Eingangsamt Haupt und Realschullehrer in Hessen

  • Hallo,

    irgendwie finde ich keine genaue Antwort im Netz: Was ist das Eingangsamt für Haupt und Realschullehrer in Hessen? A12 oder A13?

    Worin besteht dann der Unterschied zum Gymnasiallehrer mit A13? Und in welcher Höhe ist dieser?

    LG

  • Die Besoldungs- und Zulagen Tabellen kenne ich bereits. Ich kann aber daraus nicht sehen welches Eingangsamt und Besoldungsgruppe der Haupt und Realschullehrer bzw. Gymnasiallehrer zugeordnet wird.

    Aus dem HbesG (Hessisches Besoldungsgesetz) geht folgendes hervor :

    Spoiler anzeigen

    Besoldungsgruppe A 12

    1Konrektor

    • als der ständige Vertreter der Leiterin oder des Leiters einer Grundschule mit mehr als 180 bis zu 360 Schülerinnen und Schülern 4
    • zur Wahrnehmung von Schulleitungsaufgaben an einer Grundschule 4

    1Lehrerin

    • an allgemeinbildenden Schulen 1

    1Lehrer

    • an allgemeinbildenden Schulen 1

    1Als Eingangsamt, bei Lehrerinnen und Lehrern soweit nicht anderweitig eingereiht.
    4Erhält eine Amtszulage nach Anlage VII.

    Besoldungsgruppe A 13 1


    1Konrektor

    • als der ständige Vertreter der Leiterin oder des Leiters einer Grundschule mit mehr als 360 Schülerinnen und Schülern
    • als der ständige Vertreter der Leiterin oder des Leiters einer Grund- und Hauptschule oder Hauptschule mit bis zu 360 Schülerinnen und Schülern 4
    • als der ständige Vertreter der Leiterin oder des Leiters einer

      • 1Grund-, Haupt- und Realschule,
      • 1Haupt- und Realschule,
      • 1Realschule oder
      • 1Mittelstufenschule mit bis zu 180 Schülerinnen und Schülern an dem Realschulzweig, der Förderstufe und der Aufbaustufe oder insgesamt bis zu 360 Schülerinnen und Schülern 4
    • zur Wahrnehmung von Schulleitungsaufgaben an einer

      • 1Hauptschule,
      • 1Realschule,
      • 1Grund- und Hauptschule,
      • 1Haupt- und Realschule,
      • 1Grund-, Haupt- und Realschule oder
      • 1Mittelstufenschule 2 , 5

    1Lehrer

    • mit der Befähigung für das Lehramt an Haupt- und Realschulen 6 , 7 , 12
    • als Pädagogischer Mitarbeiter


    1Rektorin

    • einer Grundschule mit bis zu 80 Schülerinnen und Schülern
    • einer Grundschule mit mehr als 80 bis zu 180 Schülerinnen und Schülern 4

    1Studienleiterin an einer Volkshochschule

    1Studienrat

    • im Hochschuldienst 11
    • mit der Befähigung für das Lehramt an Gymnasien 12
    • mit der Befähigung für das Lehramt an beruflichen Schulen 12

    11Mit einem durch Staats- oder Masterprüfung abgeschlossenen Studium.
    12Bei einer der jeweiligen Befähigung entsprechenden Verwendung.

    Vollständig: HIER

    Hiervon ausgehend, sieht es ja so als ob Haupt und Realschullehrer A13 kriegen, oder nicht? Worin liegt der Unterschied zum Studienrat?

    • Offizieller Beitrag

    in den meisten BL:

    • Offizieller Beitrag

    A13 ist eine Besoldungsgruppe, ich verstehe deine Frage nicht. Vielleicht googelst du zur Abwechslung mal selbst? http://www.oeffentlichen-dienst.de/zulagen/27-ver…mtszulagen.html

  • Die Ausgangsfrage war, worin und in welcher Höhe sich die Besoldung zwischen Gymnasial und Haupt und Realschullehrer in Hessen unterscheidet. Die Antwort auf diese Frage versuch ich mir zu ergooglen, aber ich komm zu keinem Ergebnis, weshalb ich in das Gesetz schaue. Anscheinend unterscheiden diese sich wie neleabels schon sagt in der Zulage.

    Nach meiner Recherche kriegt der Gymnasiallehrer "nur" die Allgemeine Stellenzulage (Anlage I: Vorbemerkungen Nr.13 Abs. 1 Nr.3).

    Somit erhält der Gymnasiallehrer nur eine allgm. Stellenzulage und keine Amtszulage, ist das so richtig?

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