Elternzeit/Babykurse Selbstständikeit

  • Hallo ihr,


    ich bin Beamtin auf Lebenszeit in Baden-Württemberg und meine Kleine kam im Juli 2014 auf die Welt. Elternzeit habe ich vorerst bis Juli 2016 beantragt. Nun möchte ich dieses Jahr die Fenkid-Fortbildung machen, um dann selbst Kurse anzubieten.
    In unserem Haus ist extra in unserem Untergeschoss ein Raum vorgesehen, den man für dies nutzen kann, der auch separat zu betreten ist. An der Volkshochschule oder Familienbildungsstätte möchte ich keine Kurse anbieten.
    Nun habe ich einige Fragen dazu:
    1.) Meint ihr dies wird als Nebentätigkeit genehmigt?
    2.) Muss ich mich als UG/etc. anmelden?
    3.) Welche Versicherungen sind abzuschließen?
    4.) Der Raum muss als gewerbliche Fläche ebenfalls angemeldet werden?
    5.) Was ist noch zu beachten?


    Vielen Dank schonmal.


    Liebe Grüße
    Mayine

  • Ja, genehmigt werden müsste es dir, da ja kein dienstlicher Grund dagegen spricht.
    Wichtig ist, dass du das vor Aufnahme der Tätigkeit genehmigen lässt und auch der Elterngeldstelle meldest. Da du dann ja selbstständig bist, musst du ein gewerbe anmelden, bei mir war es so, dass sich dann die BG bei mir gemeldet hast.


    Wichtig ist, dass du dir Gedanken darüber machst, ob du noch ein Kind haben möchtest - wichtig! Dann ändern sich die Berechnungsgrundlagen für das Elterngeld (für manch einen kam da das böse Erwachen - kann aber manchmal auch ganz tricky sein).

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