Ein Recht auf Klassenfahrten?

  • Hallo zusammen,


    ich bin Klassenlehrerin einer 3./4. Klasse mit jahrgangsübergreifendem Unterricht. Grund für die jahrgangsübergreifenden Klassen war Schülermangel, ansonsten hätte die Schule schließen müssen. Wir sind Teilstandort einer anderen Schule geworden. Im Zuge dessen wurde damals auch die Abschaffung von Klassenfahrten beschlossen, da dies in einem so kleinen System wie bei uns (aktuell drei Klassen, 2 x Kl. 1/2, 1 x Kl. 3/4 mit insgesamt drei Lehrkräften) nicht praktikabel ist und die Lehrkräfte durch permanente Aufsichten o.Ä. ohnehin überbelastet sind. Nun möchten die Vorsitzenden der aktuellen Klasse scheinbar unbedingt wieder Klassenfahrten für die Viertklässler durchsetzen. Heute bekam ich bereits diverse Links mit netten Schullandheimen auf Sylt (ca. 6 Stunden entfernt) zugemailt. Abgesehen davon, dass ich die ganze Vorgehensweise sehr befremdllich finde (auf der Klassenpflegschaft war keine Rede davon) würde mich einfach mal interessieren: Gibt es ein Recht auf Klassenfahrten? Ich habe ja kein Problem damit, mit den Kindern mal eine schöne gemeinsame (Übernachtungs-)Aktion zu machen, aber nun jedes Jahr für einige Tage auf Klassenfahrt zu fahren, muss ich nicht haben. Ich habe ein kleines Kind und allein deshalb wäre das auch betreuungsmäßig gar nicht möglich. Ich habe immer die Klasse 3/4, daher wäre ich also wirklich jedes Jahr an der Reihe. An meiner alten Schule war man im Schnitt alle vier Jahre an der Reihe - das ist ja grundsätzlich o.k. Wie sieht es aktuell eigentlich mit der Kostenübernahme für Klassenfahrten in NRW aus? Da ich erst vor kurzem aus einem anderen BL hierher gewechselt bin, bin ich diesbezüglich nicht gut informiert...


    Viele Grüße,


    Elli

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