Wie viele Konferenzen bei halber Stelle?

  • Moin,
    um nochmal auf die AUsgangsfrage zurückzukommen. AUch wenn es sich bei Konferenzen in einigen Bundesländern um sog. unteilbare AUfgaben handelt, so muss dafür nach dem Urteil des BverwG ein Ausgleich geschaffen werden. Bisher sind auch in vielen Bundesländern Funktionsstellen unteilbar, so dass auch dort Änderungen her müssen. Da das Urteil vor ellem mit europäischen Recht begründet wird, ist sämtliches Länderrecht nachrangig, so dass dies in allen Bundesländern zwingend umgesetzt werden muss, was erfahrungsgemäß sehr schleppend passiert. Ich würde sicherheitshalber bei einer Teilzeitbeschäftigung Widerspruch wegen nicht gewährtem AUsgleich für unteilbare Aufgaben oder was auch immer einlegen, um etwaige Ansprüche zu sichern. Man könnte hier z.B. auch an AUfsichten, Teilnahme an Klassenfahrten, Mitwirkung bei Abiturprüfungen, Schulfesten usw. denken, so dass da schon etwas zusammenkommt.

  • Oh sorry, ich hatte es irgendwann mal rausgelöscht, sehe aber eigentlich keinen Grund, es zu verschweigen. NRW.

    • Offizieller Beitrag

    Die genaue Zahl an Konferenzen lässt sich so nicht taxieren.
    Es gibt Konferenzen, die zum "Normaufwand" zählen. Dazu gehören die Jahreseingangskonferenz, sowie alle Zeugnis- oder Erprobungsstufenkonferenzen. Die Tandemregelung gilt in der Regel für alle anderen Konferenzen, kann aber auch ggf. bei besonders wichtigen Konferenzen (QA steht z.B. vor der Tür) ausgesetzt werden.


    Die effektive Zahl an Konferenzen in NRW kann Dir daher niemand beantworten. Die meisten Regelungen sind "soll"-Regelungen, d.h. muss, wenn kann. In den meisten Fällen muss man mit den Schulleitungen verhandeln.

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