GS-Schulweg, Fahrrad & Versicherungsschutz

  • Hallo,


    auf dem Elternabend der 3. Klasse kam das Thema "mit dem Fahrrad zur Schule" auf. Die Lehrerin war in dem Thema gerade nicht fit. Die Elternsprecherin "hatte mal gehört" dass vor der "Fahrradprüfung" in der 4. Klasse dann kein Versicherungsschutz durch die Gemeindeunfallversicherung besteht. Ich würde das ja gefühlsmäßig in den Bereich des juristischen Aberglaubens verweisen.


    Kennt jemand einschlägige Regelungen zu dem Thema?


    - Martin


    P.S.: Natürlich kann auch jeder gerne schreiben, ob Grundschüler im allgemeinen seiner Meinung nach fit genug für den Schulweg mit dem Rad sind oder welche Erlebnisse er in der letzten Zeit hatte. Da ich nicht betroffen bin geht es spurlos an mir vorbei.

    Acht Semester mitlesen ersetzt das Lehramtsstudium. ;)

  • Hallo Martin,


    an unserer Schule dürfen die Kinder, trotz Fahrrdprüfung in der 4. Klasse, nicht mit dem Fahrrad zur Schule kommen. Allenfalls mit dem Roller oder Kickboard, aber dann muß von den Eltern irgendwas (ich kenne dieses Schreiben nicht) unterschrieben werden. Hinter dem Verbot, mit dem Fahrrad zur Schule zu kommen, steckt meines Wissens aber nicht nur der Versicherungsschutz auf dem Schulweg, sondern auch die Unterbringung der Fahrräder während des Unterrichts. Da es keine Möglichkeit gibt, die Räder irgendwo unterzustellen, müssten sie auf dem Schulhof abgestellt werden. Da das aber Verletzungsrisiken birgt, ist es verboten. Roller und Kickboard werden mit in die Schule genommen und im Flur in eine Ecke gestellt.
    Wie die Sache aber geseztlich geregelt ist, weiß ich auch nicht.


    Meine Meinung:
    Rein gefühlsmäßig würde ich sagen, Grundschüler haben in der Regel schon genug damit zu tun, sich auf den eigentlichen Schulweg zu konzentrieren. Parkende Autos, Fußgängerüberwege, Ampeln, Baustellen, kleinere Straßen, die sie überqueren müssen usw. Nicht zu vergessen das Gespräch mit Schulfreunden, dass auch ablenken kann. Da wären viele sicher überfordert, sich auch noch damit zu beschäftigen, wann sie bremsen müssen, aufpassen, dass sie keine Leute umfahren usw. Aber sicher gibt es auch Kinder, die damit sehr gut und
    gewissenhaft umgehen können. Da müssten dann die Eltern ihre Kinder einschätzen, wie reif diese sind.



    LG


    bine

  • Aus der Schulordnung einer niedersächsischen Grundschule:


    "- 2. Regeln für die Fahrradbenutzung


    Schüler/innen, die im Rahmen dieser Regelung mit einem verkehrssicheren Fahrrad zur Schule kommen, sind durch die Gemeindeunfallversicherung in vollem Umfang auf dem Schulweg versichert.



    1. Kinder, die zu Fuß einen Schulweg unter 10 Minuten haben, sollten nach Möglichkeit kein Fahrrad benutzen.
    2. Das Tragen eines Fahrradhelmes wird dringend empfohlen.
    3. Die Schüler/innen dürfen den Parkplatz weder begehen noch mit dem Fahrrad oder anderen Fahrzeugen oder Spielgeräten befahren.
    4. Erstklässler dürfen nur nach Antrag und nur in Begleitung Erziehungsberechtigter mit dem Fahrrad zur Schule kommen.
    (Da es für die 1. Klassen keine Fahrradständer gibt, besteht im Falle der Beschädigung oder des Diebstahls kein Versicherungsschutz.)"


    Wenn man in den Bedingungen der Gemeindeunfallversicherungen guckt, unterscheiden die sich um Nuancen. Du müsstest also speziell bei euch nachfragen. Schulleiter wissen sowas. Die haben immer Abstimmungsgespräche mit der Gemeindeunfallversicherung, weil die für viele Dinge zuständig ist.


    Meistens ist das eher eine Frage der schulischen Hausordnung als der Versicherung.


    Grüße Enja

  • Hallo Martin,
    wir können als Schule das Fahrradfahren der Kinder nicht verbieten, aber wir sagen immer wieder, dass es eine große Gefährdung darstellt.


    Mit der "Radfahrprüfung" hat das überhaupt nichts zu tun - zumindest was den Versicherungsschutz angeht. Soweit ich weiß, besteht dieser Schutz auch bei Kindern, die mit dem Rad kommen.
    Das Einzige, was noch schlimmer ist als fahrradfahrende Grundschüler sind rollernde Grundschüler (morgens im Halbdunkel, ohne Beleuchtung, auf der Straße, mit schwerem - wackelndem - Ranzen).
    Gruß venti :)

  • Zitat

    venti schrieb am 23.02.2006 17:01:
    Hallo Martin,
    wir können als Schule das Fahrradfahren der Kinder nicht verbieten, aber wir sagen immer wieder, dass es eine große Gefährdung darstellt.


    "Große Gefährdung..." Immer wieder muss ich mich fragen, wie ich bloß meine Kindheit überlebt habe...


    Als ich in der Grundschule war, war das Fahrrad unser Hauptverkehrsmittel, das uns einen Bewegungsradius von mehreren Kilometern verschafft hat.


    Nele

    Einmal editiert, zuletzt von neleabels ()

  • Das hab ich auch gedacht, Nele. Also spätestens ab dem dritten Schuljahr war ich nur noch mit dem Fahrrad unterwegs - vorher mit dem Schulbus (andere GS, weiterer Schulweg).

  • Hallo, ihr Fahrradverfechter (ich fahre auch gern),
    dazu muss man wissen, dass unsere Schule in einem Gewimmel aus kleinen engen Straßen liegt, die von vielen Autos halb bis dreiviertel zugeparkt sind. Und aus Unmengen von rechts-vor-Links-Kreuzungen kommen Autos, die nicht immer die Vorfahrt der Radfahrer beachten. Vielleicht ist es woanders mit ordentlichen Radwegen anders.
    Aber auch der Autoverkehr hat ja in den letzten Jahren stetig zugenommen - und gleichzeitig ist bei manchen Autofahren leider auch das Verständnis für ganz junge Radfahrer gesunken. An unserer Schule sind schon mehrere schwere Unfälle passiert mit Radlern, einer davon tödlich.
    Gruß venti :)

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