Nachträgliche Verbeamtung (gesundheitl. Eignung jetzt erfüllt)

  • Hallo zusammen,


    der Titel klingt etwas mystisch, ich wusste nicht, wie ich es besser formulieren soll.


    Es geht um folgendes:
    Als ich vor einigen Jahren in den Schuldienst eingestiegen bin, wurde ich aufgrund fehlender gesundheitlicher Eignung (zu hoher BMI) nicht verbeamtet. Den Notenschnitt für die Verbeamtung hatte ich erfüllt. Ich erhielt dann einen unbefristeten Vertrag als Angestellte.
    Nun habe ich viel abgenommen und erfülle m.E. jetzt bald die Anforderungen. Die Altersgrenze ist auch noch nicht überschritten.


    Kann ich mich nun erneut um Verbeamtung bewerben? Müsste mir diese gewährt werden, wenn der Amtsarzt jetzt die gesundheitliche Eignung feststellt?
    Wie gehe ich denn da jetzt vor? Muss ich mich erst an die Regierung wenden und die schicken mich dann erneut zum Amtsarzt?
    Hat jemand das schon durch und wurde dann noch verbeamtet?
    Und falls ich verbeamtet werde: wie verhält es sich dann mit der Erfahrungsstufe? Wird diese aus dem Angestelltenverhältnis übernommen oder fange ich wieder ganz unten an?
    BL ist Bayern.


    Danke im Voraus! :)

  • hallo,


    eins vorweg meine antwort bezieht sich auf nrw.
    sonst war bei mir alles genauso wie bei dir.


    mein bmi war zu hoch--> angstellt.


    nach 2jahren wurde ich angeschrieben, ob der bmi mitterweile bei unter 30 sei.
    das war nicht der fall.
    erst 4,5 jahre nach einstellung hatte ich meinen bmi so weit reduziert
    hab dann bei der bezreg angerufen. die haben daraufhin mir ein schreiben geschickt mit der aufforderung zum amtsarzt zu gehen.
    termin beim amtsarzt gemacht. ok bekommen.. verbeamtung auf probe ( 1 jahr), neue revisionen, dann verbeamtung auf lebenszeit.


    drück dir die daumen:-)

  • Vielen Dank für Deine Antwort! :)


    Das klingt wirklich alles genauso wie bei mir. Auch ich hatte nach 2 Jahren noch nicht den nötigen BMI, jetzt nach gut 4 Jahren bin ich auf dem besten Weg. Ein wenig fehlt noch, aber ich bin guten Mutes, das Ziel im nächsten halben Jahr zu erreichen.
    Ich hab ein bisschen Sorge, dass der Amtsarzt dann irgendwas anderes findet (man weiß ja nie...), aber Deine Geschichte macht mir Mut. :)


    Wurde denn Deine Erfahrungsstufe aus dem Angestelltenverhältnis übernommen? Wie wurdest Du gehaltsmäßig eingestuft?


    Und hat Dir der Amtsarzt irgendwelche Auflagen erteilt (z.B. Gewicht halten und nach 1 Jahr wieder vorstellen)?

  • also die angestelltenzeit wurde auf die probezeit angerechnet, aber es blieb eine mindesprobezeit von 1 jahr.
    in dieser zeit mussten die 2 revisionen stattfinden..


    auflagen seitens des amtsarztes gab es keine. musste nie mehr hin :)


    drück dir die daumen!


    Lohnt sich gesundheitlich und finanziel allemal!!!:-)



    ach ja, ich wurde nach alter eingestuft, da die angetelltezit dazu gerechnet wurde.
    also kein unterschied zu anderen beamten mit gleichem alter.

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