Dienstunfähigkeitsversicherung

  • Wer hat eine Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte? Was sollte man dabei beachten?
    Bin für Tipps dankbar!
    Sofie

  • Ich habe eine.


    Ob sich das lohnt? Keine Ahnung.


    Am wichtigsten ist wohl, dass Du wirklich eine Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte abschließt - und keine Berufsunfähigkeitsversicherung.


    Die Dienstunfähigkeitsversicherung zahlt (wenigstens ist das das Versprechen) bei Dienstunfähigkeit, wenn Du also nicht mehr als Lehrerin Deinen Dienst ausüben kannst.


    Die Berufsunfähigkeitsversicherung dagegen greift, wenn Du berufsunfähig bist - und das kann heißen, KEINEN Beruf mehr ausüben zu können.


    Wer dienstunfähig ist, muss noch lange nicht berufsunfähig sein.

  • Nein, es gibt auch BU ohne DU und dann hat man als Beamter im Falle des Falles kein Anrecht auf eine Rente, da man als dienst-, nicht jedoch als berufsunfähig gilt.

  • Das eine ist doch im anderen enthalten, oder?


    Also eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit Dienstunfähigkeitsklausel.


    Aber nur, wenn man eine Versicherung findet, die das so anbietet. Wichtig ist, wie oben schon geschrieben die DU-Klausel. D.h., dass der Versicherer die Versetzung in den Ruhestand durch den Dienstherrn als DU akzeptiert. Die echte Beamtenklausel würde dann allein diese tatsache als DU werten. Die gibt es aber so nicht mehr, d.h. es gibt die Einschränkung, dass du aus gesundheitlichen Gründen in den Rúhestand versetzt werden musst und du das Amtsarztgutachten vorlegen musst. Aber ein kein anderes weiteres Gutachten machen musst. Auch sollte drin stehen, dass als Nachweis einer weiterbestehenden DU die Aussagen des Dienstherrn reichen (also z.B. der Nachweis, dass du weiterhin Ruhestandsgehalt bekommst). Ah hier ist sie, die DU-Klausel: Bei Beamten des öffentlichen dienstes gilt die Versetzung in den Ruhestand wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit als Berufsunfähigkeit. Das mit der DU ist wichtig, denn per Definition kann eine DU früher eintreten als eine BU, da sind die Kriterien strenger. Deshalb darfst du auch keine BU-Versicherung abschließen, auch wenn der Vertreter meint, das sei dasselbe. Ach so. Eine abstrakte Verweisung muss ausgeschlossen sein, bzw. darf nicht in der Klausel drinstehen. DAnn mussr du schauen, wieviel du absichern möchtest. Sollte nicht zu vuiel sein, da ja deine Ruhegehaltsbezüge mit den Jahren steigen. Auch ist zu schauen, bis wann die DU zahlt. Es gibt Versicherungen, die bieten Versicherungsschutz bis 60, zahlen aber bei einem Eintritt des Versicherunhgsfall vor dem 60. Lebensjahr bis zum 65 Lebensjahr aus. Man muss nachfragen, welche Gesundheitsfragen gestellt werden und auf welchen Zeitraum vorher die sich beziehen. DBV fragt zum Beispiel nach allem im zeitraum von 10 Jahren vorher, DEBEKA will nur 5 Jahre vorher wissen. Evtl. ist eine Teildienstunfähigekeit mit abgesichert. DA kann man nachfragen.


    Soweit.


    GRuß

Werbung