Eigene Geräte in der Schule versichert?

  • Hallo,


    ich hab eine Frage:


    Mir ist auf dem Weg ins Lehrerzimmer mein Laptop runtergeflogen. Nun ist es defekt.
    Ist man da irgendwie versichert? Bin im BPV zum Beispiel.



    Danke für die Hilfe

  • Mir wurde damals gesagt nein, wir haben beim Kochen in Wahlpflicht meine Küchenmaschine genutzt und der Motor ist durchgebrannt. Da hieß es dann, ich sollte froh sein, wenn es nicht noch Ärger gibt, weil nur zugelassene elektrische Geräte in der Schule erlaubt sind.

  • Bei uns ist das ähnlich:
    Nur zugelassene Geräte dürfen betrieben werden. Das geht theoretisch so weit, dass ein durch ein privates Gerät entstandener Schaden richtig teuer werden kann.
    Stellt die Schule das Gerät nicht (hier: Laptop), verzichte ich auf dessen Einsatz. Geht mir privates Eigentum kaputt, hafte ich selbst dafür, wenn ich es nicht zwingend zur Ausübung meiner Arbeit benötige.

  • Bei uns haben selbst mitgebrachte Geräte einen Aufkleber vom Kreis bekommen. Damit gelten sie als geprüft und wenn deretwegen ein Brand entsteht, seien wir nicht haftbar.

  • Oh Gott. Darüber hat bei uns, glaube ich, noch niemand nachgedacht. Aber selbst wenn: Wenn wir nicht mit unseren Privatgeräten arbeiteten, würde unser "Medienkonzept" in sich zusammenfallen. :tot:

    Dödudeldö ist das 2. Futur bei Sonnenaufgang.

  • Hmm...ok hört sich ja super an....Das heißt ich hafte sogar noch dafür , wenn mit dem Gerät was schief läuft?


    Das ist echt bitter.


    Klar, ich könnte mir ja auch einen der zwei Schullaptops leihen, die nie zur Verfügung stehen....

  • Wenn der Haushalt freigegeben ist, einfach benötigte Geräte beantragen.


    Das kann über die Fachschaft laufen, aber auch Anträge von einzelnen Lehrern werden oft berücksichtigt. Dafür bekommt jede Schule Geld von ihrem Schulträger.


    Private Geräte sind privat. Das Mitbringen in die Schule geschieht auf eigenes Risiko. Andersherum nehmen wir ja auch nicht Schulgeräte mit nach Hause.

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