Gegen Zeugnis Widerspruch einlegen oder doch noch Chance auf Nachprüfung?

  • Ich brauche dringend einen Rat! Mein Sohn(17j.Hauptschüler 9.Klasse) bekommt 2 sechser und eine fünf(Bio) und wird somit nicht versetzt.Die sechser bekommt er in Kunst und Infomatik ,was ein Wahlpflichtfach war.( Habe gerade im Internet gelesen das Wahlpflichtunterricht nicht die Versetzung gefährden kann) .Leider Gottes muß ich sagen,das mein Sohn ohne mein Wissen diese Stunden ständig geschwänzt hat! Einen blauen Brief hat er aber nur in Mathe bekommen .Ich habe nicht einmal von seinem Lehrer die Benachrichtigung bekommen,das er schwänzt ,und gerade das macht mich sehr wütend.Mich hat fast der Schlag getroffen,als sein Lehrer mir am Telefon mitteilte das er sitzen bleibt ( mit schlechten Noten habe ich gerechnet).Keine Chance auf Nachprüfung!Vielleicht ein Schulwechsel zum Berufskolleg( er hat 9 Schuljahre und ein Vorschuljahr hinter sich)? Ich weiß ja auch nicht wie das mit dem blauen Brief vor dem Halbjahrszeugnis aussieht...zählt der für das jetzige Zeugnis mit ..auch wenn das andere Fächer waren wo er angemahnt wurde? Wir wissen einfach nicht weiter(da mein Sohn ja schon ziemlich alt ist)! Morgen früh muß ich das Zeugnis abholen! Wäre schön,wenn mir bis dahin schon jemand einen Rat geben könnte! Danke..

  • Stand im Halbjahreszeugnis ein Hinweis:"Die Versetzung ist gefährdet" oder so etwas ähnliches?

    Die Wälder wären sehr still, wenn nur die begabtesten Vögel sängen - HEnRy vAn dyKe

    • Offizieller Beitrag

    Was wurde dir denn auf dem Elternsprechtag gesagt?
    Ich kann mir kaum vorstellen, dass so etwas aus heiterem Himmel kommt. Da in der Hauptschule doch das Klassenlehrerprinzip gilt, hast du doch bestimmt auch mit dem Lehrer oder der Lehrerin gesprochen, die Info und Kunst unterrichten oder - falls dies nicht die selbe Person ist - mit dem Klassenlehrer, der doch auch vom Schwänzen deines Sohnes gewusst haben muss.


    Ich dachte immer, Wahlpflichtfächer seien (zumindest an der Realschule) versetzungsrelevant.


    Zitat

    Ich weiß ja auch nicht wie das mit dem blauen Brief vor dem Halbjahrszeugnis aussieht...zählt der für das jetzige Zeugnis mit ..


    Der blaue Brief wird doch erst NACH dem Halbjahreszeugnis verschickt.

  • Hallo Biggie,


    ich bin mir nicht sicher, ob sich die Versetzungsbestimmungen von Haupt- und Realschule in diesem Punkt unterscheiden: Soweit ich weiss, wird eine 5 oder 6 auf dem Zeugnis nur angemahnt versetzungsrelevant. Dabei zählt auch eine nicht ausreichende Leistung im entsprechenden Fach auf dem Halbjahreszeugnis als Abmahnung. Ein "blauer Brief" muss in diesem Fall nicht mehr verschickt werden. War dies der Fall?


    Zumindest in der Realschule ist Wahlpflicht ab Klasse 8 versetzungsrelevant. Aber da können dir Hauptschullehrer sicher besser Auskunft erteilen.


    Ich finde es aber auf jeden Fall ein eigentlich unentschuldbares Versäumnis der Schule, dich nicht über das massenhafte Schwänzen zu informieren. Auch, wenn dein Sohn nicht mehr schulpflichtig ist!

  • in Bio hatte er eine fünf, Kunst und Info hatte er das erste Halbjahr nicht gehabt.


    Zum Elternsprechtag konnte ich zum erstenmal nicht gehen, wegen Krankheit. Sein Klassenlehrer hat mich immer angerufen,wenn etwas war!

  • Jinny


    Wieso nicht mehr Schulpflichtig ? Man hat mir gesagt das das Vorschuljahr nicht angerechnet wird. Könnte er dann dieses Jahr noch zum Berufskolleg und den Hauptschulabschluß nachholen? Im letzten blauen Brief stand das die Leistungen in Mathe zur Zeit nicht ausreichend sind und somit die Versetzung gefährdet ist.

    • Offizieller Beitrag

    Bio musste nicht angemahnt werden, da er dort ja eine 5 im Halbjahreszeugnis hatte. Deshalb bekam er in Bio keinen blauen Brief.
    Mathe musste wohl angemahnt werden, da er dort ja keine 5 auf dem Halbjahreszeugnis hatte, zwischenzeitlich aber die Gefahr bestand, dass er eine 5 hätte bekommen können.

  • Hallo Biggi,
    auch an der Hauptschule sind WAhlpflichtfächer versetzungsrelevant. Allerdings habe ich bei mir an der Schule gehört (auch HS/NRW), dass nur angemahnte Noten versetztungsrelevant sind. DAbei ging es aber um Fünfen. Ob es bei Sechsen wegen Nichterscheinens doch relevant werden kann, wenn man es damit pädagogisch begründet, dass Nichterscheinen Leistungsverweigerung ist, weiß ich nicht.
    An ein Berufskolleg kann er auf jeden FAll, die Vorschule zählt auch zur Schulpflicht, von daher hat er die zehn Schuljahre voll und muss sich von der Schule eine SChulzeitverlängerung geben lassen. Machen die meisten Schulen aber ohne Prolbeme, wenn sie Hoffnung haben, dass der Schüler zum Abschluss kommt.
    Das Berufskolleg ist da außen vor. Es gibt einen Kurs, der heißt Vorbereitungsjahr zum Berufgrundschuljahr, da gehen meist die Schüler hin, die die KLasse 9 nicht geschafft haben und nun einen Abchluss wollen, den sie auf dem Berufskolleg bekommen können im Berufsgrundschuljahr.
    Ich hatte eine Schülerin (Klasse , die jetzt gerade in der Achten ihre zehn Jahre voll hatte. Sie ist jetzt zum Berufskolleg gewechselt (ab August) in eben diesen Kurs und wird hoffentlich in zwei Jahren einen Abschluss haben.
    Da zählen die NOten auch nicht. Allerdings sind die Fristen zur Anmeldung für August schon abgelaufen, so dass du nur mit Glück noch einen freien Platz bekomemn wirst. Frag doch morgen mal den KL deines Sohnes, wie du weiter vorgehen sollst.
    Gruß Nof.


    Ich weiß nicht, warum in der KLammer dieser Smiley erscheint, eigentlich sollte da eine 8 stehen.

    Wir helfen einem Menschen mehr, wenn wir ihm ein günstiges Bild seiner selbst vorhalten, als wenn wir ihn unablässig mit seinen Fehlern konfrontieren.
    A. Camus

    Einmal editiert, zuletzt von nofretete ()

  • Zitat

    nofretete schrieb am 04.07.2005 19:45:
    Allerdings habe ich bei mir an der Schule gehört (auch HS/NRW), dass nur angemahnte Noten versetztungsrelevant sind. DAbei ging es aber um Fünfen.


    Eine nicht angemahnte Nicht-Ausreichende Leitung ist nicht versetzungsrelevant, aber das gilt nicht für alle. Wenn zum Beispiel zwei Fünfen nicht angemahnt sind zählt eine davon trotzdem für die Versetzung.


    Wie das bei Sechsen ist weiß ich leider im Moment auch nicht...

  • Wenn das bei den Sechsen auch so wäre udn von zwei Sechsen eine nicht angemahnte zählt, dann würde er mit dieser einen Sechs auf jeden Fall nicht versetzt. Hat er den Unterricht denn regelmäßig geschwänzt? Wenn er ab und zu mitgearbeitet hätte, wäre eine Sechs m.E. nicht gerechtfertigt.

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    A. Camus

  • Hallo Nof.
    Danke für deine Antwort ! Hilft mir schon ein bißchen weiter.Der Lehrer meines Sohnes hat behauptet das das Vorschuljahr nicht zählt. Hätte man mich denn nicht anmahnen müssen,wegen der schwänzerei in Kunst und Info? Das macht man bei nicht ausreichender Leistung ja auch.Leider weiß ich nicht wo er besser aufgehoben ist,Hauptschule oder Berufskolleg.Da wo er jetzt ist ,scheint man ja machen zu können was man will.

  • Normalerweise müssten Lehrer die Eltern benachrichtigen. Es ist aber so, dass das einige Lehrer nicht machen. Wo er besser aufgehoben ist, ist keine leichte Frage. Wenn ich mal ehrlich bin, scheint dein Sohn auch keine rechte Lust auf Schule zu haben. ER hätte wissen müssen, wie das SChwänzen bewertet wird und dass er so nicht durchkommt. Von daher denke ich, dass ein weiteres Jahr Schule auf der HS für dich ein Kampf würde, ständig hinterher zu sein, ob er da war...
    Am Berufskolleg ist der Unterricht praktischer ausgerichtet, viel. besser für ihn.
    Leider bin ich auch erst ein Jahr in der HS, gerade fertiggewordene Lehrerin und eigentlich für die GS ausgebildet, von daher kann ich nicht aus reicher Erfahrung sprechen. Alles Gute für das Gespräch morgen, falls es stattfindet. NOf-

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    A. Camus

  • Zitat

    Da wo er jetzt ist ,scheint man ja machen zu können was man will


    Offenbar war dein Sohn dieser Ansicht. Was sagt er denn zu der ganzen Angelegenheit? Es war ja letztlich seine Entscheidung, nicht hin zu gehen. Und er ist immerhin 17!


    Gruß,
    Remus

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  • Wenn das stimmt und er KUnst mitgemacht hat, auch Leistung gezeigt hat, könnte er hier nur eine Fünf bekommen. Die eine SEchs wäre nicht angemahnt und somit nicht relevant. Aber wie gesagt, ich bin noch nicht lange dabei und nicht hunderprozent sicher. Gruß Nof.

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    A. Camus

  • Na klar war es seine Entscheidung,ich muß dazu sagen, das mein Sohn ADHS hat und eigendlich nicht seinem Alter entspricht.Wir konnten ihn auch nicht verstehen,( sind der Meinung das es Absicht war) warum er das getan hat.Er hatte ein Praktikum in einem Chemiewerk und wollte danach unbedingt Chemikant werden.Für drei Wochen hat er sich auch angestrengt,danach war null Bock. Das kam eigendlich zum ende der 8. Klasse,er war vorher einer von den guten Schülern.

  • NRW-Schulerfahrungen haben wir auch. In dieser Schule dort war es definitiv so, dass diverse Familien von der Nicht-Versetzung ihrer Kinder erst am Zeugnis-Tag erfuhren und in keiner Form gewarnt waren. Mit ihren Widersprüchen und was sie da alles noch so unternommen haben, weil es für etliche Kinder das schulische Aus war, hatten sie keinen Erfolg. Also geht das wohl in Ordnung.


    Grüße Enja

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