Brandschutzbelehrung

  • Auf Grund des Threads Brandschutzübung und deren Folgen habe ich mal eine Frage an euch:


    Wie oft seid ihr als Lehrer über den Brandschutz an der Schule informiert/ belehrt wurden, an der ihr unterrichtet?
    Wie oft seid ihr als Lehrer über das Verhalten bei Rauchentwicklung an der Schule belehrt bzw. informiert wurden?
    Seid ihr von der SL oder einem Brandschutzbeauftragen über Rettungswege aufgeklärt wurden?


    Ich frage mal hier konkret Lehrer/innen, die eventuell noch nicht lange bzw. an einer Schule sind und die jetzt ihr Wissen auf Grund der gemeinsamen Alarmübungen mit den Schülern haben.



    P.S. Ich bin auf Grund verschiedener Abordnungen und Fusionen an verschiedenen Berufsschulen schon gewesen, aber ich bin als neuer Lehrer noch nie von der SL über den Brandschutz/ Katastrophenschutz aktenkundig belehrt wurden. Zumindest kann ich mich nicht erinnern, jemals eine solche Belehrung je unterschrieben zu haben.

  • Hallo Marie74,


    die Information erfolgt hier (RLP) so ungefähr jährlich. Jedenfalls dann, wenn ich eine Klassen- oder Kursleitung habe.
    Dann wird nämlich am ersten Schultag (unter anderem) die Verwaltungsvorschrift Maßnahmen beim Ausbruch eines Brandes oder bei sonstigen Gefahren in Schulen von der Schulleitung ausgeteilt (und von mir mit den Klassen gelesen(!) und erörtert.
    Dazu kommen dann noch die diesbezüglichen Regelungen der Hausordnung (Schulinternes Alarmsystem, Sammelplätze auf dem Schulhof etc.)
    Ich mach mir dann auch immer den Spaß zu fragen, wo denn - vom jeweiligen Standort aus - der nächste Feuerlöscher zu finden ist. Viele - auch Kollegen - rennen seit Jahren oder Jahrzehnten durch das Gebäude, und haben die Dinger noch nie bewußt wahrgenommen. (OK, es gibt in der o.g. VwV auch keine Stelle, an der etwas über den Einsatz der Feuerlöscheinrichtungen steht. Sie müssen nur stets gut zugänglich und betriebsbereit sein.).


    Über die hausinternen Regelungen (Alarmsignal, Fluchtwege, ...) informiert auch von Zeit zu Zeit (wohl auch fast jährlich) der Sicherheitsbeauftragte für den inneren Schulbereich in einer Dienstbesprechung - meist am ersten Schultag des neuen SJ. Etwas dazu steht auch in einer Handreichung, die alle neuen Lehrkräfte bei uns bekommen.


    "Aktenkundig belehrt" worden bin ich darüber auch nie - Aktenkundig belehrt (wenn das Klassenbuch eine Akte ist) habe ich darüber aber schon.


    Gruß
    Nitram

  • Das ist aber mehr als in Sachsen-Anhalt üblich. Ich wüsste noch nicht mal, wer an der neuen Schule oder an der alten Schule Sicherheitsbeauftragter wäre.
    Und wie die Fluchtwege aus den einzelnen Räumen verlaufen und wo der Sammelplatz ist, habe ich mich meist selbst überzeugen müssen. (Was ja eigentlich auch nicht zu schwer ist!)
    Aber ich hatte mal eine Alarmübung an einer Schule, da habe ich und die gesamte Klasse!!! nicht gehört, dass der Alarm losgegangen ist. Erst als einige Klassen draussen vorbei gelaufen sind und ein Kollege ans Fenster klopfte (Erdgeschoss) sind wir los zum Sammelplatz.

  • Nachtrag:
    Für die allgemein bildenden Schulen gibt es eine solche Belehrungspflicht wie oben für RLP geschildert auch in Sachsen-Anhalt.
    Der Runderlass Regelmäßige Belehrungen der Schülerinnen und Schüler an den allgemeinbildenden Schulen legt dies fest.
    Informieren müssen hier die Lehrkräfte selbst. Ich sehe auf die schnelle keine Belehrungpflicht durch die SL.
    Dies entnehme ich dem Runderlass "Verhalten bei Schadensereignissen und Bedrohungslagen" Satz 1, gleiche Website wie oben. Dort steht:

    Zitat

    Die Lehrkräfte und die sonstigen Bediensteten an Schulen sind verpflichtet, sich und die Schülerinnen und Schüler rechtzeitig mit den ... Verhaltensregeln vertraut zu machen und sie im Ernstfall zu beachten.


    Weiter Sachsen-Anhaltinisches Landesrecht studieren will ich jetzt nicht. Vielleicht gibt es aber entsprechende Regelungen auch für berufsbildende Schulen.


    Gruß
    Nitram

  • Bei uns wird jeder neu an die Schule kommende Kollege über Alarm- und Brandschutzregelungen vom Sicherheitsbeauftragten informiert, Rettungswege werden gemeinsam abgegangen. Bei relevanten Veränderungen informieren die Sicherheitsbeauftragten das Kollegium in der Lehrerkonferenz. Die Evakuierung des Schulgebäudes wird einmal im Semester geprobt und evaluiert - der Dortmunder Feuerwehr zu Folge sind wir als öffentliches Gebäude mit rund 1000 Menschen sehr schnell geräumt.


    Dass in einem Klassenraum ein Feueralarm nicht zu hören ist, ist eine ernste Verletzung der gesetzlichen Sicherheitsvorgaben; wenn der Schulleiter darauf nicht reagiert, ist das eine schwere Dienstpflichtverletzung! Ich hoffe, die defekte Alarmanlage ist umgehend repariert worden.


    Der Unterschied zwischen einem ersten aber unkritischem Zwischenfall und einer Katastrophe, die Menschenleben kostet, sind oft einfach nur einige verschwendete Minuten Zeit.


    Nele

  • (wenn das Klassenbuch eine Akte ist)


    Off topic: das Klassenbuch ist eine Akte, in der Dienstvorgänge dokumentiert werden und die archiviert wird.


    Zitat

    Ich sehe auf die schnelle keine Belehrungpflicht durch die SL.


    Da die Schulleitung die unmittelbare Dienstaufsicht in der Schule ausübt und deshalb für alle Vorgänge in der Schule Verantwortung trägt, gehört es zu ihren Pflichten dafür zu Sorgen, dass eine Belehrung des Kollegiums gewissenhaft durchgeführt wird; das kann aber ohne weiteres deligiert werden.


    Nele

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