LK Deutsch Weiterbildungskolleg NRW: "Der Prozess" nicht in den Vorgaben - Auswirkungen auf Abituraufgaben?

  • Ich habe gesehen, dass die Vorgaben im LK Deutsch für das Gymnasium und das Weiterbildungskolleg identisch sind bis auf die Vorgabe "Der Prozess", der beim Weiterbildungskolleg fehlt. Heißt das nicht im Grunde, dass im morgigen Abitur eine Aufgabe in Verbindung mit dem "Prozess" eher unwahrscheinlich ist? Die Weiterbildungskollegs kriegen doch keine eigenen Aufgaben - oder?

  • Ich glaube, die bekommen eigene Aufgaben. Im WBK haben die auch in Physik z.T. andere Vorgaben als wir am Gym. Außerdem haben die auch im Oktober noch Prüfungstermine.

  • Wir WBKs haben den gleichen Aufgabenpool wie die Gymnasien - bis auf die WBK-spezifischen Fächer wie z.B. Russisch - aber bei der Auswahl wird natürlich auf die curricularen Vorgaben geachtet; eine Aufgabe, die nicht mit dem Curriculum vereinbar ist, wird im Abitur nicht gestellt werden, denn das wäre ein Klagegrund.


    Nele

  • Da Deutsch zentral gestellt wird, heißt das aber doch dann im Grund, dass im Abitur keine Aufgabe mit dem "Prozess" zu erwarten ist - wenn die nicht diese Aufgabe am WBK austauschen würden.

    Frei zitert: "Jemand musste Akten K. verleumdet haben, denn ohne daß er etwas böses getan hätte, fand er sich eines Morgens mit einer Abituraufgabe konfrontiert, die er mit seinen Schülern nicht vorbereitet hatte..." :) Sag Deinen Schülern für den Fall des Falles: Bei Kafka geht es immer um den Vater. Unter dieser Prämisse kannst Du jeden Kafkatext bis ins Mark analysieren.


    Doch, ich mag Kafka trotzdem.



    Viele Grüße
    Fossi

    Die Mutter der Dummen ist immer schwanger.

  • Hallo,


    wenn ich Nele richtig verstanden habe, dann ist der Aufgabenpool derselbe, d.h. dort sind auch Klausuren zum Prozess drin. Nur wird (vermutlich von der BR/Schulamt/Schulleitung?) vorher dafür gesorgt, dass diese Klausuren nicht auf den Tischen der Abiturienten an den WBK auftauchen. Sollte ja auch nicht wirklich schwierig sein, einen Aufgabenpacken nicht zu versenden.


    Daraus würde ich nicht schließen, dass der Prozess nicht Thema sein könnte und v.a. auch für den Fall, dass es dieses Jahr zufallsmäßig tatsächlich so sein sollte, nicht die innere Regel ableiten, dass es immer so ist.


    lg Sunrise

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