Oberstudienrat an der Sekundarschule (NRW)

  • Hallo,


    ich lese immer wieder, dass Oberstudienrat-Stellen (A14) ausgeschrieben werden für Sekundarschulen (NRW).
    Die Sekundarschule hat doch gar keine Oberstufe. Warum werden dort also Lehrer mit Lehramt Gymnasium benötigt?
    Es kann nicht daran liegen, dass die Sekundarschule auch auf das Gymnasium vorbereiten, denn das tun Realschulen auch und haben keine solche Stellen...


    Gruß,
    Jooge

  • "Die Besoldung der Lehrkräfte an Sekundarschulen soll sich an der Bewertung derÄmter an Gesamtschulen orientieren. Als Eingangsämter können sowohl Stellen desgehobenen Dienstes (A 12) als auch Stellen des höheren Dienstes (A 13)zugewiesen werden. Als allgemeine Beförderungsämter ergeben sich dann für dieLehrkräfte des gehobenen Dienstes die Besoldungsgruppe A 13 und für dieLehrkräfte des höheren Dienstes die Besoldungsgruppen A 14 und A 15. Ab einembestimmten Ausbauzustand sollen außerdem analog zur Ausbringung vergleichbarerFunktionen an Gesamtschulen spezifische funktionsbezogene Beförderungsämter zurVerfügung gestellt werden. "


    Quelle: https://www.schulministerium.n…tfaden_Sekundarschule.pdf

  • Hallo,


    an unsere Sekundarschule wird es, wenn sie fertig ausgebaut ist, eine A15-Stelle (Schulleiter), zwei A14-Stellen (Konrektor und didaktischer Leiter), zweimal A13 mit Zulage (die beiden Abteilungsleiter) und mehrere A13 Stellen ohne Funktion (erstes Beförderungsamt) geben. Alle, die bei uns neu anfangen, kriegen erstmal A12. Ausnahmen sind die Förderlehrer, die bekommen ja aufgrund ihrer Ausbildung A13.


    LG Bine

  • Hallo und danke für eure Antworten!


    @callum: der Leitfaden erklärt deutlich, dass die Stellen im höheren Dienst an Sekundarschulen vergeben werden. Warum das gemacht wird - und gleichzeitig an Realschulen nicht - verstehe ich immer noch nicht so ganz. Muss wohl an den Formulierungen zu "gymnasialen Standards" liegen. Das gibt es ja für Realschulen nicht. De facto bereiten die Schulen meines Erachtens aber gleichernmaßen auch auf das Gymnasium vor.


    binemei: Danke auch für deine Antwort. Vermutlich wird es an eurer Schule nicht die von dir genannten Stellen geben, sondern auch A13 und A14 Stellen im höheren Dienst. Im Besoldungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen habe ich inzwischen gelesen, dass bis 16,5% der Stellen an einer Sekundarschule für den höheren Dienst vergeben werden können. Vermutlich ohne Funktion, denn die besoldungsrelevanten Funktionen sind ja (irgendwann) alle schon besetzt, wie du es beschrieben hast.
    Jooge

  • Hallo,


    ich denke man muss unterscheiden zwischen den Funktionen, die du genannt hast (Schulleitung, didaktische Leitung, Abteilungsleitung) und weiteren Funktion wie Berufswahlkoordination, Lernbüro, Sicherheits- und Gesundheitsmanagement usw, usw...
    Ich vermute, dass eine Stelle im höheren Dienst (A13 oder A14) nicht zwangsläufig an eine von dir genannten Funktionen gebunden sein muss, sondern auch mit der Übernahme einer weiteren Funktion verbunden sein kann (- wobei das auch schon mal lachs gehandhabt wird).


    Jooge

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