Wer bezahlt die Klassenfahrtskosten für I-Helfer

  • Wenn ein Kind mit Schulassistenten (früher I-Helfer) auf Klassenfahrt fährt, wer zahlt dann die Unterkunft- und Verpflegungskosten für den Helfer?
    Das kann man ja schließlich nicht auf die Klasse umlegen.
    Der Schulassistent wird vom Sozialamt bezahlt. Dort ist man der Auffassung, die Schule müsse diese Kosten tragen.
    Wüsste gar nicht aus welchem Topf das gehen sollte.
    Wie wird das bei euch gehandhabt?

  • Die Kosten werden vom Jeweiligen Träger auf die Stelle umgeleitet, die diese Maßnahme finanziert. Das kann das Sozialamt aber auch das Jugendamt sein.
    Ich habe in meinem Fall eine formlose Begründung für die Kostenübernahme geschrieben. Dabei ist ganz wichtig, das darin steht, ohne I-Helfer kann und wird das Kind nicht an der Fahrt teilnehmen. Bei uns gibt es zudem einen Konferenzbeschluss, dass Eltern nicht als Begleitpersonen zu mehrtägigen Fahrten mitgenommen werden sollen. Also gab es keine Alernative zur I-Helferin.


    Bei uns wurde eine Kostenübernahme auch erst verneint, das scheint aber normal zu sein. Wieso bezahlen, wenn man sich auch drücken kann...

  • Ich kann leider nicht weiterhelfen, aber es ist ja schon irgendwie lächerlich, dass man dann nochmal begründen muss, warum der I-Helfer mitfahren soll!
    Wenn das Kind in der Schule schon einen Begleiter hat, dann benötigt es den auf einer mehrtätigen Klassenfahrt doch erst recht??!

  • Danke für die Antworten. Werde mal deinen Vorschlag mit dem formlosen Antrag versuchen. Bisher gab nur die mündliche Auskunft, dass die Kosten die Schule zu tragen hätte. Vielleicht wollten sie mich nur abwimmeln.
    Eltern auf Klassenfahrten halte ich auch für problemtisch, sind bei uns auch nicht zugelassen.

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