ausstehende Fahrtkostenerstattung - Rechte?

  • Hm,


    bin sehr frustriert, ich bin teilabgeordnet und bekomme eigentlich auch die Fahrtkosten zum Teil erstattet.


    Ganz kurz gefasst: Seit sieben Monaten warte ich auf die Erstattung eines bestimmten Antrages, der fehlerhaft bearbeitet wurde, es fehlten bei der Erstattung über 200 €, weil die Sachbearbeiterin eine Seite schlicht bei der Berechnung übersah und überging. Ich habe inzwischen diverse Mails geschrieben, meinen SL darauf angesetzt, angerufen, Briefe geschrieben UND sogar ein persönliches Gespräch auf dem Schulamt mit der Dame gehabt, die mir versicherte es auszubügeln... Getan hat sich NICHTS, NICHTS, NICHTS... und ich brauche das Geld dringend, ich bin erst kurz verbamtet und arbeite/zahle immer noch Restschulden aus der Angestelltenzeit ab, die Summe fehlt nun zusätzlich... Außerdem geht es mir langsam an die Nieren, dass ich dem Geld hinterherrenne ohne etwas zu bewirken, ich fühle mich "hilflos", weil alle Bemühungen mein Gld zu bekommen schlicht im Sande verlaufen.


    Wie würdet ihr jetzt an meiner Stelle vorgehen? Eine Frist setzen? Ich weiß mir bald keinen Rat mehr.


    Gruß Jenny

  • Das normale "Mahnverfahren" per Rechtsbeistand ist mir nicht völlig fremd,


    mir fehlt jedoch der passende Rechtsbeistand :( Ja, ich weiß es gibt die GEW und nein, ich bin noch kein Mitglied, weil ich es mir momentan schlicht nicht leisten kann so viel Geld abzudrücken, kämpfe so schon mit meinen Altlasten, die ich als Alleinverdiener über sieben Jahre Nichtverbeamtung gesammelt habe.


    Pech gehabt?


    Edit: Kämpfe mich eben durch deinen Link, interessant, danke. Das Ganze kostet mich also Minimum 30-40 € Gerichtsgebühr plus X, das würd ich gern vermeiden wollen, bleibt dann doch auch gar nix mehr übrig von den 200. Ach Mensch, warum kann es nicht auch mal einfach gehen bei mir.


    Gruß Jenny


  • 1. Du brauchst keinen Rechtsbeistand, sondern einen amtlichen Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides. Gibts im Schreibwarenladen. Den füllst Du aus und schickst ihn ans zuständige Amtsgericht. Dann musst Du warten, was passiert.


    2. Sämtliche Kosten des Mahnverfahrens sind selbstverständlich von der Schuldnerseite zu bezahlen.


    3. Eine gewisse Portion Mut gehört natürlich dazu, die Hand zu beißen, die einem die Brosamen spendet. Ein roter Punkt in der Akte wäre Dir wohl gewiss... (nein, das sage ich natürlich nur, um Dir ein bisschen Angst zu machen. Geht mit Lehrern halt immer so schön leicht).


    4. Sollte das oben beschriebene Mahnverfahren nicht fruchten, solltest Du in der Tat einen Anwalt hinzuziehen. Auch diese Kosten sind vom Schuldner zu tragen.



    Viele Grüße
    Fossi

    Die Mutter der Dummen ist immer schwanger.

  • 3. Eine gewisse Portion Mut gehört natürlich dazu, die Hand zu beißen, die einem die Brosamen spendet. Ein roter Punkt in der Akte wäre Dir wohl gewiss... (nein, das sage ich natürlich nur, um Dir ein bisschen Angst zu machen. Geht mit Lehrern halt immer so schön leicht).


    Schreib sowas lieber nicht. Der Durchschnittslehrer hat solche Rosinen-Cojones, dass der das sofort für bare Münze nimmt. :/


    Nele

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