Bayern, Gymnasium: Ersetzen von Zwischenzeugnissen durch Zwischenberichte in Jahrgangsstufe 9 und 10

  • In Bayern erlaubt die Gymnasiale Schulordnung, in den Jahrgangsstufen 5-8 das Zwischenzeugnis durch zwei Zwischenberichte zu ersetzen (ohne Zeugnisnoten, dafür mit Nachkommastellen statt Auf-/Abrundung).
    Außerdem gibt es im Anhang zur GSO noch einige Dutzend sogenannte Modusmaßnahmen: Diese erlauben Abweichungen von der GSO in allen möglichen Bereichen, teilweise mit Zustimmung verschiedener Gremien, etwa Schulforum. Unter anderem gibt es da die Möglichkeit, das Zwischenzeugnis durch Zwischenberichte zu ersetzen ohne Beschränkung auf Jahrgangsstufen.


    Weiß wer eine Schule, die das auch macht, oder hat Erfahrungen damit?


    Hintergrund: Unsere Schulleitung bestreitet die Gültigkeitder Modusmaßnahme, und wir fragen jetzt mal Hauptpersonalrat etc. - und ich dachte, ich frage auch mal hier.

    Seit 2004 unter dem gleichen Namen im Forum, weitgehend ohne ad hominem.

  • Das ist eine gute Frage!
    Ich meine im Hinterkopf zu haben, dass die Modusmaßnahmen damals zeitlich begrenzt waren, bis eine neue GSO herauskommen sollte, bei der sie gleich eingearbeitet sind. Aber das ist eine recht vage Erinnerung, sorry!

  • Ich habe in Erinnerung, dass die aktuelle GSO bereits die mit eingearbeiteten Modus-Maßnahmen ist, und der Modus-Anhang auch solche Maßnahmen enthält, die nicht eingearbeitet wurden. Aber ich müsste mich auch richtig kundig machen.

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    • Offizieller Beitrag

    OK, hier Realschule - wird seit Jahren in 6-8 bei uns so gemacht und die Modusmaßnahmen sind auch "nur" Anhang. Und die Formulierung "neue GSO" finde ich etwas seltsam, denn neu wird da ja nichts neu gemacht - höchstens Ergänzungen eingeführt, oder bin ich da quer.


    Nur die "wichtigen" Klassen bekommen eins: 5 (Übertritt Gym), 9 und 10. Wichtig heißt wegen der Bewerbung für Ausbildungsplätze.


    Seltsam finde ich auch die Gültigkeit der Modulmaßnahmen zu bestreiten. Chef könnte sich ja mal umhören unter seinen Direktor-Freunden.

    • Offizieller Beitrag

    Ich habe noch einmal meinem Chef gefragt. Der Hinweis auf angebliche nicht vorhandene Gültigkeit der Modusmaßnahmen führte zu Kopfschütteln seinerseits.

  • Danke dir. Wobei es in meinem Fall nicht um die Modusmaßnahmen an sich geht, sondern die konkrete Interpretation von #35 gibt - darf man das auch in 9 und 10? Manche Schulen machen das jedenfalls so, aber das muss ja nichts heißen. :)

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    • Offizieller Beitrag

    Hm, ok, aber dann lese ich das mal als Schulleitung: Da steht keine Beschränkung auf eine bestimmte Jahrgangsstufe. Eine Fußnote und einen Kommentar dazu kann ich auch nicht erkennen. So what ;)?


    Der wichtige Hinweis ist eher der, dass es in Absprache mit dem Elternbeirat stattfinden muss - vielleicht sogar im Schulforum?


    Wir haben, wie gesagt, auch eine Mischform: Wir geben zwei Mal im Jahr, immer vor den Elternsprechtagen, Notenauszüge für die Eltern heraus. Am Zeugnistag gibt es für 5, 9 und 10 dann Zeugnisse, für alle anderen einen Halbjahresbericht mit einer Minimalbemerkung.


    Die Eltern sind maximal informiert, was den Notenstand angeht, Zeugnisaufwand ist reduziert.


    Im RS-Bereich machen das nicht nur manche Schulen, sondern viele. Der Notenmanager (Habt ihr den - ich vermute grad seltsamerweise, dass es nicht so ist) erleichtert diese Geschichte noch mal zusätzlich.

  • Nein, wir haben nicht den Notenmanager, aber so ein ähnliches, noch ausgefeilteres (=teureres) Produkt. Ich kenne inzwischen auch ein paar Schulen, die alles möglichen Varianten durchspielen.

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