Schnellstmögliche Versetzung?

  • Einen schönen Sonntag zusammen.
    Ich habe einige Fragen zur Versetzung und hoffe, dass ihr mir weiterhelfen könnt.



    Kurz zur Situation:
    Anfang des Jahres habe ich meine drei Jahre Probezeit rum. Aus berufsbedingten Gründen lebe ich in Zukunft getrennt von meiner "besseren Hälfte" bzw. könnte mitziehen und täglich um die 160km fahren (Wechsel der Bezirksregierung).
    Leider habe ich, trotz meiner dreijährigen Arbeit an der Schule (erweiterte Schulleitung, Arbeit in einer funktionsstellenähnlichen Position) nicht das bekannte "Kreuzchen" bekommen, um mich frühzeitig auf eine andere Funktionsstelle zu bewerben. (Gründe unbekannt)



    Nun möchte ich natürlich versuchen meine Versetzung zu beschleunigen und wäge meine Optionen ab.


    - Kann ich in NRW schon in der Probezeit einen Versetzungseintrag stellen? Meines Kenntnisstandes ist dies nicht möglich, jedoch meinten Kollegen, es ginge. Könnte dies womöglich noch Folgen auf meine Verbeamtung haben? Das Gutachten ist seit Wochen bei der Bezirksregierung.
    - Da ich davon ausgehe, dass die nächsten Jahre mein Versetzungsantrag nicht genehmigt wird, möchte ich es zunächst über Funktionsstellen versuchen. Jedoch geht dies erst 2017. Nun habe ich gesehen, dass es Möglichkeiten gibt, sich zur Stadt / zum Schulamt abordnen zu lassen; ohne das eine Jahr nach der Probezeit zu warten. Es gäbe auch Tätigkeiten, die meine jetzige Schularbeit beinhalten. Könnte ich dies tun, obwohl es eine andere Bezirksregierung ist? Oder nimmt man nur Bewerbungen aus der eigenen BR entgegen? Lohnt es sich, vorher mal telefonisch dort zu erkundigen / sich vorzustellen?
    - Kann man sich auf auch auf schulscharfe Stellen bewerben? Es werden sicherlich wieder einige Stellen ausgeschrieben. Könnte ich mich auch darauf bewerben oder gibt es ein extra Portal für unbefristete Lehrer? Hätte ich überhaupt eine Chance bei den ganzen "neuen Lehrerinnen und Lehrern" bzw. kommen unbefristete Stellen in eine engere Auswahl?
    - Meine Ausbildungsschule befindet sich in der neuen/alten Heimat. Lohnt es sich vielleicht, dort mal nachzufragen, ob sie zukünftig dort einstellen und mich "bewerben"? Oder haben sie darauf keinen Einfluss?


    Generell stellt sich mir die Frage:
    Kann mir die Schulleitung / Schulrat / Bezirksregierung einen Strich durch die Rechnung machen und mich trotz möglichem Jobangebot nicht gehen lassen? Soweit ich weiß, können sie Versetzungsanträge blockieren, sind aber bei Funktionsstellen machtlos. Wie sieht es bei meinen Optionen 2-4 aus?


    Ich sage schon einmal Danke für Ratschläge und Antworten.

  • Es gibt Hinweise zum Versetzungsverfahren vom Schulministerium NRW.

    - Kann ich in NRW schon in der Probezeit einen Versetzungseintrag stellen? Meines Kenntnisstandes ist dies nicht möglich, jedoch meinten Kollegen, es ginge. Könnte dies womöglich noch Folgen auf meine Verbeamtung haben? Das Gutachten ist seit Wochen bei der Bezirksregierung.

    Folgen für die Verbeamtung: Nein.
    Die "Hinweise" sagen: Versetzung in den ersten 3 Jahren ist möglich um die Kontinuität der Unterrichtsversorgung zu gewährleisten. In deinem Fall also nicht. (Ausnahmen: Elternzeit/Beurlaubungen nach §71 LBG).


    Generell stellt sich mir die Frage:
    Kann mir die Schulleitung / Schulrat / Bezirksregierung einen Strich durch die Rechnung machen und mich trotz möglichem Jobangebot nicht gehen lassen? Soweit ich weiß, können sie Versetzungsanträge blockieren, sind aber bei Funktionsstellen machtlos. Wie sieht es bei meinen Optionen 2-4 aus?

    Die Freigabe der abgebenden oberen Schulaufsichtsbehörde und die Entscheidung der aufnehmenden Schulaufsichtsbehörde ist bei der Versetzung aus persönlichen Gründen erforderlich.Insofern: Ja.

  • okay, vielen Dank.


    Dass die Freigabe bei einem regulären Versetzungsantrag (über OLIVER) die obere Schulaufsichtsbehörde das "OK" geben muss war mir bewusst.
    Ich hatte immer im Hinterkopf, dass es bei schulscharfen Stellen Schlupflöcher geben würde bzw. eine Möglichkeit bestünde. Davon berichtet mir zumindest jemand aus dem Kollegium.
    Schade, somit kann ich die Abordnungsstellen über STELLA wohl erst einmal vergessen.


    Gerade keimte der Mut auf als ich las, dass die Bedienung lediglich ein "unbefristetes Beschäftigungsverhältnis" sei und nichts von dem Jahr nach der Probezeit dort stand :(

  • natürlich KANNST und SOLLTEST du einen antrag stellen.
    natürlich werden sie ihn innerhalb der ersten 3 jahren fast immer ablehnen, aber die zeit läuft wenigstens schon..


    nach 5 abgelehnten anträgen brauchst du keine freigabe mehr.

  • Danke,Coco.
    Die Anträge laufen maximal 5 Jahre und nach Schulrat muss ich diese halbjährlich stellen. Dann werde ich es zum 15.12. mal probieren.



    Zu der Abordnung habe ich nun im Runderlass gelesen:



    Das Verfahren zur Abordnung von Lehrerinnen und Lehrern in den Hochschuldienst ist im Jahre 2000 vom damaligen Ministerium für Schule, Wissenschaft und Forschung des Landes Nordrhein Westfalen grundlegend reformiert worden.Mit der Veröffentlichung des Runderlasses „Abordnung von Lehrerinnen und Lehrern an Universitäten“ vom 17. Oktober 2000 (veröffentlicht im ABl. NRW. 1 und 2) traten folgende wichtige Neuerungen in Kraft:


    • Die Abordnung ist nicht mehr auf dem Dienstweg Antragssteller – Rektorat – Ministerium zu beantragen.
  • Ja,.
    Sollte ich mich jedoch auf eine Abordnung an Hochschulen bewerben und sich das Ministerium für Schule und Weiterbildung im idealen Fall sich für mich entscheiden, werden diese sich an die Schulaufsicht wenden.
    Und ich denke, dass sich die untere Schulaufsicht dem Willen des Ministeriums nicht widersetzen würde, oder?

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