Fortbildungen

  • Gibt es Fortbildungen, die mir untersagt werden dürfen? Angenommen, es gibt nur eine einzige Fortbildung zum Thema "mit Kindern aus Knete Modelle von Insekten basteln", die aber für Gymnasiallehrer ausgeschrieben ist. Darf mir die verweigert werden?


    Es geht natürlich um relevantere Themen, aber mir ist jetzt schon das zweite Mal eine Fortbildung untersagt worden.

  • "mit Kindern aus Knete Modelle von Insekten basteln", die aber für Gymnasiallehrer ausgeschrieben ist.

    Off topic: Ich hoffe das richtet sich an gymnasiale Kunstlehrer und nicht an Biologielehrer. Unglaublich was es für Fortbildungen gibt. Da bin ich ganz froh, dass ich mich zuhause fortbilde, indem ich Fachbücher lese.

  • Wer verweigert dir denn die FoBi? Der Anbieter oder deine SL?
    Ist die FoBi während der Dienstzeit und es geht um die Freistellung?
    Oder um die Bezahlung aus dem schulischen FoBi-Etat?

  • Nein, firelilly, das war ein blöder Witz. Es geht mehr darum, dass mir der SL Fortbildungen (in der Dienstzeit) nicht genehmigt, weil ich angeblich nicht die richtige Zielgruppe wäre. Es geht dabei nicht um völlig Fachfremdes sondern um Themen, die alle Lehrer betreffen.




    Oder um die Bezahlung aus dem schulischen FoBi-Etat?

    Keine Ahnung. Fortbildungen sind Pflicht, jedoch nicht festgelegt, wie häufig und wie viele.

  • Ich glaube, du bist ja in einem anderen Bundesland als NRW, aber vielleicht gibt es bei euch ja etwas Ähnliches wie das hier:



    § 11 Fortbildung
    (1) Lehrerinnen und Lehrer sind verpflichtet, sich zur Erhaltung und weiteren Entwicklung ihrer Kenntnisse und Fähigkeiten selbst fortzubilden und an schulinternen und schulexternen dienstlichen Fortbildungsmaßnahmen auch in der unterrichtsfreien Zeit teilzunehmen (§ 57 Absatz 3 SchG, § 48 LVO). Dabei ist das Schulprogramm zu berücksichtigen.
    (2) Die Schulleiterin oder der Schulleiter wirkt auf die Fortbildung der Lehrerinnen und Lehrer hin und entscheidet im Rahmen der von der Lehrerkonferenz beschlossenen Grundsätze (§ 68 Absatz 3 Nummer 3 SchG) über Angelegenheiten der Fortbildung. Dazu gehört auch die Auswahl von Teilnehmerinnen und Teilnehmern an Fortbildungsveranstaltungen. Der Lehrerrat ist an der Auswahl zu beteiligen (§ 59 Absatz 6 SchG). Sofern schwerbehinderte Lehrerinnen oder Lehrer von der Auswahlentscheidung betroffen sind, ist die Schwerbehindertenvertretung zu beteiligen (§ 95 Absatz 2 SGB IX).
    (3) Die Genehmigung von Fortbildung während der Unterrichtszeit setzt in der Regel voraus, dass eine Vertretung gesichert ist oder der Unterricht vorgezogen oder nachgeholt oder Unterrichtsausfall auf andere Weise vermieden wird (§ 57 Absatz 3 Satz 2 SchG).


    Es scheint ja so, als müsste und könnte der Schulleiter auf der Basis der Lehrerkonferenz-Entscheidungen zuweisen. Ist diese Ablehnung von Fortbildungen denn ein allgemeines Problem mit eurer Schulleitung?

  • Kann ich mal jemandem eine PN schicken, der son bisschen Firm in Rechtsfragen ist und mir konkret mit der Fortbildungsfrage weiterhilft? Schulleiter hier oder Personalräte oder so?


    Danke!

  • In meinem Bundesland kann die Schulleitung Fortbildungen nicht genehmigen (weil dann z.B. "wichtiger" Unterricht ausfällt - kurz vor dem Abi in der Oberstufe ... mir schon zweimal passiert). Ich notier mir das und falls dann mal jemand meckert, dass ich nicht genügend Fortbildungen habe, kommt das halt auch auf den Tisch.

  • Angenommen, ich MÖCHTE aber eine Fortbildung machen und würde auch hingehen, wenn sie Sonntagfrüh stattfindet?

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