sie nicht.

  • So, hab mich jetzt mal durchs WWW gezappt und folgende Aussagen bezüglich JAE und Neueinstellungen gefunden (somit auch bezüglich freiwlliger Versicherung):
    Quelle: https://www.tk.de/centaurus/se…versicherungsfreiheit.pdf
    3.2 Neue Beschäftigung
    Bei Aufnahme einer Beschäftigung nehmen Sie eine vorausschauende Beurteilung (bezogen auf ein Zeitjahr) vor.
    Verdient der Beschäftigte gleich bei Neueinstellung ein Entgelt oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze, besteht keine Versicherungspflicht.


    Also guckt man nicht, wie der verdienst im laufenden Jahr ist, sondern gleich bezogen auf die folgenden 12 Monate. Die haben auch ein Beispiel mit aufgeführt:
    Beispiel 4
    laufende Beschäftigung mit regelmäßigem Jahresarbeitsentgelt von 16.000 EUR
    Aufnahme einer weiteren Beschäftigung am 01.10.2014
    regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt dort: 53.800 EUR
    Das Entgelt aus der neuen Beschäftigung überschreitet für sich allein betrachtet die Jahresarbeitsentgeltgrenze des Jahres 2014. Insofern endet die
    Versicherungspflicht ausnahmsweise im Laufe des Jahres und zwar am 30. September 2014

    • Offizieller Beitrag

    mir kommt das Ganze auch höchst merkwürdig vor und ich tippe auf ein Missverständnis.
    Als Gymnasialkraft im Angestelltenverhältnis (E 13 2) und Vollzeit war ich automatisch gesetzlich versichert.
    Und klar, natürlich hatte ich mir die KK selbst ausgesucht und dem Arbeitgeber mitgeteilt.


    Ich würde an deiner Stelle auch bei der KK nachfragen, denn das würde mir keine Ruhe lassen ;)


    Und klar, im Ref versichert man sich oft privat, weil man als Beamter auf Widerruf auch Beihilfe bekommt.
    Das ist aber ein anderer Fall als als Angestellte.

  • Ich habe auch noch mal nachgeforscht, nur wenn du unterschrieben hast, dass du auf die Versicherungspflicht verzichtest, dann kannst du nun nicht mehr zurück in die Pflichtversicherung, sondern nur, wenn du mindestens ein Jahr unter der BBG liegst. Ansonsten bist du nun pflichtversichert.


    Wie gesagt, ich bin ja zum Februar eingestiegen und da hat nie jemand nachgefragt und da hätte ich ja dann sogar wirklich drüber gelegen. Und wie gesagt, eigentlich befragen die KK dich auf das Kalenderjahr bezogen nach dem Einkommen und nicht nach 12 Monaten ;)
    Ich würde auf jeden Fall noch mal bei der GKV nachfragen, ob du nicht doch noch pflichtversichert sein kannst, wenn du das möchtest!
    Diene Quelle widerspricht sich übrigens an mehreren Stellen, außerdem bezieht sie sich auf ein seit 1.1.2007 ungültiges Gesetz, also wäre mir die sicherlich nicht sicher genug. Und wenn spricht sie auch nur davon, dass du dich befreien lassen kannst, nicht musst!
    Das deine Berechnung der Jahressonderzahlung falsch war und du damit gar nicht weniger erhältst, als jemand, der im Juli ein volles Gehalt erhalten hat, hast du gelesen?


    Friesin: In Berlin steigst du ja mit Stufe 5 ein bei E11, sprich 4222,49 Brutto je Monat. Liegst also mit der Jahressonderzahlung bei einem Jahr wirklich drüber.

  • Was hast du vor dem Referndariat gemacht, warst du da schon mal versicehrungspflichtig? Davon könnte nämlich das auch abhängen, wenn es als erstmalige Arbeitsaufnahme zählt, dann kannst du dich freiwillig versichern, wobei nirgendwo steht, dass du es musst!

  • Was hast du vor dem Referndariat gemacht, warst du da schon mal versicehrungspflichtig? Davon könnte nämlich das auch abhängen, wenn es als erstmalige Arbeitsaufnahme zählt, dann kannst du dich freiwillig versichern, wobei nirgendwo steht, dass du es musst!

    ich hab Okt 2006- märz 2011 studiert, aber in dem letzten halben jahr war ich auch vollzeit beschäftigt in ner Kita, dann zwei jahre Ausland und dann war ich ab Mai 2013-juli 2013 wieder vollzeit in ner Kita angestellt und versicherungspflichtig. mit beginn des Refs war ich dann bis jetzt ende Juli freiwillig versichert.


    weiß ehrlich gesagt nicht mehr ob ich irgendeine verzichtserklärung unterschrieben habe. Werd Mo mal bei der GKV anrufen bzw noch an den typen vom Senat schreiben.
    Ich denke, dass die das von Februar bis jetzt geändert haben, wenn du sagst dass da keiner nachgefragt hat. Bei uns wurde es explizit gesagt...keine ahnung warum.


  • Ich denke, dass die das von Februar bis jetzt geändert haben, wenn du sagst dass da keiner nachgefragt hat. Bei uns wurde es explizit gesagt...keine ahnung warum.


    Nö, haben sie nicht, die letzte Änderung zu den Bestimmungen war 2007 ;) Dein Auslandsaufenthalt kann aber der Grund sein, da ist ja dann eine Befreiung der Versicherungspflicht nötig.

  • Aber die anderen Absolventen von diesem Sommer mussten sich auch freiwillig versichern lassen.
    vielleicht haben Sie nicht die Gesetzeslage oder Bestimmung geändert, aber die haben für sich beschlossen das so zu machen, weils einfacher is und dann nicht zum neuen Jahr alle möglichen Änderungen gemacht werden müssen. Wer weiß???

  • Aber die anderen Absolventen von diesem Sommer mussten sich auch freiwillig versichern lassen.
    vielleicht haben Sie nicht die Gesetzeslage oder Bestimmung geändert, aber die haben für sich beschlossen das so zu machen, weils einfacher is und dann nicht zum neuen Jahr alle möglichen Änderungen gemacht werden müssen. Wer weiß???


    Das kann schon mal gar nicht sein, dass es alle mussten, weil es unter einigen Voraussetzungen möglichst ist, unter anderen sogar unmöglich und verpflichtend ist es auf keinen Fall. Es kann also nicht sein, dass alle es so machen mussten. Klingt nach einen Sachbearbeiter, der den anderen wieder viel Freude bereitete hat, weil er Murks gemacht hat.

  • Bist du denn zur Zeit überhaupt krankenversichert? Du hast nirgendwo geschrieben, ob du jetzt selbst den gesamten Höchstbeitrag an deine Krankenkasse bezahlt hast.


    Es erscheint mir schon sehr merkwürdig, dass dein Arbeitgeber diesen Teil in der Lohnabrechnung einfach auslässt, das geht als Angestellte doch eigentlich gar nicht. Du musst krankenversichert sein, egal ob freiwillig oder nicht. Der AG ist auf jeden Fall verpflichtet, seinen Anteil zusammen mit deinem an die von dir genannte Krankenkasse abzuführen. Vielleicht ist es ja nur eine vorläufige Abrechnung, weil du deine Krankenkasse noch nicht angegeben hast.


    Du solltest das wirklich morgen mit deiner Krankenkasse und der Besoldungsstelle klären, denn möglicherweise hast du zur Zeit gar keinen Versicherungsschutz :ohh:


    Dagegen ist die Frage, ob es sich um eine freiwillige Mitgliedschaft handelt oder nicht, doch eher nebensächlich.

  • Zitat

    Der AG ist auf jeden Fall verpflichtet, seinen Anteil zusammen mit deinem an die von dir genannte Krankenkasse abzuführen.


    Ich war mir nicht mehr sicher, meine mich aber auch zu erinnern, dass auch der Beitrag der freiwilligen Versicherung bei meiner Mutter vom Gehalt abgezogen wurde und der AG direkt an die KK gezahlt hat und nicht sie.

  • Versichert bin ich auf jeden fall und zwar freiwillig.
    alle anderen referendare, mit denen ich gesprochen habe und die jetzt in den Schuldienst getreten sind, wurden dazu aufgefordert sich freiwillig zu versichern.
    meine Krankenkasse hat mir geschrieben, dass sie den Betrag (den vollen Betrag) von meinem konto abziehen und der typ vom senat hat mir gesagt, dass der Zuschuss auf das gehalt draufgezahlt wird. dass es jetzt im august noch nicht aufgeführt ist liegt daran, dass ich den Zuschuss erst beantragt habe und die Lohnzettel vorher rausggegangen sind.
    ich werde mit meienr Krankenkasse sprechen und euch dann sagen was los is.
    Tatsache is aber, dass wir alle dazu aufgefordert wurden und privat oder freillig zu versichern. den Grund werde ich versuchen herauszufinden.

  • Was ist denn nun dabei raus gekommen? Ich würde wirklich gerne wissen, ob die Zahlung in der GKV für freiwillig Versicherte in Berlin so funktioniert: Gesamtbetrag vom Versicherten abbuchen, AG-Anteil aufs Konto bekommen.

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