Weiterbildungsantrag nicht weitergeleitet, was tun?

  • Hallo,
    als Neue im Forum stelle ich mich kurz vor: Ich bin Lehrerin an einer Berliner Brennpunktschule und unterrichte momentan Deutsch und Ethik (beides fachfremd) in Klasse 7 und 8.
    Im März habe ich einen Antrag auf Weiterbildung für das Fach Ethik gestellt. Unsere Konrektorin schmetterte den gleich schon mündlich ab, da die Schule keinen Bedarf habe.
    Ich habe den Antrag trotzdem noch am gleichen Tag abgegeben, bzw. in ihr Fach gelegt. Heute habe ich durch Zufall in einer Personalratssitzung (bin Nachrücker) erfahren, dass
    mein Antrag gar nicht weitergeleitet wurde. Das war ein echter Schock. Was hat sie damit gemacht? Vergessen? Zerrissen? Ich ärgere mich im Nachhinein, dass ich mir den Eingang nicht habe
    bestätigen lassen. Dazu muss man aber auch wissen, dass eine Woche zuvor unsere Sekretärin zwangsumgesetzt wurde, das Sekretariat bis letzten Dienstag unbesetzt war. Ich hätte
    trotzdem darauf bestehen sollen.
    Angst macht mir auch, dass ich bereits 2 Umsetzungsanträge gestellt habe, die ich jeweils fristgerecht und persönlich beim Schulleiter abgegeben habe. Was, wenn die auch nicht
    angekommen sind?
    Wer weis, an welcher Stelle im Schulamt man in Erfahrung bringen kann, ob diese Anträge dort gelandet sind, und was würdet ihr mir allgemein zum weiteren Vorgehen raten?


    Gruß aus Berlin

  • Wer weis, an welcher Stelle im Schulamt man in Erfahrung bringen kann, ob diese Anträge dort gelandet sind, und was würdet ihr mir allgemein zum weiteren Vorgehen raten?


    Beim Schulamt anrufen, sich mit dem zuständigen Sachbearbeiter verbinden lassen und nach dem Stand der Bearbeitung fragen?


    Gruß !

    Mikael - Experte für das Lehren und Lernen

    • Offizieller Beitrag

    Dienstaufsichtsbeschwerde! Mir hat mein Lehrer für Verwaltungsrechts mal gesagt, als Bürger hat man genau zwei Rechte: Anträge stellen und einen Bescheid bekommen. In diesem Fall könnte allerdings nicht nur ein Dienstvergehen vorliegen, sondern sogar eine Straftat im Amt, aber da ist die Beweislage natürlich immer ein Problem.


  • Es muss oben auf dem Antrag stehen, an wen der genau geht und da rufst du an bzw. schreibst eine Mail hin.


    Meiner ist auch über den Dienstweg nicht zurückgekommen, nicht mal eine Ablehnung. Angekommen war er aber, nur die gute Dame war der Meinung, dass Lehrer in Elternzeit keinen Anspruch auf Weiterbildungen haben, blöd nur, dass es in Berlin sogar eine Vereinbarung gibt, dass diese zu bevorzugen sind (weil sie ja nicht freigestellt werden müssen ;) und man trotzdem später über ihr neu erworbenes verfügen kann )


    Naja, bei der 2. Bewerbung habe ich dann drauf geschrieben, 1. Antrag wohl abgelehnt, Zweitantrag fürs nächste Schuljahr (die sind zu bevorzugen) und hoffe, dass dies etwas bringt.


    Also versuche es direkt bei der Senatsverwaltung, evtl. haben die auch noch Plätze frei.

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